| Veranstaltung: | Landeskongress Wien |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.a. Anträge zu den Rechtsnormen |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landeskongress Wien |
| Beschlossen am: | 27.06.2026 |
| Basierend auf: | R1NEU: Änderung der Höchstgrenze für die Anzahl der Landesvorstandsmitglieder |
Änderung der Höchstgrenze für die Anzahl der Landesvorstandsmitglieder
Beschlusstext
§ 7 Abs 1 JUNOS Wien Statut lautet in der geltenden Fassung wie folgt:
Der Landesvorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Er
besteht aus dem Landesvorsitzenden, einem gleichberechtigten stellvertretenden
Landesvorsitzenden, dem Landesgeschäftsführer und bis zu fünf weiteren
Vorstandsmitgliedern. Die genaue Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
bestimmt der Landesvorsitzende nach seiner Wahl.
Der Landeskongress möge beschließen, den Absatz auf die folgende Fassung
abzuändern:
Der Landesvorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Er
besteht aus dem Landesvorsitzenden, einem gleichberechtigten stellvertretenden
Landesvorsitzenden, dem Landesgeschäftsführer und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die genaue Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt der
Landesvorsitzende nach seiner Wahl.
