Jetzt schon zuviel
Antrag: | Wahlprogramm für Universitäten |
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Antragsteller*in: | Jakob Dirnböck |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.02.2023, 17:01 |
Antrag: | Wahlprogramm für Universitäten |
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Antragsteller*in: | Jakob Dirnböck |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.02.2023, 17:01 |
In Österreich beträgt der maximale Betrag der Studienbeihilfe 923€ pro Monat. Wir JUNOS wollen den Höchstbetrag der Studienbeihilfe, sowie der Selbsterhalterstipendien an die Mindestsicherung angleichen, also auf 1053,64€ erhöhen! Studierende sind schließlich keine halben Erwachsenen.
Da die Anspruchsberechtigung der Studienbeihilfe außerdem von der Höhe der Unterhaltspflichten der Eltern abhängt, fordern wir, dass der Staat nicht gezahlte Unterhaltsansprüche vorstreckt. Es kann nicht sein, dass Studierende unter Elternteilen leiden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen und sich nicht um die Bildung ihrer Kinder kümmern.
Das Anspruchsalter für die Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr soll durch ein Modell ersetzt werden, in dem Studierende, die älter als das durchschnittliche Studienabschlussalter sind (aktuell ca. 26 Jahren), einen Leistungsnachweis von mindestens 30 ECTS pro Jahr erbringen müssen, um weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können. Diese Möglichkeit besteht nur so lange, wie noch kein akademisch gleichwertiger Titel für das betriebene Studium erlangt wurde. Sprich, man kann nicht 5 Bachelorstudiengänge hintereinander machen und dadurch 30 Jahre lang Beihilfe beziehen.
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