Veranstaltung: | Landeskongress Wien |
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Tagesordnungspunkt: | 10.a Statutarische Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landeskongress Wien |
Beschlossen am: | 29.06.2024 |
Basierend auf: | A1: Konsensualisierung Landes- mit Bundesstatut |
Konsensualisierung Landes- mit Bundesstatut
Beschlusstext
Der Landeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten
vorzunehmen:
Der Landeskongress ist genau dann zum eingeladenen Termin beschlussfähig, wenn
zumindest 20 % der stimmberechtigten Hauptmitglieder – in jedem Fall aber mehr
als fünf stimmberechtigte Mitglieder – anwesend sind. Sollte dies beim
angekündigten Termin nicht der Fall sein, so ist der Landeskongress nach einer
Stunde dann beschlussfähig, wenn zumindest 10 % der stimmberechtigten
Hauptmitglieder anwesend sind. Kommt keine Beschlussfähigkeit zu Stande,
obliegt es dem Landesvorstand baldigst einen neuen Termin für den
Landeskongress festzulegen. Sollten 20% der stimmberechtigten Hauptmitglieder 30
Personen übersteigen, sind dennoch nicht mehr als 30 anwesende,
stimmberechtigte Mitglieder für die Beschlussfähigkeit notwendig.