Veranstaltung: | Landeskongress Wien |
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Tagesordnungspunkt: | 0.16.2. weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Benedikt Flasch |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.06.2023, 17:13 |
A4: Vergabeverfahren für Veranstaltungen statt intransparenter Förderung
Antragstext
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS in Wien halten fest, dass Aufgabe von
staatlich unterstützen Veranstaltungen die Förderung definierter/bestimmter
gesellschaftlicher Themen oder Angelegenheiten ist. Dies kann zum Beispiel der
Kampf gegen Homophobie, die Belebung bestimmter Stadtviertel oder der Erhalt
gewisser Kultur sein. Keinesfalls dürfen durch die im öffentlichen Interesse
liegende Veranstaltungen Parteien, (parteinahe) Vereine, einzelne Personen,
einzelne Unternehmen oder sonstige Organisationen aktiv gefördert werden. Dies
obliegt jeweils eigenen Kriterien wie beispielsweise der Vereinsförderung, der
Wirtschaftshilfe bzw. Besteuerung oder der Familienbeihilfe und hat nach
eigenen, für Veranstaltungen nicht relevanten Kriterien, zu erfolgen.
Darüber hinaus sind die JUNOS Wien der Meinung, dass durch öffentliche Stellen
organisierte Veranstaltungen zwangsläufig Ineffizienzen und Innovationslosigkeit
produzieren. Die Organisation von durch öffentliche Gelder unterstützter
Veranstaltungen sollte von den dafür am geeignetsten Personen erfolgen.
Persönliche Befindlichkeiten haben bei der Auswahl und Unterstützung außen vor
zu bleiben.
Die Stadt Wien ist an hunderten Unternehmen direkt und indirekt beteiligt, hat
keinen Überblick über die genauen Beteiligungen und die daraus resultierenden
Machtverhältnisse und Einflussmöglichkeiten einzelner Personen. Eine
transparente, effiziente und rein im Interesse der Sache liegende Unterstützung
von gesellschaftlichen Themen durch eine Veranstaltung kann dadurch kaum bis gar
nicht gewährleistet werden.
- Die transparente Vergabe von Großveranstaltungen an den Bestbieter, statt
ihrer Förderung durch öffentliche Gelder.
- Veranstaltungen, die mit einem über dem Unterschwellenbereich von
Dienstleistungen liegenden Betrag (gem. § 12 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 derzeit
221.000 €) gefördert werden sollen, werden auf Basis des
Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben.
- Veranstaltungen, die oben genannten Betrag überschreiten, werden daher
nicht mehr gefördert. Ist eine erwünschte Veranstaltung unrentabel, wird
sie an jenen Privaten vergeben, welcher in der Lage ist, die vorher
definierten Kriterien der Veranstaltungsdurchführung mit den geringsten
Zuschüssen zu erbringen.
- Die Förderung von Veranstaltungen, bei denen der Umsatz im
Unterschwellenbereich liegt, werden in einem transparenten und objektiven
Verfahren, welches sich an im Vorhinein festgesetzten
Ausschüttungskriterien orientiert, ausgeschüttet.
Im Vergabeverfahren können sich, im Gegensatz zu einem Bescheid über eine
Förderung einer Veranstaltung, auch Personen, die nicht zum Zug gekommen sind,
präventiv vor abschließender Vergabe beschweren. Die führt zu einem (bereits in
anderen Bereichen gut funktionierenden) Anreiz für Unternehmen, Vergaben, die
nicht auf objektiven Kriterien basieren, anzufechten und somit zu verhindern.
Wie in anderen Bereichen ersichtlich, führen die existierenden hohen Strafen für
Behörden, welche bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen über die
Behörde verhängt werden, zu einem Trend zur sachlichen und objektiven Vergabe,
die persönliche Verhältnisse außen vorlässt.
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