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            <title>Landeskongress Wien: Alles</title>
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                <title>Landeskongress Wien: Alles</title>
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                        <title>A5NEU: Sexarbeit: Freiheit statt Stigmatisierung </title>
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                        <author>Landeskongress Wien (beschlossen am: 18.11.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzliche Position zu Sexarbeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir JUNOS Wien sind gegen ein Verbot von Sexarbeit und lehnen das Nordischen Modell ab</strong>, welches in unseren Augen versagt hat. Das vermeintliche Motiv, Menschenhandel durch ein Sexkaufverbot zu verhindern, wird durch das Nordische Modell nicht erreicht, im Gegenteil: es werden dadurch kriminelle Organisationen gestärkt, Sexarbeit und die praktizierenden Personen stigmatisiert und die Sicherheit der Sexarbeiter:innen sowie Hygenestandards werden sehr selten beachtet.<br><strong>Wir als JUNOS Wien </strong>sind auch <strong>für die Entstigmatisierung von Sexarbeiter:innen</strong>, um auch den in der Sexarbeit tätigen Menschen und deren Umfeld eine ganzheitliche und unbeschränkte gesellschaftliche Teilhabe und eine sichere Berufsausübung zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir als JUNOS Wien</strong>, <strong>sind für die Entstigmatisierung von Sexarbeit</strong>, um den in der Sexarbeit tätigen Menschen und deren Umfeld eine ganzheitliche und unbeschränkte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unsere Forderungen für Wien:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschaffung der polizeilichen Meldung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da eine Meldung beim Gesundheitsamt des Landes ohnehin bei der Ausübung von Sexarbeit notwendig ist, halten wir die weitere Meldung bei der Polizei für nicht notwendig. <strong>JUNOS Wien fordert deshalb die Abschaffung der polizeilichen Meldung</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abhängigkeitsverhältnisse reduzieren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir JUNOS Wien setzen uns für die Reduktion von Abhängigkeitsverhältnissen in der Sexarbeit ein. </strong>Bordell- und Studiobetreiber:innen sollen nicht in der Lage sein, über die von den Sexarbeitenden angebotenen Sexdienstleistungen und deren Preise zu bestimmen. Weiters sprechen wir uns gegen ein Angestelltenverhältnis in der Sexarbeit aus, da die sexuelle Selbstbestimmung der Sexarbeitenden durch derartige Weisungsgebundenheiten beschränkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Strenge steuerrechtliche Kontrollen von Prostitutionslokalen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die steuerrechtliche Situation in Prostitutionslokalen in Wien ist momentan erschreckend. Sexarbeitende haben Probleme, überhaupt Studios und Laufhäuser zu finden, die ihnen Rechnungen für die Zimmermiete ausstellen. Durch die Steuerhinterziehung der Laufhaus- und Studiobetreiber:innen werden die Sexarbeitenden in eine Abwärtsspirale gedrängt, weil sie die hohen Zimmermieten von ca. 500€ pro Woche ohne Rechnung nicht steuerlich absetzen können und dadurch selbst motiviert werden, teilweise ohne Rechnung zu arbeiten. <strong>Wir JUNOS Wien fordern eine flächendeckende strenge steuerrechtliche Prüfung aller Prostitutionslokale in Wien.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reform der Pflichtuntersuchung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit sind Sexdienstleister:innen verpflichtet regelmäßig Untersuchungen vorzunehmen. Diese sollen auf freiwillige Basis umgestellt werden. Außerdem sind folgende Änderungen vorzunehmen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>genaue Aufklärung darüber, auf welche Krankheiten getestet wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aufklärung über aktuelle Gesundheitsrisiken und wie man diese minimieren kann</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Testergebnisse online einsehbar machen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Diagnose und Behandlung direkt bei der Untersuchung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Möglichkeit einführen, wie bei der Hausärztin oder -arzt Rezepte direkt auf die e-card gebucht zu bekommen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Barzahlung ermöglichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen freiwilligen Abstrich ohne Aufpreis ermöglichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir JUNOS Wien fordern die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Sexarbeiter:innen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung der Grünen Karte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit müssen Sexarbeiter:innen eine ca. A5 große Grüne Karte mit sich führen. Dies ist nicht nur äußert unpraktikabel, sondern schon längst nicht mehr zeitgemäß. Daher <strong>fordern wir JUNOS Wien die Digitalisierung der Grünen Karte und der Zurverfügungstellung in digitaler Form und oder als Scheckkarte</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umbenennung des Prostitutionsgesetzes auf Sexualdienstleistungsgesetz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Begriff Sexualdienstleistung deckt mehr sexuelle Tätigkeiten als der Begriff Prostitution ab. <strong>JUNOS Wien fordert daher die Umbenennung des Prostitutionsgesetzes auf Sexualdienstleistungsgesetz.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Straßenprostitution</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sicherheit der arbeitenden Personen als auch die hygienischen und infrastrukturellen Bedingungen sind am Straßenstrich in Wien momentan gering. Unabhängige Sexarbeitende beobachten teilweise, wie andere Personen Opfer von Zuhälterei werden. Solange Straßenprostitution in einem größeren Umfang wie etwa an der Brunner Straße stattfindet, <strong>fordern wir JUNOS Wien als zwischenzeitliche Maßnahme die regelmäßige Präsenz von Sozialarbeiter:innen mit Unterstützung der Polizei und mehr Polizeipräsenz und jedenfalls ein Mindestmaß von Infrastruktur</strong>, wie Toiletten, Mistkübel und Waschmöglichkeiten, <strong>um mehr Sicherheit und mehr Sicherheit und eine bessere Hygiene zu gewährleisten</strong>.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Feb 2024 09:41:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: Wir sind mehr als nur ‘unsere’ Geschichte! Für eine moderne Erinnerungskultur in Wien.</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakowien-nov23/Wir_sind_mehr_als_nur_unsere_Geschichte_Fuer_eine_moderne_Erinnerung-62590</link>
                        <author>Landeskongress Wien (beschlossen am: 18.11.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Edward Colston, Wladimir Iljitsch Lenin, Karl Lueger - nicht zuletzt durch die Black-Lives-Matter-Proteste in den USA rückten die Formen öffentlicher Ehrungen belasteter historischer Personen wieder ins Rampenlicht - so auch in Österreich. Im öffentlichen Diskurs wird der Ruf nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Denkmälern belasteter historischer Figuren und ihrer Kontextualisierung oder Demontage immer lauter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das wohl prominenteste Beispiel in Wien ist dabei die Statue Karl Luegers, der seinen politischen Erfolg auf grassierenden Antisemitismus baute, wie auch der Historiker:innenbericht der Stadt Wien dargelegt hat.<a href="#_ftn1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a> Nach langer Debatte ob eine Kontextualisierung über Informationstafeln hinausgehen sollen, aktivistischer Interventionen (‘Schande’) und einem Wettbewerb zu Kontextualisierungskonzepten wird nun die Statue um 500.000 € um 3,5° nach rechts geneigt.<a href="#_ftn2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a> Auch rund um den Leopold-Kunschak-Platz, benannt nach einem Antisemiten und Parteigänger Luegers, kam es durch die Forderung nach Aufstellung eines weiteren Ehrenmals für Kunschak zu hitzigen Debatten.<a href="#_ftn3"><sup><sup>[3]</sup></sup></a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit der öffentlichen Ehrung von belasteten Personen ist aus unserer Sicht keine Frage von Geschichte, sondern eine Frage der politischen Verantwortung. Diese Statuen und Ehrungen bilden nicht ‘die’ oder ‘unsere’ Geschichte ab, sondern sind ihrerseits ein Produkt einer spezifischen Epoche und Mentalität. Die Veränderung dieser Gedächtnisformen ist keine Verfälschung der Geschichte, sondern eine normale historische Praxis, so wie ihn jede Epoche vor der unseren kannte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Umgang mit Ehrungen im öffentlichen Raum gibt es aus unserer Sicht keine generelle Regel, wie mit ihnen umzugehen ist. Das würde der geschichtlichen Realität auch nicht gerecht werden. Jedes Denkmal muss für sich diskutiert werden. Die Politik muss aber dafür den geeigneten Rahmen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Diskussionsräume schaffen - politische Verantwortung übernehmen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir JUNOS - Junge Liberale NEOS begrüßen die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte als Chance, um uns von einem einseitigen Geschichtsbild zu lösen und eine lebendige Erinnerungskultur zu gewinnen, die, getragen von Bürger:innen, sich mutig mit belasteten Kapitel der eigenen Geschichte auseinandersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktionistische Interventionen, wie etwa die Kontextualisierung des Karl-Lueger-Denkmals durch den Schriftzug ‘Schande’, erkennen wir in diesem Zusammenhang als zivilgesellschaftliche Protestform an. Einen Ruf nach Strafverschärfung lehnen wir daher ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ungeachtet davon, zeigt die Notwendigkeit solcher Protestformen, dass es der Zivilgesellschaft an qualitätsvollen Diskussionsräumen fehlt, in denen, unter Anleitung von Expert:innen, die Auseinandersetzung mit öffentlichen Ehrungen von belasteten historischen Personen passieren kann. Diese Diskussionsräume müssen dabei möglichst nahe an den Bürger:innen stattfinden und es ist die Aufgabe der Politik, sie bereitzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundlage dieser Diskussionen müssen aus unserer Sicht wissenschaftliche Erkenntnisse bilden. Denn nur auf einem Fundament aus Fakten können politische Entscheidungen getroffen werden, die auch nachhaltig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung wiederum, wie mit öffentlichen Ehrungen belasteter Persönlichkeiten umgegangen wird, ist und bleibt eine politische Verantwortung und kann nicht auf die Wissenschaft abgeschoben werden. Sie steht für uns am Ende eines öffentlichen Diskurses, unter Beteiligung von Bürger:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist Zeit den nächsten Schritt hin zu einer modernen Erinnerungskultur zu machen und wir JUNOS - Junge Liberale NEOS fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kurator:innen für den öffentlichen Raum!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nahezu jedes Museum verfügt über Kurator:innen, die den nötigen Kontext für ein besseres Verständnis von Artefakten herstellen. Sie schaffen damit die nötige geschichtswissenschaftliche Grundlage, um diese Objekte besser zu verstehen und ein vollständigeres Bild von ihnen zu bekommen. Im öffentlichen Raum hingegen fehlt diese Funktion: Denkmäler stehen ohne Kontext in der Öffentlichkeit und zementieren einseitige Geschichtsbilder ein. Wir fordern daher <strong>Kurator:innen für den öffentlichen Raum</strong> in Wien, <strong>angesiedelt im Wien Museum</strong>. Sie sollen, zusammen mit den Gebietsbetreuungen, die schon jetzt Expertise für Beteiligungsformate zur Verfügung stellen, die Grundlage für öffentliche Verhandlungen belasteter historischer Personen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch bei Neuvorstellungen von Denkmälern oder Neu- bzw. Umbenennungen öffentlicher Flächen soll dieser Prozess einer politischen Entscheidung vorausgehen. Nur so lässt sich Geschichte als Prozess begreifen und eine moderne Erinnerungskultur erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mutige Politik, statt voller Depots!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir JUNOS - Junge Liberale NEOS stehen für mutige Politik - auch im Umgang mit Denkmälern und Benennungen öffentlicher Flächen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die <strong>ausschließliche Anbringung von Zusatztafeln</strong>, als mut- und ideenlosen Minimalkompromiss einer Kontextualisierung <strong>lehnen wir entschlossen ab</strong>. Solche Informationstafeln sind nicht in der Lage, ein breites geschichtliches Verständnis abzubilden und leisten keinen Beitrag zu einer kritischen Auseinandersetzung. Im schlechtesten Fall, schreiben sie wieder ein einseitiges Geschichtsbild fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die <strong>Aufstellung von Statuen belasteter historischer Personen in Museen lehnen wir im Regelfall ab</strong>. Das Verräumen der Statuen ist zu oft ein politisches Mittel, um der Auseinandersetzung mit problematischen Denkmälern auszuweichen. Volle Depots tragen genauso wenig zu einer kritischen Auseinandersetzung bei und leiten die politische Verantwortung über den Umgang mit solchen Denkmälern auf die Museen ab. Diese Praxis lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig erkennen wir an, dass es sinnvolle Ausnahmen dieser Regel geben kann, wie der Umgang mit der Statue des Sklavenhändlers Edward Colston deutlich macht. Sie wurde mitsamt Graffiti und jenen Seilen, die man zum Sturz der Statue nutzte, sowie einer Sammlung von über 500 Plakaten als Beispiel einer sich ändernden Geschichtsauffassung in einem Museum in Bristol aufgestellt.<a href="#_ftn4"><sup><sup>[4]</sup></sup></a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürokratie aus dem Weg räumen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bürokratie darf kein Hindernis auf dem Weg zu einer modernen Erinnerungskultur sein! Der Verwaltungsaufwand, der beispielsweise Anrainer:innen durch eine Umbenennung entsteht, muss daher so gering wie möglich gehalten werden. Im Zuge der öffentlichen Foren soll es daher <strong>ein Angebot einer persönlichen Beratung für Anrainer:innen</strong> geben. <strong>Unmittelbare Kosten</strong>, die Bürger:innen aus so einer Umbenennung entstehen, müssen <strong>von der öffentlichen Hand übernommen</strong> werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erinnerungskultur als Chance verstehen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das neue Interesse am Umgang mit öffentlichen Ehrungen belasteter historischer Personen ist vor allem eine Chance hin zu einer modernen Erinnerungskultur, die offen auf einem Fundament aus Fakten debattiert wird und an der möglichst viele Menschen beteiligt werden. Sie wird einer liberalen, demokratischen Öffentlichkeit gerecht und schützt Geschichte vor denjenigen, die sie nur politisch instrumentalisieren wollen. Es eröffnet sich für uns als Gesellschaft dadurch die Chance, Geschichte als spannendes und komplexes Phänomen zu begreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a><a href="https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html">https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a><a href="https://kurier.at/chronik/wien/lueger-in-schieflage-denkmal-wird-um-35-grad-gekippt/402469196">https://kurier.at/chronik/wien/lueger-in-schieflage-denkmal-wird-um-35-grad-gekippt/402469196</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref3"><sup><sup>[3]</sup></sup></a><a href="https://kurier.at/chronik/wien/leopold-kunschak-platz-hernals-oevp-gedenktafel-antisemit/402458325">https://kurier.at/chronik/wien/leopold-kunschak-platz-hernals-oevp-gedenktafel-antisemit/402458325</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref4"><sup><sup>[4]</sup></sup></a><a href="https://exhibitions.bristolmuseums.org.uk/the-colston-statue/">https://exhibitions.bristolmuseums.org.uk/the-colston-statue/</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Feb 2024 09:32:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Keine Politik mit Inseraten</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakowien-nov23/Keine_Politik_mit_Inseraten-37211</link>
                        <author>Landeskongress Wien (beschlossen am: 18.11.2023)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakowien-nov23/Keine_Politik_mit_Inseraten-37211</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Wien schaltete im Jahr 2022 Inserate um insgesamt 25,3 Millionen Euro – mehr als alle anderen acht Bundesländer zusammen, und lediglich drei Millionen Euro weniger als die türkis-grüne Bundesregierung.<a href="#_ftn1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a> Diese hohen Ausgaben werden vielfach kritisiert</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Problematik bei Inseraten besteht nicht darin, dass sie geschalten werden, sondern wie und warum. In vielen Fällen steht nämlich nicht das Informationsbedürfnis, sondern die politische Beeinflussung von Bürger:innen im Vordergrund. Kurz gesagt: Gekaufte Berichterstattung wird zum immer häufigeren Verdacht.<a href="#_ftn2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig entsteht eine immer stärker werdende Abhängigkeit zwischen Politik und Medien<a href="#_ftn3"><sup><sup>[3]</sup></sup></a> – Politische Verantwortungsträger:innen inserieren zu ihrer politischen Couleur passende Themen und Messages, Medien nutzen dies (vor allem im Boulevard-Bereich) als Geschäftsmodell. Was ist die Konsequenz? Medien werden durch politisches Kalkül fügsam gemacht, die vierte Gewalt im Staat wird geschwächt und die Demokratie wird untergraben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Umgang mit Inseraten</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich sind Inserate nichts Verwerfliches, wenn es sich tatsächlich um die Informierung von Bürger:innen mit wichtigen und dringlichen Informationen handelt. Jedoch ist die Höhe der Inseratenausgaben der Stadt Wien so hoch, ohne dass ein dringliches Informationsbedürfnis besteht oder ein solches befriedigt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viel mehr steht der Verdacht im Raum, dass die Großzahl der geschalteten Inserate viel mehr den politischen Parteien in der Exekutive der Stadt Wien dienen. Denn Inserate bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten das eigene Parteiumfeld, durch Vergabe von Inseraten, wirtschaftlich zu bereichern und die eigene politische Arbeit und Politiker zu bewerben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Inserate der öffentlichen Hand müssen unserer Auffassung nach sachlich, ohne Parteibezug und im Verhältnis der Kosten zur Wichtigkeit der Nachricht sein. Den leichtfertigen Umgang mit Inseraten, die Höhe der Ausgaben dafür, die intransparente Vergabe, die Vergabe an parteinahe Medien und die starke Fokussierung auf politische Amtsträger verurteilen wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>JUNOS Wien fordert eine drastische Reduktion der Ausgaben für Inserate, sowohl von der Stadt Wien als auch von ausgelagerten Unternehmen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nichtsdestotrotz erkennt JUNOS Wien die Nützlichkeit von Inseraten der öffentlichen Hand an, wenn diese einem wichtigen und dringlichen Informationszweck dienen, wie zum Beispiel Werbung für die Impfung während der SARS-CoV-2-Pandemie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>JUNOS Wien fordert deshalb Richtlinien zum Umgang mit Inseraten für die Verwaltung und beteiligten Unternehmen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Schaltung von Inseraten</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Schaltung von Inseraten sollte das Ziel vor allem eines sein: vollkommene Transparenz. Es soll für Bürger:innen auf den ersten Blick ersichtlich sein, dass es sich um ein von der Stadt Wien geschaltenes Inserat handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Überblick über alle geschaltenen Inserate der Stadt Wien sowie die Kosten, die durch jene entstehen, setzen wir uns für die Implementierung einer öffentlich zugänglichen Datenbank ein. Ziel soll sein, dass in der Datenbank alle Inserate, die die Stadt Wien schaltet, öffentlich verfügbar einsichtlich sind. Zusätzlich sollen die jeweiligen entstandenen Kosten, der Zeitpunkt, der Zweck und das Medium ersichtlich sein.<br><br>
Die ausgewählten Medien der Inseratenschaltung müssen einen Zusammenhang zwischen der geplanten Zielgruppe und dem Ziel der Kampagne aufweisen. Die Auswahl der Medien darf nicht aus parteipolitischem Kalkül (e.g. Oe24 und Sebastian Kurz, Krone und Werner Faymann) passieren, sondern die jeweils angepeilten Zielgruppen zielgerichtet und effizient ansprechen. Die Auswahl der Medien muss in der Transparenzdatenbank entsprechend begründet werden. Auch die Förderung von Gratiszeitungen durch die Hintertüre, um bürgermeisterfreundliche Berichterstattung zu begünstigen, soll dadurch unterbunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>JUNOS Wien fordert daher die Implementierung einer Transparenzdatenbank mit allen notwendigen Informationen über geschaltene Inserate, um es Bürger:innen zu ermöglichen, stets Einsicht in das von der Stadt Wien für Inserate verwendete Steuergeld zu erhalten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kontrolle</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um einen transparenten und effizienten Umgang mit Inseraten zu ermöglichen, dürfen auch entsprechende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten nicht fehlen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Stadtrechnungshof jederzeit eine amtswegige Prüfung vornehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur die Stadt Wien, sondern auch ausgelagerte Unternehmen sowie Unternehmen, an denen diese beteiligt ist, sollen der Kontrolle und Überprüfung durch den Stadtrechnungshof unterliegen. Ab einer Beteiligung von 25% und einer Stimme, was im Gesellschaftsrecht in der Regel die Sperrminorität darstellt, soll dieses Kontrollrecht schlagend werden. Durch eine solche Regelung soll vermieden werden, dass im Eigentum der Stadt Wien stehende Unternehmen wie die Wien Energie ohne Kontrolle Inserate in hohem Ausmaß schalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>JUNOS Wien fordert daher die Stärkung der Rolle des Stadtrechnungshof sowie die Erweiterung seiner Prüfkompetenzen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://www.derstandard.at/story/2000145300526/wien-als-anzeigenkaiser-die-werbefluesse-aus-dem-roten-rathaus">Wien als Anzeigenkaiser: Die Werbeflüsse aus dem roten Rathaus - Wiener Politik - derStandard.at › Inland</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><a href="https://www.profil.at/faktiv/stadt-wien-gab-57-prozent-mehr-fuer-werbung-aus-als-angekuendigt/402030572">Stadt Wien gab 57 Prozent mehr für Werbung aus als angekündigt (profil.at)</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a><a href="https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2187682-Bei-der-Medienfinanzierung-ist-keine-Loesung-in-Sicht.html">Medienpolitik - Bei der Medienfinanzierung ist keine Lösung in Sicht - Wiener Zeitung Online</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Feb 2024 16:44:33 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Schluss mit dem Alleinherrscher im Rathaus Rechtliche Lehren aus der Affäre rund um die Wien Energie und Bgm. Ludwig.</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakowien-nov23/Schluss_mit_dem_Alleinherrscher_im_Rathaus_Rechtliche_Lehren_aus_der_A-43944</link>
                        <author>LaKo Wien (beschlossen am: 18.11.2023)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakowien-nov23/Schluss_mit_dem_Alleinherrscher_im_Rathaus_Rechtliche_Lehren_aus_der_A-43944</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im September 2022 wurde bekannt, dass die Stadt Wien in zwei Tranchen 1,4 Milliarden Euro an Garantien für die stadteigene Wien Energie gewährt hat. Diese Garantien wurden jedoch nicht durch den Gemeinderat beschlossen - sondern durch den Bürgermeister allein. Noch dazu wurden die Öffentlichkeit und der Gemeinderat erst Monate nach der Bewilligung dieser Garantien informiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das eigenmächtige Handeln stützte der Bürgermeister auf eine sogenannte <em>Notkompetenz</em>, die ihm von § 92 der Wiener Stadtverfassung (WStV) zugestanden wird. Diese Notkompetenz ist in ihrer jetzigen Fassung sehr breit formuliert und gibt dem Bürgermeister dadurch eine enorme Macht. Er kann, wann immer er denkt, dass die “Entscheidung [eines] Gemeindeorganes ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann&quot;, eigenmächtig Verfügungen treffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anders formuliert: Wenn es zu langsam wäre, das eigentlich demokratisch legitimierte Gremium mit einer Thematik zu befassen, kann der Bürgermeister die Sache einfach selbst entscheiden. Wenn Demokratie zu lange braucht, nimmt der Stadtkaiser die Dinge einfach selbst in die Hand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadtverfassung sieht zwar vor, dass der Bürgermeister “die Angelegenheit [...] unverzüglich dem zuständigen Gemeindeorgan zur nachträglichen Genehmigung [vorlegen muss]”, doch gibt es keine rechtliche Kontrolle dieser Regelung. Die Affäre rund um die Milliarendengarantien für die Wien Energie illustriert, wie dehnbar der Begriff “unmittelbar” ist: Erst nach der Sommerpause wurde der Gemeinderat mit den Garantien befasst, obwohl diese teilweise schon Mitte Juli durch Notkompetenz genehmigt wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Fassung der Stadtverfassung macht aus dem Bürgermeister also einen Souverän im Sinne des reaktionären Staatsrechtlers Carl Schmitt, ist er doch alleiniger Richter über den Ausnahmezustand. Er entscheidet, wann die Stadtinstitutionen normal funktionieren dürfen, und wann er selbst alles entscheiden darf. Wann Demokratie sein darf, und wann sie eben zu aufwändig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So ein Zustand ist in einer liberalen Stadt nicht tolerierbar. Nicht ohne Grund ist der österreichische Staat so gebaut, dass es einen Souverän, der im Zweifelsfall Diktator spielen kann, nicht gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht also zweierlei: Einerseits eine Neugestaltung des § 92 WStV, um die Notkompetenz des Bürgermeisters auf ein striktes Minimum zu begrenzen (I.), und andererseits eine verbesserte rechtliche Kontrolle des Handelns des Bürgermeisters (II.).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbst wenn diese Materie etwas technisch klingen mag, ist sie von allerhöchster Bedeutung, geht es doch darum, dass der Bürgermeister nicht eigenmächtig Demokratie und Rechtsstaatlichkeit umgehen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Notkompetenz (§ 92 WStV) auf ein Minimum begrenzen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht ohne Grund sind Notkompetenzen im modernen Verfassungsrecht eher gefürchtet. Sie führen dazu, dass die gewöhnlichen demokratischen Abläufe umgangen werden und durch Entscheidenden von Einzelpersonen ersetzt werden. JUNOS Wien sieht zwar die Notwendigkeit von Notkompetenzen, jedoch nur in einem sehr beschränkten und reglementierten Rahmen. Je wichtiger das umgangene Gremium, umso höher sollte die Hürde sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>JUNOS Wien setzt sich also für eine Auftrennung des § 92 WStV in zwei Absätze ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Tatsächlich umfasst nämlich die derzeitige Notkompetenz zwei sehr verschiedene Notkompetenzen: Einerseits die Möglichkeit Notverfügungen im Kompetenzbereich des Stadtsenates, also der Stadtregierung, zu treffen, und andererseits die Macht, Notverfügungen im Kompetenzbereich des Gemeinderats oder von Gemeinderatsausschüssen zu treffen. Nachdem im zweiten Fall der Bürgermeister als Organ der Stadtexekutive in den Kompetenzbereich des Stadtparlaments eingreift, sollten die Hürden hier deutlich höher gesteckt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem ersten Absatz eines neu geschriebenen § 92 WStV soll dem Bürgermeister eingeräumt werden, dass er in Ausnahmefällen Stadtsenatsbeschlüsse vorwegnehmen darf. Gleichzeitig sollen aber genaue Fristen geschaffen werden, nach denen der Stadtsenat jedenfalls über die vorläufigen Verfügungen des Bürgermeisters abzustimmen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem zweiten Absatz soll die Notkompetenz des Bürgermeisters in Sachen Wirkungsbereich des Gemeinderats und der Gemeinderatsausschüsse an die Notkompetenz des Bundespräsidenten nach Art 18 Abs. 3 bis 5 B-VG angeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bürgermeister müsste also auf Vorschlag des Stadtsenates und im Einvernehmen mit einem dafür eingerichteten Unterausschuss des Gemeinderats handeln. Eine Verwendung dieser Notkompetenz hätte automatisch eine Einberufung des Gemeinderats zur Folge, der binnen einer kurzen Frist der Verfügung, die im Rahmen der Notkompetenz ergangen ist, zustimmen müsste. Dadurch würde gewährleistet, dass der Bürgermeister nicht ganz alleine tun und lassen kann, was er will.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der Anlassfall für eine Verwendung der Notkompetenz ist in Art. 18 B-VG näher umschrieben. Während die derzeitigen Fassung des § 92 WStV schlicht festschreibt, dass “die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann”, sieht Art 18 Abs. 3 B-VG vor, dass nur zur “Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit zu einer Zeit notwendig wird, in der der Nationalrat nicht versammelt ist, nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder in seiner Tätigkeit durch höhere Gewalt behindert ist...” auf die Ausnahmekompetenz zurückgegriffen werden kann. Um Willkür zu vermeiden, setzt sich JUNOS Wien dafür ein, dass die Formulierung des Notstandes in § 92 WStV sich an dem Vorbild des Art. 18 B-VG orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im dritten Absatz einer neuen Fassung des § 92 WStV soll festgeschrieben werden, dass jegliche Verwendung der Notkompetenz öffentlich gemacht werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit diese Neugestaltung der Notkompetenz nicht durch den Bürgermeister eigenmächtig umgangen wird, braucht es aber auch eine Verstärkung der rechtlichen Kontrolle des Bürgermeisters.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Für echte rechtliche Kontrolle sorgen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Staatliche Funktionsträger wie der Bürgermeister üben Macht im Namen der Bevölkerung und auf Grundlage verschiedenster Rechtsnormen aus. Das ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates: Die politische Macht ist an das Recht gebunden. Damit das auch gewährleistet wird, muss das Überschreiten der rechtlichen Kompetenzen und der Machtmissbrauch rasche und vorhersehbare Folgen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Affäre rund um die von Bürgermeister Ludwig im Rahmen der Notkompetenz vergebenen Garantien offenbart, wie wenig Möglichkeit es für die Minderheit im Gemeinderat bzw Landtag gibt, die Regierung dazu zu zwingen, sich an geltendes Recht zu halten. So konnte die Minderheit im Gemeinderat über Monate nicht kontrollieren, ob es hier überhaupt notwendig war, die Notkompetenz in Anspruch zu nehmen - auch weil sie erst nach Monaten über die Affäre informiert wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbst wenn aktuell eine Oppositionsfraktion (die ÖVP Wien) in mehreren Gutachten darlegt, dass sie das Verhalten des Bürgermeisters in der Affäre für illegal hält, kann sie den Bürgermeister <em>de facto </em>nicht zur Verantwortung ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadtverfassung sieht grundsätzlich vor, dass die Mitglieder der Landesregierung dem Landtag gegenüber sowohl politisch, als auch rechtlich verantwortlich sind. Im Rahmen der politischen Kontrolle kann der Landtag die Landesregierung aufgrund von politischen Differenzen mittels Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen. Das sorgt dafür, dass keine Landesregierung gegen den Willen der Mehrheit der Abgeordneten zum Landtag gebildet wird und funktioniert in Wien sehr gut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leider ist die rechtliche Kontrolle durch den Landtag, die garantieren soll, dass die Landesregierung nicht im Rahmen ihrer Amtsausübung gegen das Gesetz verstößt, in Wien realpolitisch inexistent.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es existiert zwar das Instrument der Anklage der Mitglieder der Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof durch den Landtag (§ 135 Abs. 4 WStV iVm Art. 142 Abs. 2 lit d B-VG), analog zur sogenannten Ministeranklage auf Bundesebene (Art. 76 B-VG iVm Art. 142 Abs. 2 lit b B-VG). In diesem Verfahren muss der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob die belangte Person in ihrer Amtstätigkeit schuldhafte Gesetzesverletzungen gesetzt hat. Abhängig vom Schweregrad dieser Rechtsverletzung kann der Verfassungsgerichtshof eine einfache Ermahnung, oder auch eine Amtsenthebung anordnen. Dieses Verfahren wurde von den Autoren der Bundesverfassung geschaffen, um zu garantieren, dass Regierungsmitglieder auf Bundes- oder Landesebene nicht ohne Konsequenzen geltendes Recht verletzen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieses Verfahren einzuleiten, bedarf es aber gemäß der Wiener Stadtverfassung eines Mehrheitsbeschlusses des Landtages. Im Klartext heißt das: Ohne die Zustimmung der Stadtregierungsfraktionen kann keine Anklage gegen Mitglieder der Landesregierung durch den Landtag erhoben werden. Heute ist die rechtliche Kontrolle der Mitglieder der Stadtregierung durch den Landtag also nicht mehr als totes Recht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es kommt aber noch schlimmer: Im Rahmen der komplexen rechtlichen Organisation des Landes Wien, die zugleich auch eine Gemeinde ist, sind die Landesorgane zugleich Organe der Gemeinde Wien. Die Mitglieder der Landesregierung sind also zugleich Mitglieder des Stadtsenats, der Landeshauptmann zugleich Bürgermeister und der Landtag zugleich Gemeinderat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Handeln der Bürgermeister oder die Mitglieder des Stadtsenats im Rahmen ihrer Gemeindefunktionen (und nicht Landesfunktionen), so sind sie dem Gemeinderat gegenüber nur <em>politisch</em> verantwortlich (§ 37 WStV). Rechtliche Verantwortung gibt es hier gar keine. Nachdem die Notkompetenz des Bürgermeisters aber eben eine Kompetenz des Bürgermeisters und nicht des Landeshauptmannes ist, gibt es im Endeffekt gar keine rechtliche Kontrolle dieser Handlungen - nicht einmal mit Zustimmung der Regierungsfraktionen im Gemeinderat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>JUNOS Wien findet diesen Zustand insgesamt inakzeptabel. Es ist von höchster Bedeutung, dass garantiert werden kann, dass Mitglieder der Stadtregierung sich an geltendes Recht halten, und die Opposition im Rathaus die Möglichkeit hat, klären zu lassen, ob ein Mitglied der Stadtregierung im Rahmen seiner Amtstätigkeit geltendes Recht verletzt - ganz egal ob es als Mitglied der Landesregierung oder des Stadtsenats handelt. Aktuell bleiben die von der Opposition erhobenen Vorwürfe rechtlich folgenlos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die rechtliche Kontrolle der Mitglieder der Landesregierung durch den Landtag endlich effektiv aufzuwerten, bedarf es einer Absenkung des Konsensquorums bei Anklagebeschlüssen iSd § 135 Abs. 4 WStV. JUNOS Wien setzt sich also dafür ein, dass eine Minderheit im Landtag (zB 33 Abgeordnete) einen solchen Anklagebeschluss fassen kann. Damit solche Anklagebeschlüsse nicht zu Misstrauensanträgen durch die Hintertür verkommen, setzt JUNOS Wien sich gleichzeitig dafür ein, dass § 135 Abs. 5 WStV (die sofortige Suspension des Mitglieds der Landesregierung nach erfolgter Anklage) ersatzlos gestrichen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig sollte eine analoge Form der rechtlichen Verantwortung des Bürgermeisters bzw der Mitglieder des Stadtsenats dem Gemeinderat gegenüber im Rahmen des § 37 WStV geschaffen werden. Auch hier sollte eine Anklage bereits mit Zustimmung einer Minderheit der Gemeinderäte möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ANHANG 1: Derzeitige Fassung des § 92 WStV</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>§ 92</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bürgermeister ist berechtigt, bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenates oder des Gemeinderates fallen, unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Er hat die Angelegenheit jedoch unverzüglichdem zuständigen Gemeindeorgan zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ANHANG 2: Derzeitige Fassung des Art. 18 B-VG (Auszüge)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Artikel 18.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(...)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wenn die sofortige Erlassung von Maßnahmen, die verfassungsgemäß einer Beschlussfassung des Nationalrates bedürfen, zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit zu einer Zeit notwendig wird, in der der Nationalrat nicht versammelt ist, nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder in seiner Tätigkeit durch höhere Gewalt behindert ist, kann der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung unter seiner und deren Verantwortlichkeit diese Maßnahmen durch vorläufige gesetzändernde Verordnungen treffen. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag im Einvernehmen mit dem vom Hauptausschuss des Nationalrates einzusetzenden ständigen Unterausschuss (Art. 55 Abs. 3) zu erstatten. Eine solche Verordnung bedarf der Gegenzeichnung der Bundesregierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jede nach Abs. 3 erlassene Verordnung ist von der Bundesregierung unverzüglich dem Nationalrat vorzulegen, den der Bundespräsident, falls der Nationalrat in diesem Zeitpunkt keine Tagung hat, während der Tagung aber der Präsident des Nationalrates für einen der der Vorlage folgenden acht Tage einzuberufen hat. Binnen vier Wochen nach der Vorlage hat der Nationalrat entweder an Stelle der Verordnung ein entsprechendes Bundesgesetz zu beschließen oder durch Beschluss das Verlangen zu stellen, dass die Verordnung von der Bundesregierung sofort außer Kraft gesetzt wird. Im letzterwähnten Fall muss die Bundesregierung diesem Verlangen sofort entsprechen. Zum Zweck der rechtzeitigen Beschlussfassung des Nationalrates hat der Präsident die Vorlage spätestens am vorletzten Tag der vierwöchigen Frist zur Abstimmung zu stellen; die näheren Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates. Wird die Verordnung nach den vorhergehenden Bestimmungen von der Bundesregierung aufgehoben, treten mit dem Tag des Inkrafttretens der Aufhebung die gesetzlichen Bestimmungen wieder in Kraft, die durch die Verordnung aufgehoben worden waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die im Abs. 3 bezeichneten Verordnungen dürfen nicht eine Abänderung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen bedeuten und weder eine dauernde finanzielle Belastung des Bundes, noch eine finanzielle Belastung der Länder oder Gemeinden, noch finanzielle Verpflichtungen der Staatsbürger, noch eine Veräußerung von Bundesvermögen, noch Maßnahmen in den im Art. 10 Abs. 1 Z 11 bezeichneten Angelegenheiten, noch endlich solche auf dem Gebiet des Koalitionsrechtes oder des Mieterschutzes zum Gegenstand haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ANHANG 3: Derzeitige Fassung des § 37 WStV</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abberufung des Bürgermeisters und amtsführender Stadträte - § 37</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)Versagt der Gemeinderat dem Bürgermeister oder einem amtsführenden Stadtrat durch ausdrückliche Entschließung sein Vertrauen, so gilt er als abberufen, wodurch der Bürgermeister seine Funktion als Bürgermeister, der amtsführende Stadtrat sein Stadtratsmandat verliert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein solcher Antrag muß mindestens vom vierten Teil aller Gemeinderatsmitglieder eingebracht werden; bezüglich eines amtsführenden Stadtrates kann er auch vom Bürgermeister gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zu einem Beschluß des Gemeinderates, mit dem das Vertrauen versagt wird, bedarf es der Anwesenheit der Hälfte der Gemeinderatsmitglieder. Doch ist, wenn es ein Fünftel der anwesenden Gemeinderatsmitglieder verlangt, die Abstimmung auf den zweitnächsten Werktag zu vertagen. Eine neuerliche Vertagung kann nur durch Beschluß des Gemeinderates erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ANHANG 4: Derzeitige Fassung des Art. 142 B-VG (Auszüge)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Artikel 142.</strong> (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Anklage kann erhoben werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(...)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) gegen die Mitglieder der Bundesregierung und die ihnen hinsichtlich der Verantwortlichkeit gleichgestellten Organe wegen Gesetzesverletzung: durch Beschluß des Nationalrates;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) gegen einen österreichischen Vertreter im Rat wegen Gesetzesverletzung in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache wäre: durch Beschluß des Nationalrates, wegen Gesetzesverletzung in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Landessache wäre: durch gleichlautende Beschlüsse aller Landtage;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) gegen die Mitglieder einer Landesregierung und die ihnen hinsichtlich der Verantwortlichkeit durch dieses Gesetz oder durch die Landesverfassung gleichgestellten Organe wegen Gesetzesverletzung: durch Beschluß des zuständigen Landtages;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(...)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Das verurteilende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat auf Verlust des Amtes, unter besonders erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Rechte, zu lauten; bei geringfügigen Rechtsverletzungen in den in Abs. 2 unter c, e, g und h erwähnten Fällen kann sich der Verfassungsgerichtshof auf die Feststellung beschränken, daß eine Rechtsverletzung vorliegt. Der Verlust des Amtes des Präsidenten des Landesschulrates hat auch den Verlust jenes Amtes zur Folge, mit dem das Amt des Präsidenten gemäß Artikel 81a Abs. 3 lit. b verbunden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ANHANG 5: Derzeitige Fassung des § 135 WStV</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verantwortlichkeit der Mitglieder der Landesregierung - § 135</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)Der Landeshauptmann vertritt Wien als Land. Er trägt in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung die Verantwortung gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 142 des Bundes-Verfassungsgesetzes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Geltendmachung dieser Verantwortung steht die Immunität nicht im Wege.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder der Landesregierung sind dem Landtag gemäß Artikel 142 des Bundes-Verfassungsgesetzes verantwortlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Zu einem Beschluß, mit dem die Anklage im Sinne des Artikels 142 Abs. 2 Punkt c des Bundes-Verfassungsgesetzes erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die sofortige Wirkung eines solchen Beschlusses ist die Suspension vom Amt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 03 Dec 2023 20:55:39 +0000</pubDate>
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