Veranstaltung: | X. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
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Tagesordnungspunkt: | 13.3. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Elija Lambourne |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2025, 19:59 |
A6: Frei statt Stundenfüller: Randstundenregelung in den SGA
Antragstext
Eine Randstunde ist definiert als “Eine Unterrichtseinheit vor bzw. nach welcher
am selben Tag keine weiteren Einheiten stattfinden.”. Diese Randstunden kommen
meistens dann zu Stande, wenn, aus unterschiedlichsten Gründen, eine Lehrperson
entfällt und somit nicht unterrichten kann. Oftmals werden diese Einheiten aus
trugschlüssigen Gründen zur Supplierung eingetragen. Unter anderem unter dem
Vorwand, dass sich alle Schüler:innen in der Schule besser konzentrieren können
und diese Supplierungseinheit als „allgemeine Lerneinheit“ genutzt werden könne.
Dabei stellen solche Supplierungen für Schüler:innen meist keinen pädagogischen
Mehrwert dar, sondern dienen vielfach der bloßen Stundenabdeckung.
Wir JUNOS Schüler:innen lehnen die im Vorwort erläuterte Argumentationslinie und
Verallgemeinerung gezielt ab. Wir sind überzeugt davon, dass Schüler:innen einer
AHS-Oberstufe, BMHS bzw. BS ausreichend Selbstständigkeit aufzeigen, um selbst
entscheiden zu können, wo/wie sie am besten arbeiten. Auch ist bei Jugendlichen
in dieser Altersgruppe überwiegend nicht von einer, wie im Gesetzestext
geschrieben, “Gefährdung durch frühzeitige Entlassung” auszugehen. Unser
Befinden ist dementsprechend, dass die Entscheidung der Schüler:innen in diesem
Kontext im Vordergrund stehen sollte.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass ein solches Problem keine bundes-
/landesweit einheitliche Lösung, sondern eine schulautonome Lösung benötigt.
Um eine solche autonome Lösung zu bieten, empfinden wir es als sinnvoll, lokalen
Gremien Entscheidungen über die Randstundensupplierungen zu übergeben. Dafür
bietet sich der Schulgemeinschaftsausschuss (kurz SGA) besonders gut an. Der SGA
ist für solche Entscheidungen das demokratisch legitimierteste der bereits
etablierten Gremien einer Schule, da in diesem Vertreter:innen der
Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern gemeinsam Entscheidungen treffen.
Dementsprechend sind wir der Meinung, dass dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
die allgemeine Regelung bzgl. Randstundensupplierungen zu seinen Kompetenzen,
welche im Schulunterrichtsgesetz § 64 Abs. 2 erläutert sind, beigefügt werden
sollte.
Dabei soll es aber keinesfalls um kurzfristige Einzelfallregelungen, sondern um
die generelle Regelung von schulinternen Richtlinien bezüglich
Randstundensupplierungen gehen.
- Wir JUNOS Schüler:innen fordern, dass das Bildungsministerium dem
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) die Kompetenz zur allgemeinen Regelung
von Randstundensupplierungen an der jeweiligen Schule überträgt.
Wir JUNOS Schüler:innen sind schon seit unserer Gründung überzeugt davon, dass
eine hohe Schulautonomie einer der wichtigsten Aspekte eines guten
Bildungssystems ist. Dementsprechend möchten wir mit diesem Antrag einen
weiteren Schritt zu dieser Schulautonomie wagen. Wir hoffen, mit diesem Schritt
einen positiven Unterschied im Alltag vieler Schüler:innen auszulösen.
Änderungsanträge
- A6-039 (Anselm Husz, Lorenz Unger, Übernahme)
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