| Veranstaltung: | XIII. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.3. Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | XIII. Mitgliederversammlung |
| Beschlossen am: | 19.07.2026 |
| Basierend auf: | A5: Gleiches gleich behandeln: Bundesweite Regelungen für die Durchführung der LSV-Wahlen |
Gleiches gleich behandeln: Bundesweite Regelungen für die Durchführung der LSV-Wahlen
Beschlusstext
Die Wahlen der Landesschüler:innenvertretungen sind das zentrale demokratische
Instrument der überschulischen Schüler:innenvertretung in Österreich. Obwohl sie
ausschließlich bundesgesetzlich geregelt sind, unterscheiden sich ihre
organisatorische Durchführung und teilweise auch ihre rechtliche Auslegung
zwischen den Bundesländern erheblich. Dies führt dazu, dass Wahlberechtigte und
wahlwerbende Fraktionen je nach Bundesland mit unterschiedlichen Voraussetzungen
konfrontiert sind, obwohl sie an derselben bundesgesetzlich geregelten Wahl
teilnehmen.
Beispielsweise bei den Stimmrechtsübertragungen bestehen unterschiedliche
Rechtsansichten zwischen den Bundesländern. Sowohl die verwendeten Formulare als
auch die Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten unterscheiden sich teilweise
erheblich. So ist es in manchen Bundesländern möglich, das Stimmrecht
unmittelbar auf die zweite Stellvertretung zu übertragen, während dies in
anderen Bundesländern ausgeschlossen wird. Unterschiedliche Interpretationen
bundesgesetzlicher Bestimmungen führen jedoch zu Rechtsunsicherheit und
ungleichen Bedingungen für Wahlberechtigte.
Deshalb fordern wir, österreichweit einheitliche Formulare sowie eine
einheitliche Auslegung der Regelungen über Stimmrechtsübertragungen
sicherzustellen.
Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Durchführung der Wählerversammlungen
(Hearings). Diese werden in den Bundesländern unterschiedlich organisiert und
moderiert. Häufig übernehmen amtierende Landesschulsprecher:innen die
Moderation, obwohl sie selbst einer kandidierenden Fraktion angehören. Darüber
hinaus ist unterschiedlich geregelt, ob Vertreter:innen der kandidierenden
Fraktionen als stille Beobachter an den Wählerversammlungen teilnehmen dürfen.
Einheitliche Standards würden sowohl die Neutralität als auch die Transparenz
des Verfahrens stärken.
Deshalb fordern wir, dass Wählerversammlungen einheitlich umgesetzt
werden. Diese sollen insbesondere die Moderation sowie die Teilnahme von
Vertreter:innen kandidierender Fraktionen regeln.
Auch die organisatorische Durchführung des Wahltages unterscheidet sich
erheblich zwischen den Bundesländern. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung
der Wahlfenster, die von vollständig offenen Zeitfenstern bis hin zu kurzen,
schulweise zugewiesenen Zeitfenstern reichen. Ebenso wird die beobachtende
Teilnahme an der Stimmenauszählung unterschiedlich gehandhabt. Eine transparente
und nachvollziehbare Durchführung des Wahlvorgangs sollte jedoch österreichweit
nach denselben Grundsätzen erfolgen.
Deshalb fordern wir, eine österreichweit einheitliche Umsetzung der
Wahlfenster und des Ablaufs der Wahl, sowie der beobachtenden Teilnahme
von Vertreter:innen kandidierender Fraktionen an der Stimmenauszählung zu
schaffen.
Zwischen den kandidierenden Fraktionen werden in nahezu allen Bundesländern
Fairnessabkommen abgeschlossen. Deren Einhaltung erfolgt derzeit jedoch
ausschließlich auf freiwilliger Basis und wird von keiner unabhängigen Stelle
begleitet. Dadurch fehlt eine objektive Ansprechstelle bei möglichen Verstößen.
Deshalb fordern wir, die zuständigen Bildungsdirektionen über
abgeschlossene Fairnessabkommen zu informieren und sie bei deren
Begleitung und Unterstützung einzubinden.
Die Wahlkommissionen sind zuständig für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wahlen.
Viel zu oft passiert es jedoch, dass die Kommissionen bei Verstößen gegen das
Gesetz nicht durchgreifen, oder selbst Regeln nicht beachten.
- Wir fordern daher, dass die Wahlkommissionen geltendes Recht tatsächlich
umsetzen.
Die unterschiedliche Handhabung des Wahlrechts von Schulsprecher:innen im
Maturajahrgang stellt ebenfalls ein Problem dar. Auf dieses wird im Beschluss
„Eine professionelle Gesetzeslage für eine professionelle Vertretung!“ näher
eingegangen.
