Veranstaltung: | Landeskongress Vorarlberg |
---|---|
Antragsteller*in: | Nadine Faustin |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.02.2025, 15:13 |
A4: Schluss mit der Scheinheiligkeit: Sexarbeit in Vorarlberg reformieren
Antragstext
Vorarlberg hat die strengste Prostitutionsregelung in ganz Österreich, aber was
genau bedeutet das?
Vorarlberg hat vor 50 Jahren ein Prostitutionsverbot eingeführt und die
Sexarbeit somit nur in Bordellen erlaubt. Die Rahmenbedingungen für die
Bewilligung eines Bordells wurden im Jahre 1975 im Sittenpolizeigesetz unter dem
Absatz “Gewerbliche Unzucht” festgehalten. Damals ging es darum, die
Prostitution von der Straße in die Bordelle zu verlagern.
Man wolle die “Geistige Umweltverschmutzung” eindämmen, hieß es damals von der
ÖVP.
Aber Bordelle gibt es in Vorarlberg nicht - zumindest nicht offiziell.
Ganz nach dem Motto “O du subres Ländle, do isch alles khörig.”
In Vorarlberg steht die Eröffnung eines Bordells nicht nur vor bürokratischen
Hürden, sondern auch vor sozialen Herausforderungen. Die Genehmigung für ein
Bordell wird nicht vom Land, sondern vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde
erteilt. Dies ist problematisch: Zum einen kann der Bürgermeister oder die
Bürgermeisterin dadurch in eine politische Drucksituation geraten; zum anderen
ist auch der Antragstellende in der Regel in der Gemeinde bekannt und kann
dadurch sozialem Druck und Anfeindungen ausgesetzt sein.
Darüber hinaus ist Prostitution im Land derzeit nur Frauen erlaubt. Diese
Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht dem Grundsatz der
Gleichstellung von Mann und Frau. Österreichweit gibt es lediglich ein offiziell
registriertes Bordell, in dem ausschließlich Männer tätig sind – in Vorarlberg
jedoch ist dies grundsätzlich untersagt.
Das Fehlen legaler Bordelle bedeutet jedoch nicht, dass es keine Sexarbeit gibt.
Schätzungen zufolge gibt es in Vorarlberg derzeit zwischen 70 und 110 illegale
Bordelle oder Einzelpersonen, die Sexarbeit anbieten. Viele, die ein legales
Angebot bevorzugen, weichen auf die Schweiz aus, etwa nach Au, wo es fünf
Bordelle und zwei Tankstellen auf 4.000 Einwohner gibt.
Dies führt nicht nur zu Steuerausfällen für das Land Vorarlberg, sondern auch zu
einem Verlust an Kontrolle über die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen in den
illegalen Einrichtungen im Land.
Die Gesetzgebung des Landes Vorarlberg bedarf einer Modernisierung, um den
Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Viele Bestimmungen des
Sittenpolizeigesetzes sind veraltet und nicht mehr zeitgemäß.
"Ankündigungen und Werbeanlagen jeder Art, einschließlich Schaukästen und
Beleuchtungen, die auf die Nutzung eines Gebäudes zum Zweck gewerbsmäßiger
Unzucht hinweisen, sind verboten."
Ein pauschales Verbot, Werbung für ein Unternehmen zu machen, ist nicht
gerechtfertigt.Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Bordellen Werbemaßnahmen
zu untersagen. Wir Liberale setzen auf die Eigenverantwortung und den gesunden
Menschenverstand der Betreiberinnen und Betreiber.
Wir JUNOS Vorarlberg setzen uns für die Legalisierung der Sexarbeit für Männer
ab 19 Jahren ein.
Es gibt keine wissenschaftlich fundierten Gründe, warum Männern der Zugang zur
Prostitution untersagt sein sollte. Die Einhaltung hygienischer Standards und
regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten können auch hier gewährleistet
werden.
Vorarlberg soll anerkennen, dass es unterschiedliche sexuelle Orientierungen
gibt und dass auch Frauen die Möglichkeit haben sollen, entsprechende
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Derzeit müssen Anträge in den jeweiligen Gemeinden eingereicht werden, was
mehrere Herausforderungen mit sich bringt. Zum einen führt dies dazu, dass
Entscheidungen – ähnlich wie bei der Regelung der Sperrstunden – stark von der
persönlichen Meinung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin abhängen. Zum
anderen besteht die Gefahr, dass die Sorge um Wahlergebnisse die Objektivität
beeinflusst.
Daher setzen wir uns dafür ein, die Bearbeitung dieser Anträge auf Landesebene
zu verlagern und durch unabhängige Expertinnen und Experten durchführen zu
lassen. Dadurch kann die Objektivität sichergestellt und eine sachliche,
parteiunabhängige Entscheidungsfindung gewährleistet werden.
In Vorarlberg ist die Eröffnung eines Bordells mit umfangreichen bürokratischen
Hürden verbunden. Bereits bei der Standortwahl können erste Schwierigkeiten
auftreten, da das Sittenpolizeigesetz vorschreibt, dass das Gebäude nicht in der
Nähe bestimmter Einrichtungen wie Kirchen, Friedhöfe oder Wohngebiete liegen
darf.
Nach der schriftlichen Einreichung des Antrags in dreifacher Ausführung erfolgt
eine Prüfung. Wenn der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, ist zusätzlich
eine verpflichtende persönliche Antragstellung erforderlich, bei der die Eignung
des Antragstellers oder der Antragstellerin bewertet wird. Selbst nach Erhalt
der Genehmigung kann die Behörde diese auf einen bestimmten Zeitraum
beschränken.
Durch die illegale Betreibung von Bordellen oder die Verlagerung der Nachfrage
ins Ausland entgehen dem Land Vorarlberg erhebliche Steuereinnahmen. Eine
Vereinfachung der Bedingungen für die legale Eröffnung von Bordellen würde es
ermöglichen, diese Steuereinnahmen im Land zu halten. Diese zusätzlichen Mittel
könnten gezielt in die sexuelle Bildung sowie in Maßnahmen zur Unterstützung und
Sicherheit von Sexarbeitenden investiert werden, was eine sinnvolle und
zweckgebundene Verwendung der neuen Steuergelder sicherstellt.
Abschließend lassen sich drei zentrale Ziele durch die erleichterte Genehmigung
von Bordellen definieren:
Erstens kann die illegale Prostitution durch die Etablierung offiziell
genehmigter Bordelle reduziert werden, wodurch ein höheres Maß an
Hygienestandards und ein verbesserter Schutz vor sexuell übertragbaren
Krankheiten gewährleistet wird.
Zweitens bietet eine legale Beschäftigung Sexarbeitenden besseren Schutz vor
Ausbeutung und Missbrauch.
Kommentare