Damit die Wahlkampfkostenobergrenze und die anderen Richtlinien für die Wahlkampfkosten auch wirklich eingehalten werden, sollten Verstöße dagegen auch sanktioniert werden (zB Überschreitungen oder mangelhafte Überlieferung der notwendigen Dokumente an den Rechnungshof). Für die meisten ist das wahrscheinlich eh selbstverständlich, aber ich würde es trotzdem explizit in den Antrag hineinschreiben. Bei der Bundespräsidentschaftswahl beispielsweise müssen die Kandidat:innen ihre Spenden an den Rechnungshof bekanntgeben. Bei Versäumnissen gibt es für den Rechnungshof aber keine Sanktionsmöglichkeiten (siehe Wlazny und Staudinger: https://www.tt.com/artikel/30842859/nur-fuenf-bp-kandidaten-meldeten-wahlkampfbudgets-an-rechnungshof). Deshalb würde ich das gerne präzisieren, um eine bloß zahnlose Überprüfung zu verhindern.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | ÖH Wahlkampfkostenregelung |
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Antragsteller*in: | Simon Kern |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.07.2023, 15:38 |
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