Unter einer normalen qualifizierten Mehrheit versteht man üblicherweise andere Zustimmungsquoren. Die hier genannte mit 72 % und 65 % kennt man als verstärkte qualifizierte Mehrheit, unter anderem nachzulesen auf der Homepage des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/voting-system/qualified-majority/
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Freier Handel für freie Menschen |
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Antragsteller*in: | Silvio Junger |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.04.2024, 20:54 |
Kommentare
Jakob Dirnboeck:
"(2) ...
über die Übergangsbestimmungen als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 72 % der
Mitglieder des Rates, sofern die von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 %
der Bevölkerung der Union ausmachen."