| Antrag: | Statutenänderungen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lorenz Unger, Gregor Czepl |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 16.05.2026, 12:20 |
SA1-000: Statutenänderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 1 einfügen:
§ 4 Abs. 2:
Von: Als ideelle Mittel dienen insbesondere die ehrenamtliche Mitwirkung am Vereinsleben wie die Setzung von Aktivitäten in diesem Bereich, insbesondere Aktionen zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, die Unterstützung von anderen Gruppen und/oder Vereinen, die sich ebenfalls diesem Zweck verschrieben haben, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Expertinnengesprächen, sowie die Unterstützung von Kandidatinnen zur Landesschülerinnenvertretung.
Zu: Als ideelle Mittel dienen insbesondere die ehrenamtliche Mitwirkung am Vereinsleben wie die Setzung von Aktivitäten in diesem Bereich, insbesondere Aktionen zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, die Unterstützung von anderen Gruppen und/oder Vereinen, die sich ebenfalls diesem Zweck verschrieben haben, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Expertinnengesprächen, sowie die Unterstützung von Kandidatinnen zur den verschiedenen Schülerinnenvertretung.
Von Zeile 52 bis 53 einfügen:
§6 Abs 2
Von:
Ordentliche Mitglieder der JUNOS Schüler:innen haben bei der Bundesmitgliederversammlung Rede-, Antragsstellungs- und Stimmrecht sowie aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle wählbaren Funktionen zu. Passives Wahlrecht für die Position der Bundesvorsitzenden, der stellvertretenden Bundesvorsitzenden oder der Bundesgeschäftsführerin kommt nur jenen ordentlichen Mitgliedern zu, die zugleich Mitglieder des Vereins Junge liberale NEOS - JUNOS sind. Nicht- Mitgliedern kommt bei der Bundesmitgliederversammlung nur Rederecht und passives Wahlrecht bei Abstimmungen zur Listenerstellung für die Wahl zu den Landesschüler:innenvertretungen sowie zur Wahl der Rechnungsprüferinnen, des Schiedsgerichts und der Vertrauensstelle zu.
Zu:
Ordentliche Mitglieder der JUNOS Schüler:innen haben bei der Bundesmitgliederversammlung Rede-, Antragsstellungs- und Stimmrecht sowie aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle wählbaren Funktionen zu. Passives Wahlrecht für die Position der Bundesvorsitzenden, der stellvertretenden Bundesvorsitzenden oder der Bundesgeschäftsführerin kommt nur jenen ordentlichen Mitgliedern zu, die zugleich Mitglieder des Vereins Junge liberale NEOS - JUNOS sind. Nicht- Mitgliedern kommt bei der Bundesmitgliederversammlung nur Rederecht und passives Wahlrecht bei Abstimmungen zur Listenerstellung für die Wahl zu den Landes- und Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretungen sowie zur Wahl der Rechnungsprüferinnen, des Schiedsgerichts und der Vertrauensstelle zu.
Nach Zeile 167 einfügen:
§ 15 Titel und Abs. 1
Von:
§15 Die Listenerstellung für die Wahl zu den LSV - Landesschülerinnenvertretungen
- Für die Erstellung der drei Wahlvorschläge für die drei Bereiche (AHS, BMHS, BS) werden im betroffenen Bundesland Vorwahlen durchgeführt. Alle Mitglieder der JUNOS Schüler:innen, sowie alle österreichischen Schülerinnen, sind berechtigt in ihrem Bereich zu kandidieren sofern sie passives Wahlrecht bei der LSV – Wahl haben.
Zu:
§15 Die Listenerstellung für die Wahl zu den LSV – Landes- und ZSV-Zentrallehranstaltenschülerinnenvertretungen
- Für die Erstellung der drei Wahlvorschläge für die drei Bereiche (AHS, BMHS, BS) werden im betroffenen Bundesland Vorwahlen durchgeführt. Alle Mitglieder der JUNOS Schüler:innen, sowie alle österreichischen Schülerinnen, sind berechtigt in ihrem Bereich zu kandidieren sofern sie passives Wahlrecht bei der LSV – Wahl haben. Selbiges ist auf Bundesebene für die Wahlvorschläge für die ZLA-Bereiche (TGlA, LFLA) durchzuführen.

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