| Veranstaltung: | XIII. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.2. Leitantrag des Bundesvorstands |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, AG Schüler:innenvertretungssystem |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.07.2026, 18:24 |
LA: Aufbruch in eine neue Ära – Für ein starkes Vertretungssystem
Antragstext
Wir Schüler:innen in Österreich haben das Glück, ein weltweit einzigartiges
Vertretungssystem fest in der Schulpartnerschaft verankert zu haben. Ein System,
das uns ermöglicht unsere Stimme bei den politischen Entscheidungsträger:innen
zu erheben und bei Entscheidungen über uns mitzudiskutieren.
Grundlage für dieses Schüler:innenvertretungssystem ist das
Schülervertretungengesetz. Auch wenn darin viele gute Ansätze zu finden sind, so
ist doch vor allem die praktische Ausführung dieses Gesetzes mehr als nur
mangelhaft. Dieses Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden. Mit diesem
Antrag wollen wir die Grundlage für ein neues, besseres
Schülervertretungengesetz liefern. Wir wollen eine Vertretung, die wirklich
ernst genommen wird, alle 1,2 Millionen Schüler:innen vertritt, für Politik
begeistert und nicht nur ein System der Freundeskreise und Skandale ist.
Derzeit lebt die österreichische Schüler:innenpolitik insbesondere von
Forderungen der verschiedenen Landesschüler:innenvertretungen. Diese werden bei
Schüler:innenparlamenten oder innerhalb interner Gremien ausgearbeitet. Doch
anschließend passiert damit oft nichts weiter, außer diese Forderungen an die
eigene Vertretungsblase zu übermitteln oder diese an Landespolitiker:innen
weiterzugeben.
Doch genau hier sehen wir das Problem, weshalb die meisten dieser Forderungen in
der Praxis kaum Gehör finden. Selbst wenn Landespolitiker:innen diese
Forderungen ernst nehmen, so sind sie schlichtweg nicht zuständig für diese
Forderungen und Veränderungen im Bildungssystem. Bildungspolitik ist
Bundesgesetzgebung, daher müssen Forderungen und Beschlüsse auch auf Bundesebene
getroffen werden.
- Die Bundesschüler:innenvertretung soll für die Vertretung der
Schüler:innen in Fragen der bundesweiten Bildungsgesetzgebung zuständig
sein.
Gleichzeitig liefern die Landesschüler:innenvertretungen aber natürlich auch
Mehrwert für Schüler:innen und Schüler:innenvertreter:innen. Sie organisieren
Veranstaltungen, Weiterbildungen und politische Austauschformate wie die
Schüler:innenparlamente, und beleben somit die Schüler:innenpolitik. Genau
diesen Auftrag als Ansprech- und Servicestelle wollen wir auch gesetzlich
stärken.
- Die Landesschüler:innenvertretungen und
Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretungen sollen zu Servicestellen für
Schüler:innen und Schüler:innenvertreter:innen neu ausgerichtet werden.
Ihnen obliegt die Kommunikation von alltäglichen Schüler:innenanliegen an
die Bildungsdirektionen bzw. im Fall der
Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretungen das Bildungsministerium,
sowie die Vernetzung und Weiterbildung von Schüler:innenvertreter:innen.
- Des Weiteren ist die Landesschüler:innenvertretung für die landesweite
Aufklärungsarbeit über das überschulische Vertretungssystem
verantwortlich.
Die Schüler:innenparlamente sind der zentrale Austauschpunkt zwischen den
Landesschüler:innenvertretungen und den einzelnen Schulen. Hier kommen gesammelt
alle schüler:innenpolitischen Stakeholder zusammen, um die Anliegen von
Schüler:innen zu diskutieren.
Doch gleichzeitig haben Schüler:innenparlamente auch einige Probleme: Viel zu
oft wiederholen sich dieselben behandelten Themen aus vorhergehenden Iterationen
der Parlamente, es ist de facto unmöglich die meisten Schüler:innenparlamente
nachzuverfolgen und der tatsächliche Output lässt zu wünschen übrig.
Wir wollen Schüler:innenparlamente in ihrer Rolle als Verbindung zwischen
Schüler:innenanliegen und den relevanten bildungspolitischen Anlaufstellen
stärken. Aufgrund der Neuausrichtung der Landesschüler:innenvertretungen soll
auch der Fokus bei Schüler:innenparlamenten viel mehr auf den alltäglichen
Anliegen der Schüler:innen, vertreten durch ihre Schulsprecher:innen, liegen,
welche tatsächlich auf Landesebene gelöst werden können.
- Schüler:innenparlamente sollen als Austauschformat zwischen
Schüler:innenvertreter:innen und den LSVen dienen.
Schüler:innenvertreter:innen sind bei SiPs stimm- und redeberechtigt.
- Die bundesweite Abschaffung des First-Come-First-Served-Prinzips bei der
Antragseinreichung zugunsten einer Abstimmung über die Reihenfolge der
eingereichten Anträge.
- Beschlüsse aller Schüler:innenparlamente sollen transparent in voller
Länge veröffentlicht werden.
Seit Tag eins unserer Gründung fordern wir JUNOS Schüler:innen die Direktwahl
der Landesschüler:innenvertretungen durch alle Schüler:innen ab der 9.
Schulstufe. Das tun wir nicht ohne Grund, denn wir sehen jeden Tag: Den
Landesschüler:innenvertretungen fehlt es aktuell an demokratischer Legitimation,
und damit einher geht die fehlende Umsetzungskraft dieses Gremiums. Wenn
politische Entscheidungsträger:innen die Landesschüler:innenvertretungen ernst
nehmen sollen, dann müssen diese auch tatsächlich mit der Stimme von allen
Schüler:innen sprechen und nicht nur mit der der Schulsprecher:innen.
Zusätzlich zur Demokratisierung des aktiven Wahlrechts wollen wir dies auch für
das passive Wahlrecht. Dadurch wollen wir einerseits dem hierarchischen Aufbau
des Schüler:innenvertretungssystems entgegenwirken, andererseits Doppel- und
Dreifachbelastungen reduzieren, um die bestmögliche Arbeit der gewählten
Mandatar:innen zu garantieren. Klar ist aber auch: Wer zum Teil Hunderttausende
vertreten will, muss diese Kandidatur ernsthaft angehen und daher gewisse
Voraussetzungen erfüllen.
- Die Wahl der Landesschüler:innenvertretungen sowie der
Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretung durch alle Schüler:innen ab
der 9. Schulstufe des jeweiligen Bundeslandes bzw. der
Zentrallehranstalten. Alle aktiv Wahlberechtigten sind auch passiv
wahlberechtigt.
- Diese Wahl soll eine Listenwahl sein. Wählbar sind alle Schüler:innen ab
der 9. Schulstufe des jeweiligen Bundeslandes. Eine wahlwerbende Liste
muss mindestens die Hälfte der zu vergebenden Mandate mit Kandidat:innen
besetzen, wobei jede Person nur auf einer Liste kandidieren kann.
Zusätzlich benötigt die Liste mindestens 1/10 der
Unterstützungserklärungen, die von zum Nationalrat kandidierenden Listen
auf Landesebene benötigt werden. Gesammelte Unterstützungserklärungen
können bei den Bildungsdirektionen oder dem Bildungsministerium
eingereicht werden.
- Der Vorsitz der Landesschüler:innenvertretung bzw. der
Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretung wird von den Mitgliedern der
jeweiligen Vertretung aus deren eigenen Reihen gewählt.
- Die Listenplätze können über Vorzugsstimmen vergeben werden. Jede:r
Wähler:in kann dabei eine Vorzugsstimme vergeben. Kandidat:innen, welche
mindestens 1% des Listenergebnisses als Vorzugsstimmenergebnis erzielen,
werden dabei nach vorne gereiht.
- Die Wahl soll digital stattfinden, um Fairness zwischen den Schultypen zu
gewährleisten und die Abwicklung zu vereinfachen.
- Die Mandatszahl der Landesschüler:innenvertretungen soll gesetzlich
festgelegt werden. Sie soll zwischen 12 und 30 Mandaten pro Bundesland
liegen und proportional zur Schüler:innenzahl verteilt sein.
Das ÖSiP ist in der Theorie die wichtigste Instanz der österreichischen
Schüler:innenpolitik, doch leider hat es massive strukturelle Mängel. Wir
finden: Das ÖSiP kann mehr leisten als bloße Selbstinszenierung der Mandatare.
Wir wollen das ÖSiP zur zentralen Plattform der bildungspolitischen Forderungen
der Schüler:innen machen, demokratisch legitimiert und mit echter Macht
ausgestattet. Wir wollen das ÖSiP zu unserem echten Parlament machen, das
niemand ignorieren kann und strukturell öfter zusammenkommt als derzeit.
- Die Wahl des Österreichischen Schüler:innenparlaments durch alle
Schüler:innen ab der 9. Schulstufe. Die Mandatszahl liegt bei 163.
- Diese Wahl soll eine Listenwahl sein. Wählbar sind alle Schüler:innen ab
der 9. Schulstufe. Eine wahlwerbende Liste muss aus mindestens 10 passiv
wahlberechtigten Personen bestehen, wobei jede Person nur auf einer Liste
kandidieren kann. Zusätzlich benötigt die Liste mindestens 1/10 der
Unterstützungserklärungen, die von zum Nationalrat kandidierenden Listen
auf Bundesebene benötigt werden. Gesammelte Unterstützungserklärungen
können bei den Bildungsdirektionen oder dem Bildungsministerium
eingereicht werden.
- Die Listenplätze können über Vorzugsstimmen vergeben werden. Jede:r
Wähler:in kann dabei eine Vorzugsstimme vergeben. Kandidat:innen, welche
mindestens 1% des Listenergebnisses als Vorzugsstimmenergebnis erzielen,
werden dabei nach vorne gereiht.
- Die Wahl soll digital stattfinden, um Fairness zwischen den Schultypen zu
gewährleisten und die Abwicklung zu vereinfachen.
- Die Wahl findet jährlich statt, wobei jedes Jahr die Hälfte des ÖSiPs
gewählt wird. Die Mandatsdauer im ÖSiP wird auf 2 Jahre verlängert. Der
Abschluss der Schule ist dabei irrelevant.
Die Bundesschüler:innenvertretung ist die direkte Ansprechperson in
Vertretungsfragen für das Bildungsministerium. Doch obwohl die BSV aktuell auch
kritisch gegenüber dem Bildungsministerium auftreten sollte, ist sie rechtlich
so organisiert, dass diese eigentlich an das Ministerium gebunden ist.
Wer eine starke Vertretung haben möchte, muss eine rechtlich ungebundene,
unabhängige Vertretung haben.
- Die BSV kann ihre Geschäfte an einen beliebigen Verein delegieren. Dieser
Verein muss über einen langfristig vereinbarten Finanzrahmen vom
Bildungsministerium finanziert werden.
- Die BSV setzt sich zusammen aus einem:r Vorsitzenden, welche:r
anschließend eine Anzahl an weiteren BSV-Referaten vorschlägt, wofür
Mandatar:innen des ÖSiPs kandidieren können. Alle Mitglieder der BSV
müssen Mandatar:innen des ÖSiPs sein.
- Für die BSV sind verpflichtend die Referate für AHS, BMHS und BS zu
wählen.
- Die BSV ist in ihrer Arbeit an die Beschlüsse des ÖSiPs gebunden.
- Zusätzlich gibt es in jedem ÖSiP die Möglichkeit, die BSV abzuwählen und
neu zu wählen.
Sinn und Zweck eines Vertretungssystems sollte es sein, die zu Vertretenden
bestmöglich zu repräsentieren. Doch aktuell geht die Vertretungsarbeit oft im
Dauer-Wahlkampf unter, weil alle Wahlen zeitlich ungünstig über das gesamte Jahr
verteilt sind.
- Die Wahlen für die Schüler:innenvertretungen auf allen Ebenen sollen
gesammelt in der Woche vor den Herbstferien stattfinden.
Mit diesem Antrag legen wir die Grundlage für ein
Schüler:innenvertretungsgesetz, das seinen Namen auch verdient: demokratisch
legitimiert auf jeder Ebene, klar in seinen Zuständigkeiten und endlich mit
echter Durchsetzungskraft ausgestattet. Wir wollen keine Vertretung, die nur
verwaltet, sondern eine, die gestaltet – von der Klasse bis ins
Bildungsministerium.
Diese Reform kommt nicht von selbst. Sie braucht eine breite, laute Mehrheit,
die bereit ist, dafür einzustehen. Lasst uns daher gemeinsam die Grundlage für
ein neues Schülervertretungsgesetz schaffen, das der Stimme von 1,2 Millionen
Schüler:innen tatsächlich Gewicht verleiht.

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