| Veranstaltung: | XIII. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.3. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | AG Suchtaufklärung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.07.2026, 14:19 |
A2: Aufklärung statt Angstmache – Suchtaufklärung neu denken
Antragstext
Alkohol, E-Zigaretten und Cannabis gehören für viele Jugendliche längst zum
Alltag – und der Erstkontakt findet häufig schon in der Unterstufe statt.
Gleichzeitig ist Suchtaufklärung an österreichischen Schulen bislang lückenhaft
und zufällig: Sie taucht meist nur beiläufig in Einzelfächern wie Biologie auf,
wo oft ausschließlich die biologische Wirkung von Substanzen behandelt wird –
nicht aber der soziale Kontext, in dem Konsum tatsächlich entsteht. Wo überhaupt
aufgeklärt wird, dominiert vielerorts noch ein überholter Abschreckungsansatz,
der nachweislich wenig bis nichts bewirkt.
Als liberale Schüler:innenorganisation geht es uns nicht um Verbote oder
erhobene Zeigefinger, sondern um mündige, selbstbestimmte junge Menschen, die
auf Basis ehrlicher Informationen eigenverantwortliche Entscheidungen treffen
können. Suchtaufklärung ist damit kein Sonderthema, sondern ein Kernstück einer
Schule der Mündigkeit.
1. Suchtaufklärung als durchgängiges,
fächerübergreifendes Prinzip
Der Lehrplan macht derzeit kaum verbindliche Vorgaben zur Suchtprävention; sie
wird meist nur nebenbei in einem einzelnen Fach gestreift. Dabei ist die
Grundlage längst gelegt: Schule ist über das gesetzlich verankerte
Unterrichtsprinzip „Gesundheitserziehung“ zur Prävention verpflichtet, und schon
der allgemeine Teil des Lehrplans nennt Suchtprävention im Bildungsbereich
„Gesundheit und Bewegung“ ausdrücklich. Wirksame Prävention darf jedoch nicht
punktuell bleiben: Sie muss als kontinuierlicher, curricularer Prozess angelegt
sein, der von möglichst vielen Lehrkräften über mehrere Schuljahre getragen wird
und nicht an einem einzigen Projekttag endet.
- Wir fordern, Suchtaufklärung als verbindliches, fächerübergreifendes
Unterrichtsprinzip ab der Unterstufe (ab der 7. Schulstufe) im Lehrplan zu
verankern und nicht auf ein einzelnes Fach zu beschränken.
- Wir fordern klare, altersgerechte Kompetenzziele je Schulstufe anstelle
einer beiläufigen Einzelerwähnung in einem Fach.
- Wir fordern, Suchtaufklärung als kontinuierlichen Prozess über mehrere
Schuljahre auszugestalten statt als einmaligen Projekttag.
2. Von Abschreckung zu Mündigkeit –
evidenzbasiert und angstfrei aufklären
Die Suchtprävention hat einen Paradigmenwechsel vollzogen: Reine Information in
Verbindung mit Abschreckung gilt heute als weitgehend wirkungslos. An ihre
Stelle tritt die Förderung von Lebenskompetenzen – also von Entscheidungs-,
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, kritischem Denken und dem Umgang mit
Gruppendruck. Genau das entspricht unserem Bild mündiger Schüler:innen: Wer
informierte Eigenverantwortung übernehmen soll, braucht ehrliche Informationen
statt Panikmache. Aufklärung muss Wirkungen und Risiken realistisch benennen,
ohne zu dramatisieren oder zu bagatellisieren – nur so bleibt sie glaubwürdig.
- Wir fordern eine evidenzbasierte, angst- und vorwurfsfreie Aufklärung an
Stelle von Abschreckung und Moralisierung.
- Wir fordern einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Lebenskompetenzen –
insbesondere Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation, Konfliktfähigkeit,
kritisches Denken und den Umgang mit Gruppendruck.
- Wir fordern eine ehrliche, altersgerechte Information über Wirkungen,
Risiken und Rechtslage legaler wie illegaler Substanzen ohne verzerrende
Darstellungen.
Der Einstieg erfolgt fast immer über legale und leicht zugängliche Substanzen.
Bei den 15-Jährigen konsumiert bereits ein erheblicher Teil regelmäßig Alkohol,
das Einstiegsalter beim Rauchen liegt bei etwa 13 Jahren – dazu kommen heute
stark verbreitete Produkte wie E-Zigaretten („Vapes“) und „Snus“ sowie ein
deutlicher Anstieg beim Cannabiskonsum. Der Zugang ist oft niederschwellig (über
ältere Freund:innen und Geschwister oder schwach kontrollierte Verkaufsstellen),
und der Konsum wird stark durch Gruppendruck und gezielte Werbung befeuert.
Wirksame Aufklärung muss deshalb genau dort ansetzen, wo Konsum real
stattfindet: beim Alltags- und Dauerkonsum legaler Substanzen – und nicht nur
bei sogenannten „harten Drogen“.
- Wir fordern einen Aufklärungsschwerpunkt auf legale und leicht zugängliche
Substanzen (Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten/Vapes, Snus) sowie auf Alltags-
und Dauerkonsum.
- Wir fordern die Vermittlung von Werbe- und Medienkompetenz, damit
Schüler:innen die Marketingstrategien erkennen und einordnen können.
- Wir fordern die gezielte Thematisierung von Gruppendruck und sozialen
Einstiegswegen als Kernursachen des Erstkonsums.
4. Lehrkräfte qualifizieren und externe
Fachstellen einbinden
Aufklärung ist nur so gut wie die Menschen, die sie leisten. Studien zeigen
jedoch, dass sich nur ein verschwindend geringer Anteil der Lehrkräfte gut auf
Suchtprävention vorbereitet fühlt und der Wissensstand insbesondere zu illegalen
Substanzen mangelhaft ist. Empfohlen werden daher gezielte Fortbildung, feste
Ansprechpersonen an den Schulen und vor allem die Kooperation mit externen
Fachstellen – Suchtpräventionsstellen, Schulärzt:innen und Psycholog:innen –,
die geschultes Personal, erprobte Materialien und Workshops bereitstellen.
Workshops mit Fachleuten und mit Menschen mit eigener Suchterfahrung wirken
dabei besonders glaubwürdig.
- Wir fordern eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung zu Suchtprävention
für alle Lehrkräfte – nicht nur für Biologie- und Chemielehrkräfte.
- Wir fordern ein ausgebautes Angebot externer Workshops in Kooperation mit
anerkannten Suchtpräventionsstellen und Fachleuten.
- Wir fordern an jeder Schule mindestens eine geschulte, klar benannte
Ansprechperson für Sucht- und Drogenfragen.
5. Hilfe statt Strafe – niederschwellig,
vertraulich, selbstbestimmt
Sucht hat Krankheitscharakter; betroffene Schüler:innen sind keine Täter:innen,
sondern brauchen Unterstützung. Gelingende Prävention setzt eine angst- und
vorwurfsfreie Atmosphäre voraus, in der sich Betroffene überhaupt öffnen können.
Für uns ist klar: Wer konsumiert oder in eine Abhängigkeit rutscht, braucht
vertrauliche Beratung und Hilfe statt Kriminalisierung und Bestrafung. Zugleich
braucht es transparente, nachvollziehbare Regeln zum Substanzkonsum am
Schulgelände, die für alle gleichermaßen gelten.
- Wir fordern niederschwellige, vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote an
Schulen sowie einen Ausbau der Schulpsychologie und der schulärztlichen
Versorgung.
- Wir fordern einen Hilfs- statt Strafansatz für konsumierende und
betroffene Schüler:innen ohne automatische Kriminalisierung.
- Wir fordern transparente, einheitliche und nachvollziehbare Regeln zum
Substanzkonsum am Schulgelände.
Suchtprävention wirkt am besten, wenn sie früh einsetzt, langfristig angelegt
ist und interdisziplinär getragen wird – von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern
und Fachleuten gemeinsam. Ein positives Schulklima ist dabei selbst ein
wirksamer Schutzfaktor, und die Vorbildfunktion der Erwachsenen spielt eine
entscheidende Rolle. Aufklärung endet deshalb nicht am Klassenzimmer, sondern
bezieht die gesamte Schulgemeinschaft ein.
- Wir fordern regelmäßige Informations- und Elternabende zu Sucht und
Suchtprävention.
- Wir fordern die Förderung eines positiven Schulklimas als strukturellen
Schutzfaktor gegen Suchtverhalten.
Suchtaufklärung darf weder verschwiegen noch mit Angst und Moral betrieben
werden. Dieser Antrag bildet das programmatische Fundament für eine ehrliche,
evidenzbasierte und mündigkeitsorientierte Suchtaufklärung an unseren Schulen –
von der durchgängigen Verankerung im Lehrplan über qualifizierte Lehrkräfte bis
hin zu niederschwelliger Hilfe. So werden Schüler:innen befähigt, informierte
und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Das ist gelebte Mündigkeit – und
damit liberale Bildungspolitik im besten Sinne.
Als wissenschaftliche Grundlage fungierte diese Masterarbeit von Eva Klein:

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