| Veranstaltung: | Landeskongress Wien |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 10.c. Inhaltliche Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landeskongress |
| Beschlossen am: | 29.11.2025 |
| Basierend auf: | A2NEU: Das Bildungsversprechen wahren |
Das Bildungsversprechen wahren
Beschlusstext
Das Wiener Bildungssystem steht schwer unter Druck und wird seinen Ansprüchen
derzeit, trotz des großen Engagements von Lehrer:innen und Schulleitungen nicht
gerecht. Besonders die große Anzahl an Kindern und Jugendlichen nicht-deutscher
Muttersprache stellt das Schulsystem vor große Herausforderungen und verhindert
in vielen Fällen einen geregelten und hochqualitativen Unterrichtsbetrieb. Es
bedarf struktureller Verbesserungen und Änderungen, um allen interessierten und
motivierten Schüler:innen einen Unterricht zu bieten, mit dem sie ihr Potenzial
bestmöglich entwickeln können.
Deutsch als Unterrichtssprache ist die Grundlage für die Teilnahme am
Schulbetrieb, wie auch für die gesellschaftliche Teilhabe. Ausreichende
Deutschkenntnisse müssen einer Eingliederung in den regulären Unterricht
vorausgehen. Grundsätzlich wäre eine Integration durch Durchmischung, in der
nicht-deutschsprachige Kinder von deutschsprachigen Kindern die Sprache
erlernen, wünschenswert. Dies ist aufgrund der demographischen Situation in Wien
nicht mehr möglich. Dementsprechend fordern wir eine andere Herangehensweise,
wie folgt:
- Verschiebung in Regelklasse erst mit ausreichenden Deutschkenntnissen
Derzeit erfolgt die Verschiebung aus Deutschförderklassen in eine Regelklasse
mit erfolgreichem Bestehen des MIKA-D-Test, oder nach vier Semestern. Um
Schüler:innen besser zu unterstützen, und auch die Qualität des Regelunterrichts
aufzuwerten soll es zukünftig nur mehr möglich sein, mit erfolgreich abgelegtem
MIKA-D Deutschtest in den Regelschulbetrieb einzusteigen. Bis dahin hat ein/e
Schüler:in den Deutschförderkurs zu besuchen.
Um den Spracherwerb zu erleichtern, und die Schüler:innen bereits im Zuge des
Förderprogramms auf den Regelschulbetrieb vorzubereiten, sind Deutschförderkurse
teilweise inhaltlich bereits ähnlich dem normalen Unterricht zu führen, um
Schüler:in Deutsch direkt anhand praktischer Beispiele beizubringen. Weiters
sollten diese Deutschförderkurse mit Erkenntnissen aus der Sprachwissenschaft
und anhand digitaler Unterrichtsmittel laufend verbessert werden.
Derzeit ist der Anteil der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
auf 2,7% gedeckelt, wobei der tatsächliche Anteil dieses Limit deutlich
übersteigt. Dies hat nicht nur die unzureichende Förderung dieser Kinder zur
Folge, sondern verschlechtert auch den Unterricht für alle anderen
Schüler:innen. Diese Deckelung ist aufzuheben.
Schüler:innen sind zu jedem Zeitpunkt als Individuen unabhängig ihrer Herkunft
zu sehen. Wir sprechen uns klar gegen eine forcierte Verteilung aus. Eltern soll
es frei sein, ihre Kinder in der ihrer Ansicht nach bestgeeigneten Schule
anzumelden. Sollte eine Schule mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze erhalten,
so ist es ihr erlaubt, die Entscheidung über die Aufnahme über selbst
festgelegte Aufnahmekriterien und Aufnahmetests zu gestalten.
Wir sehen es als Problem, wenn 13-jährige mit 10-jährigen in derselben Klasse
sitzen. Um der daraus resultierenden Dynamik entgegenzuwirken, sollten Klassen
altershomogen aufgestellt werden. Für Schüler:innen, die 2 Jahre und mehr über
dem Regelalter einer Schulstufe liegen, sollten eigene, bei Bedarf
schulübergreifende Klassen eingerichtet werden.
Lehrer:innen beklagen sich häufig über fehlende Möglichkeiten, Konsequenzen für
drastisches und wiederholtes Fehlverhalten zu verhängen. Auch Mitschüler leiden
häufig sehr unter dem Verhalten von ein paar wenigen verhaltensauffälligen
Schülern. Die derzeitige Lösung, eine Suspendierung von maximal drei Wochen,
nach der sie wieder in die alte Klasse zurückkehren, ist unzureichend und nur
temporär wirksam. Um hier eine permanente Lösung zu erwirken, welche das
Bildungsrecht des verhaltensauffälligen Schülers wahrt, empfehlen wir die
Einrichtung dafür vorgesehener Klassen an ausgewählten Schulen in Wien, an
welche betroffene Schüler als letzte Maßnahme versetzt werden können.
Als öffentliche Einrichtungen eines Staates, in dem Religion und Staat getrennt
sind, sind Schulen als religionsfreie Räume ausgelegt. Es bedarf einer klaren
Positionierung auf Landesebene, dass religiösen Wünschen von Schüler:innen keine
Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Als solches sind Forderungen nach
Gebetsräumen und das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund religiöser Feste oder
Gottesdiensten strikt abzulehnen. Auch religiöse Symbole wie das Kreuz im
Klassenzimmer sind unerwünscht. Des Weiteren sind religiöse Kleidungsstücke,
insbesondere jene, welche Kinder unterdrücken und/oder sexualisieren, für Kinder
unter 14 Jahren in Schulen in keiner Form gestattet.
Um die religiösen Abgrenzungen zwischen Schülern nicht hervorzuheben ist von
separatem Religionsunterricht der verschiedenen Religionen abzusehen.
Stattdessen sollte ein gesammelter Werte- und Ethikunterricht stattfinden, in
dem man über alle Religionen, und die Werte des westlichen, wie auch anderer
Weltbilder, lernt.
Sollten Schüler:innen bereits menschenfeindliches Gedankengut haben und dies
propagieren, braucht es härtere Konsequenzen. Wir JUNOS sind überzeugt davon,
Intoleranz niemals mit Toleranz begegnen zu dürfen.
Wir fordern härtere Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler, die
antisemitisches, homophobes oder anderes extremistisches Gedankengut an den Tag
legen.
Doch hier kann man nicht nur die Schüler:innen in Verantwortung nehmen, auch die
Erziehungsberechtigten müssen ihren Teil dazu beitragen, dass sich das Verhalten
der Schüler:innen im Rahmen unserer demokratischen und pluralistischen
Grundsätze befindet. Daher muss es ebenfalls schärfere Maßnahmen für
Erziehungsberechtige geben, sollten diese sich weigern, Teil der Problemlösung
zu sein.
Die ersten Jahre sind in der Entwicklung eines Kindes die mit Abstand
wichtigsten. Hier sehen wir akuten Handlungsbedarf, um Kindern die bestmöglichen
Chancen geben zu können.
- Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr mit Ganztagesoption
In der Forderung nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr schließen
wir uns der bestehenden Beschlusslage an, sehen damit aber den Handlungsbedarf
noch nicht gedeckt. Sollten bei einem Kind zum Start des Kindergartens mit vier
Jahren bereits deutliche Sprach- und Entwicklungsrückstände festgestellt werden,
ist dieses Kind ganztägig im Kindergarten zu betreuen und zu fördern. Ein
Hauptaugenmerk sollte hierbei auf die Sprachförderung gelegt werden, welche für
die weitere Bildung unabdingbar ist. Wir sind uns des zusätzlichen
Ressourcenaufwands bewusst, sehen dies aber als mitunter effektivsten Hebel, um
die langfristigen Bildungschancen von Kindern bildungsferner Familien zu
sichern.
- Nicht bindende Empfehlung zur Bereitschaft der Einschulung ausstellen
Kindergärten und Volksschulen kommunizieren nicht, wenn es um die Entwicklung
und Bereitschaft eines Kindes zur Einschulung geht. Da besonders Kindergärten
über das Entwicklungslevel eines Kindes Bescheid wissen, empfehlen wir die
Ausstellung eines Berichtes, in dem die Bereitschaft eines Kindes für die
Einschulung festgestellt wird. Diese Einstufung ist nicht bindend, sollte jedoch
die Entscheidung der Volksschule zur Einschulung oder zu einem Vorschuljahr
informieren.
Kinder sollen zu digitalen Expert:innen mit entsprechender Medienkompetenz
heranwachsen. Das erfordert den richtigen Rahmen für den verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Endgeräten. Während Smartphones Lernprozesse und die
Aufmerksamkeit im Unterricht beeinträchtigen, bietet der gezielte Einsatz von
PCs einen Lernzuwachs. Eine ausgewogene Nutzung ist entscheidend, um die Chancen
zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Viele Länder haben bereits Handyverbote in Schulen und im Unterricht umgesetzt.
Österreich hinkt hier hinterher. Es ist längst überfällig, in Zusammenarbeit mit
allen Stakeholdern ein entsprechendes Verbot im Pflichtschulbereich umzusetzen,
mit Ausnahmen für einen gezielten Einsatz, etwa im Fach “digitale Grundbildung”,
auf Anweisung der Lehrkraft.
