Die Ergänzung verzichtet bewusst auf eine konkrete Prozentzahl, da hierfür keine empirische Grundlage im vorliegenden Antrag besteht und eine starre Vorgabe die schulautonome Flexibilität unnötig einschränken würde.
Stattdessen wird Verbindlichkeit durch Transparenz gesichert: Schulen müssen ihre Differenzierungspraxis im Schulprogramm ausweisen. Das schafft Rechenschaftspflicht ohne Überregulierung – und ist politisch angreifbarer als eine beliebig gewählte Zahl.

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