Veranstaltung: | X. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
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Tagesordnungspunkt: | 13.3. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Gregor Czepl |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2025, 19:57 |
A5: Wenn schon privat, dann ohne Staat!
Antragstext
In Österreich gibt es aktuell (Stand 2023) 5.936 Schulen, davon 776
Privatschulen. 43,5 % dieser Privatschulen (Stand 2020) sind konfessionelle
Schulen, also Einrichtungen, die von anerkannten Religionsgemeinschaften
betrieben werden.
Wir Junos Schüler:innen erkennen grundsätzlich das Recht an, Privatschulen zu
gründen und zu betreiben, und befürworten die Möglichkeit, Kinder an solchen
Schulen zu unterrichten.
Was wir jedoch entschieden ablehnen, ist die strukturelle Ungleichbehandlung
innerhalb des Privatschulwesens: Konfessionelle Schulen werden vom Staat massiv
bevorzugt – auf Kosten der Allgemeinheit. Laut Privatschulgesetz (§ 17–20)
übernimmt der Staat die Gehälter sämtlicher Lehrer:innen an konfessionellen
Privatschulen. Nicht-konfessionelle Schulen erhalten hingegen keinerlei
entsprechende Unterstützung.
Zusätzlich werden die Gehälter von Religionslehrer:innen vollständig aus
öƯentlichen Mitteln bezahlt – obwohl diese ausschließlich von den jeweiligen
Religionsgemeinschaften bestellt, kontrolliert und inhaltlich gesteuert werden.
Diese Konstruktion widerspricht dem Prinzip eines säkularen Staates fundamental.
Insgesamt kostet diese systematische Bevorzugung den Staat Österreich jährlich
rund eine Milliarde Euro.
Diese ungleiche Finanzierung führt de facto zu einem staatlich geförderten Zwei-
Klassen Bildungssystem: ÖƯentliche Schulen auf der einen Seite – und meist
katholische Privatschulen auf der anderen Seite, die Schulgebühren verlangen
welche im internationalen Vergleich verschwindend gering sind (in Österreich
kostet der Besuch einer k. Privatschule rund ein Zehntel vom Besuch einer
Privatschule im Vereinigten Königreich), jedoch immer noch hoch genug sind, um
viele Familien auszuschließen. Das Ergebnis ist ein geschlossenes System für
Kinder aus ohnehin schon privilegierten, gut situierten Haushalten. Die
Möglichkeit, zusätzliche Beiträge einzuheben, verschaƯt diesen Schulen zudem
einen Wettbewerbsvorteil durch exklusive Angebote und bessere Ausstattung.
Wir sagen klar: Subventionen dürfen kein TüröƯner für religiöse Sonderrechte
sein. Wenn Privatschulen gegründet werden, sollen sie auch tatsächlich privat
agieren – ohne strukturelle Bevorzugung durch den Staat.
- Die Streichung der Sonderregelungen für konfessionelle Privatschulen im
Privatschulgesetz (§ 17–20) und die Gleichstellung mit nicht-
konfessionellen Privatschulen hinsichtlich staatlicher Förderungen.
- Die vollständige Finanzierung der Gehälter von Religionslehrer:innen durch
die jeweiligen Religionsgemeinschaften, solange diese weiterhin exklusiv
über Bestellung und Kontrolle dieser Personen verfügen.
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-
soziales/bildung/schulbesuch/schulen und-klassen
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