Veranstaltung: | XVII. Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden |
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Tagesordnungspunkt: | #10 Anträge zu den Rechtsnormen |
Antragsteller*in: | Lukas Schobesberger, Viktoria Marik, Mario Dragnev |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 14, Nein: 7, Enthaltungen: 9 |
Beschlossen am: | 08.07.2023 |
Eingereicht: | 25.06.2023, 11:53 |
A3: Statut §12 (1)
Antragstext
status quo: "Der Bundesvorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes
2002. Er besteht aus dem Bundesvorsitzenden, einem stellvertretenden
Bundesvorsitzenden, dem Geschäftsführer, und bis zu sechs weiteren
Vorstandsmitgliedern. Die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt der
Bundesvorsitzende nach seiner Wahl."
Änderungsvorschlag: "Der Bundesvorstand ist Leitungsorgan im Sinne des
Vereinsgesetzes 2002. Er besteht aus dem Bundesvorsitzenden, bis zu zwei
stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Geschäftsführer, und bis zu sechs
weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
bestimmt der Bundesvorsitzende nach seiner Wahl, insgesamt besteht der
Bundesvorstand jedoch aus maximal neun gewählten Mitgliedern"
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