Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Das Bildungsversprechen wahren |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Nahuel Allidi-Bernasconi |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 12:27 |
| Antrag: | Das Bildungsversprechen wahren |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Nahuel Allidi-Bernasconi |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 12:27 |
Als öffentliche Einrichtungen eines Staates, in dem Religion und Staat getrennt sind, sind Schulen als religionsfreie Räume ausgelegt. Es bedarf einer klaren Positionierung auf Landesebene, dass religiösen Wünschen von Schüler:innen keine Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Als solches sind Forderungen nach Gebetsräumen und das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund religiöser Feste oder Gottesdiensten strikt abzulehnen. Des Weiteren sind religiöse Kleidungsstücke, wie etwa das Kopftuch für muslimische Frauen, für Kinder unter 14 Jahren in Schulen nicht gestattet.
Forderungen nach Gebetsräumen und das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund religiöser Feste oder Gottesdiensten sind strikt abzulehnen.
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