Veranstaltung: | XVII. Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden |
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Tagesordnungspunkt: | #15 Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Lukas Schobesberger, Viktoria Marik, Mario Dragnev, Alexander Weyrosta, Moritz Mairhofer, Sophie Hrnecek, Sebi Miegl, Alina Schlenz, Naemi Häfeli |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 08.07.2023 |
Eingereicht: | 08.07.2023, 15:42 |
Ersetzt: | A14: ÖH Wahlkampfkostenregelung |
A14NEU: ÖH Wahlkampfkostenregelung
Antragstext
Die ÖH-Wahl ist das komplizierteste Wahlsystem Österreichs. Hunderte
Ehrenamtliche kämpfen alle zwei Jahre an sämtlichen Hochschulen in ganz
Österreich um die Stimmen von ca. 380.000 Menschen. Die wahlwerbenden Gruppen
sind in den meisten Fällen Vorfeldorganisationen von allgemeinpolitischen
Parteien. Diese in Vereinen organisierten Listen sind weitgehend durch
Parteizuwendungen und Förderungen finanziell handlungsfähig und verwalten
damit im weitesten Sinne Steuergeld zur Verfolgung des Vereinsinteresses. Im
Sinne der Transparenz und dem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld –
insbesondere in Wahlkämpfen- legen wir JUNOS seit jeher unsere Finanzen
transparent offen. Dabei achten wir grundsätzlich auf Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit in der Mittelverwendung und erlegen uns selbst einen strengen
Umgang mit unseren finanziellen Mitteln auf.
Zwischen Tür und Angel hört man im Wahlkampf so einiges über die finanziellen
Verfahrensweisen und Ausgabenhöhen der anderen wahlwerbenden Gruppen. Von über
100.000€ Wahlkampfkosten an einer einzigen Hochschule über Vermischungen von
ÖH-Mitteln mit Mitteln der wahlwerbenden Gruppe, bis hin zu intransparenten
Mittelherkünften und -verwendungen, ist eine breite Palette an dubiosen
Geschehnissen rund um die Wahlkampfkosten abgedeckt. Wir JUNOS fordern daher
eine der ÖH-Wahl angemessenen Wahlkampfkostenobergrenze von bundesweit
100.000€ pro wahlwerbender Gruppe, die für den ganzen Hauptverein einer
Gruppe gilt. Diese Wahlkampfkosten sollen überdies im Nachhinein vom
Rechnungshof geprüft und anschließend von allen wahlwerbenden Gruppen
transparent veröffentlicht werden.
- Einführung einer Wahlkampfkostenobergrenze von 100.000€ pro
wahlwerbender Gruppe im HSG / HSWO. Die Grenze gilt für die kumulierten
bundesweiten und lokalen Ausgaben des Hauptvereins und etwaiger
Zweigvereine der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe.
- Kontrolle der Wahlkampfkosten durch den Rechnungshof mit entsprechenden
Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße
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