| Veranstaltung: | VII. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge zu den Rechtsnormen |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
| Beschlossen am: | 22.07.2023 |
| Basierend auf: | R3: Änderungen der Geschäftsordnung hinsichtlich §1,6,14,16,19 |
Änderungen der Geschäftsordnung hinsichtlich §§ 1, 6, 14, 16, 19
Beschlusstext
Die Bundesmitgliederversammlung möge die nachstehenden Paragraphen folgend
abändern:
(8) Im Falle eines in digitaler oder gemischter (digital/analog) Form
abgehaltenen
Bundeskongresses wird die Geschäftsordnung analog auf den digitalen Raum
angewendet. Als anwesend gelten sowohl physische als auch digitale Teilnehmer.
Die Teilhabe am Bundeskongress sowie Abstimmungen und Wahlen, wie sie in den
folgenden Abschnitten vorgesehen sind, sind in digitaler Form zulässig, wenn
sie dem Sinn dieser GO entsprechen und keine Diskriminierung gegenüber analogen
Bundeskongressen darstellen.
(1) Anträge zum Statut oder zu weiteren Rechtsnormen des Vereins sind
spätestens zehn Tage vor dem Bundeskongress beim Bundesvorstand einzureichen.
(1) Anträge, die nicht das Statut oder die sonstigen Rechtsnormen des Vereins
betreffen, sind spätestens zehn Tage vor dem Bundeskongress beim Bundesvorstand
einzureichen.
