Veranstaltung: | XVI. Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden |
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Tagesordnungspunkt: | #12 Anträge zu den Rechtsnormen |
Antragsteller*in: | Mario Dragnev, Lukas Schobesberger, Viktoria Marik, Johannes Sablatnig, Alex Weyrosta, Marko Trstenjak und Sophie Wotschke (Arbeitsgruppe Statut/GO) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.01.2023, 07:00 |
A2: Antrag zum Statut §5 (16):
Antragstext
Die XVI. Mitgliederversammlung der JUNOS Studierende möge beschließen:
Paragraf 5 Absatz 16 des Statuts der JUNOS Studierende sollen um den fett-
markierten Abschnitt ergänzt werden.
„Jede Mitgliedschaft endet mit Austritt, Studienabbruch, Studienabschluss,
Ausschluss oder Tod. Mitglieder, die ihr Studium abschließen oder abbrechen, und
spätestens nach dem Verstreichen von zwei ganzen Semestern ein neues Studium
beginnen, verlieren ihre Mitgliedschaft in der Zwischenzeit nicht, sofern dies
dem Bundesvorstand glaubhaft gemacht werden kann.“
Begründung
Diese Regelung soll dazu dienen, dass Personen, die gerade im Rahmen ihrer Funktion an Projekten arbeiten und z.B. ihr Studium abbrechen und bald ein neues Studium beginnen wollen, weiterhin mit anpacken dürfen und können.
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