| Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 13.c Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Robin Exenberger, Susanna Riedlsperger, Felix Rovagnati, Markus Trainer, Fabian Kröll |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.11.2025, 09:23 |
A5: Die Kettensäge für Tirol – Verwaltungsapparat zersägen
Antragstext
Tirol leidet unter einem aufgeblähten, ineffizienten und historisch gewachsenen
Verwaltungs- und Förderdschungel, der Ressourcen bindet, Transparenz verhindert
und Bürger:innen belastet. Die Landesverwaltung, die Förderlandschaft und die
bürokratische Struktur im Bildungsbereich zeigen exemplarisch, wie notwendig ein
radikaler Schnitt ist. Mit diesem Antrag setzt sich JUNOS Tirol für eine
umfassende Modernisierung, Entschlackung und Neuordnung des Verwaltungsapparats
ein – für Effizienz, Transparenz, Digitalisierung und echte Verantwortlichkeit.
I. Verwaltungsapparat verschlanken – warum Tirol
endlich Strukturen abbauen muss
Tirols Landesverwaltung ist über Jahrzehnte kontinuierlich angewachsen – jedoch
nicht, weil Leistungen für Bürger:innen massiv ausgeweitet wurden, sondern weil
Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Einheiten ständig weiterwuchsen,
ohne dass alte Strukturen zurückgebaut wurden. So ist ein Verwaltungsapparat
entstanden, der Jahr für Jahr größer, teurer und komplexer wird, ohne dass
Transparenz und Effizienz im gleichen Ausmaß steigen.
Aktuell umfasst die Landesverwaltung 4.596,5 Vollzeitäquivalente (Stand Ende
2024, ohne Klinik und Lehrpersonal). Jede dieser Stellen kostet das Land im
Schnitt 90.000 Euro pro Jahr. Ein immer weiter steigender Personalstand bedeutet
daher erhebliche laufende Kosten, die sich dauerhaft im Budget festsetzen. Doch
trotz dieses großen Verwaltungsapparats bleibt der Output häufig hinter den
Erwartungen der Bürger:innen zurück: lange Verfahren, unklare Zuständigkeiten
und wachsende Bürokratie.
Strukturell zeigt sich die Überdimensionierung besonders deutlich: 9 Gruppen, 51
Abteilungen und 10 Sachgebietebilden ein kleinteiliges, historisch gewachsenes
System. Dieser Aufbau schafft Parallelstrukturen, doppelte Arbeitsschritte und
fragmentierte Zuständigkeiten – kurz: eine Organisation, die für die
Herausforderungen der kommenden Jahre nicht mehr geeignet ist.
Gleichzeitig wächst das zweite System daneben weiter: die externe Beratung.
Obwohl die interne Verwaltung stetig vergrößert wurde, gab das Land allein im
letzten verfügbaren Jahr 8,3 Millionen Euro für externe Beraterverträge aus. Ein
teures Doppelmodell aus „immer mehr intern“ und „immer mehr extern“ – ohne
strategische Steuerung.
Es ist daher klar: Tirol braucht eine umfassende Verwaltungsreform. Nicht als
Sparprogramm, sondern als Modernisierungsschub, der Organisation, Personal und
Arbeitsweisen neu ordnet. Die Verwaltung muss spürbar effizienter, digitaler und
klarer werden – statt jedes Jahr weiter anzuwachsen.
Der Personalstand der Landesverwaltung liegt derzeit bei 4.596,5 VZÄ (ohne
Klinik- und Lehrpersonal). Jeder Arbeitsplatz verursacht jährliche Kosten von
rund 90.000 Euro – ein über Jahrzehnte gewachsener Verwaltungsapparat, der
enorme Mittel bindet und historisch gewachsene Strukturen fortschreibt.
Um die Verwaltung nachhaltig zu verschlanken, dürfen keine neuen Planstellen
geschaffen werden. Stattdessen sollen natürliche Abgänge durch Pensionierungen,
interne Umverteilungen und Aufgabenstraffungen genutzt werden, um den
Personalstand schrittweise und sozial verträglich deutlich reduzieren. Moderne
Arbeitsprozesse und klare Zuständigkeiten ermöglichen eine kleinere,
effizientere Verwaltung, die ihren Service für Bürger:innen nicht nur hält,
sondern verbessert.
Ein strukturierter Aufnahmestopp – mit eng definierten Ausnahmen – ermöglicht
Personalabbau ohne Kündigungen und stellt diesen sicher. Pensionierungen werden
nicht automatisch nachbesetzt, sondern führen zu internen Umverteilungen,
Aufgabenbündelungen und effizienteren Abläufen. So schrumpft die Verwaltung
kontrolliert und ohne Qualitätsverlust.
Die derzeitige Struktur mit 9 Gruppen, 51 Abteilungen und 10 Sachgebieten ist
überdimensioniert. Historische Zuständigkeiten wurden nie aufgeräumt und
verursachen heute Doppelstrukturen, lange Wege und hohe Kosten. Zusammenlegungen
können – wie das Beispiel Salzburg zeigt – Millionenbeträge einsparen und die
Verwaltung klarer und schneller machen.
Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit hilft Know-how zu sichern und
Personalengpässe zu vermeiden. Erfahrene Mitarbeiter:innen bleiben an Bord, bis
Nachbesetzungen sauber organisiert sind. Das macht Übergänge stabiler und
reduziert kurzfristigen Druck im System.
Mit 8,3 Millionen Euro pro Jahr ist Tirols Ausgabenvolumen für externe Beratung
zu hoch. Externe Expertise darf nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich
notwendig ist. Transparente Veröffentlichung aller Verträge schafft Vertrauen
und verhindert Doppelstrukturen zwischen interner Verwaltung und externen
Dienstleistern.
KI kann Routinearbeiten übernehmen: Aktenanalyse, Fristenverwaltung,
Textklassifikation, standardisierte Bescheide. Mit klaren Leitlinien,
Datenschutz und menschlicher Letztkontrolle schafft KI mehr Zeit für
qualifizierte Aufgaben und erhöht die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich.
Tirol kann hier Vorreiter werden und den Schritt setzen, moderne Technologien
systematisch in Verwaltungsprozesse zu integrieren.
II. Die Förderkettensäge für Tirol –
Förderdschungel zerschlagen, Transparenz
schaffen
Tirols Fördersystem ist über Jahrzehnte zu einem unüberschaubaren Geflecht aus
Programmen, Sonderbestimmungen und politisch gesetzten Ausnahmen angewachsen.
Die bundesweite Förderdatenbank weist aktuell 430 Förderungen aus, die in Tirol
durch das Land oder Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern vergeben werden.
Gleichzeitig zeigt der Förderbericht 2023 des Budgetdienstes des Nationalrates:
Meldungen in die Transparenzdatenbank des Bundes (TDB) können mit Fristen von 18
bzw. 24 Monaten erfolgen – also bis zu zwei Jahre nach Auszahlung einer
Leistung. Dadurch basiert die jährliche Berichterstattung auf strukturell
unvollständigen und zeitlich verzögerten Daten, die keine verlässliche Grundlage
für politische Steuerung darstellen.
Besonders deutlich wird das Ausmaß in Tirol: Die Zahl der aktiven
Förderleistungen ist von 168 im Jahr 2022 auf 212 im Jahr 2023 gestiegen – ein
Plus von 26,2 % und der höchste Zuwachs aller Bundesländer. Dies sind keine
bloßen Nachmeldungen, sondern tatsächlich bestehende, parallellaufende
Programme. Tirol fördert also real immer mehr und schafft laufend neue
Programme, ohne bestehende zu streichen oder zu konsolidieren.
Auch bei den Ausgaben zeigt sich die Dimension dieses unkoordinierten Systems:
Tirol hat seine gemeldeten Leistungen von 2022 auf 2023 um 323 Millionen Euro
erhöht – der größte Anstieg aller Bundesländer. Davon entfallen allein 215
Millionen Euro auf den Bereich „Allgemeine öffentliche Verwaltung und Äußeres“.
Diese massiven Ausgabensteigerungen spiegeln kein klares Konzept wider, sondern
dokumentieren die zunehmende Unübersichtlichkeit und Zielentfremdung des
Systems.
Parallel dazu wurde das Tiroler Fördertransparenzgesetz 2025 novelliert: Das
Land übernimmt die Kategorien des Bundes (Mitgliedsbeiträge, Spenden, direkte
Förderungen, Zuwendungen, Intermediärszahlungen etc.), definiert
Leistungsempfänger und leistende Stellen und verpflichtet sich grundsätzlich zur
Meldung an die TDB. Doch die entscheidenden Pflichten greifen viel zu spät, denn
der jährliche Förderbericht wird weiterhin einen Großteil der Förderungen nicht
erfassen.
Die zentrale Botschaft lautet daher weiterhin: All diese neuen Bestimmungen
ändern nichts am Kernproblem. Das Land und die Landesregierung wissen in Zukunft
auch nicht,
Dass ein Fördersystem derart unkontrolliert wächst, zeigt ein grundlegendes
Problem: Das Land weiß nicht, was es fördert. Und es kann es auch nicht wissen,
weil die Datenbasis lückenhaft, verzögert und unvollständig bleibt. Dadurch
entsteht nicht nur Intransparenz, sondern die Möglichkeit, Förderungen faktisch
zu verschleiern: Ohne vollständige, zeitnahe Erfassung und ohne einheitliche
Strukturen bleibt unklar, welche Mittel wohin fließen.
Besonders problematisch ist, dass ein erheblicher Teil der Förderungen nicht
durch das Land selbst, sondern über landesnahe Gesellschaften, Beteiligungen und
ausgelagerte Rechtsträger abgewickelt wird. Diese Konstruktionen ermöglichen
eine Parallelförderlandschaft, in der Mittel bewegt werden und bis zu zwei Jahre
verspätet in der Transparenzdatenbank aufzuscheinen. Unter diesen Bedingungen
hat auch der Landeshauptmann als Finanzreferent keinen Überblick, wofür
Steuergeld tatsächlich eingesetzt wird.
Der Förderdschungel hat sich längst verselbstständigt. Statt ein steuerbares
politisches Instrument zu sein, ist er zum undurchsichtigen Geflecht
unterschiedlichster Programme geworden, die nebeneinander existieren, einander
überlagern, einander duplizieren und über unterschiedliche Strukturen
abgewickelt werden und sich jeglicher politischer Kontrolle entziehen.
Die über 212 aktiven Förderprogramme im Jahr 2023 zeigen, dass Tirols
Fördersystem nicht überarbeitet, sondern neu aufgesetzt werden muss. Die
Vielzahl paralleler Programme verhindert Transparenz, verzerrt Prioritäten und
verschlingt Verwaltungsressourcen. Ein einmaliger Reset schafft die nötige
Klarheit: Bestehende Förderungen werden geprüft, geordnet und auf das reduziert,
was tatsächlich wirkt. Nur so kann ein effizientes und nachvollziehbares System
entstehen, das nicht weiter anwächst.
Tirol startet eine umfassende Digitalisierungsoffensive im Förderwesen:
Einheitliche Standards für alle, automatisierte Prüfungen, Transparenz in
Echtzeit durch automatisierte Einmeldung aller Zahlungen und Angebote.
2. One In, One Out - keine neue Förderung ohne Abschaffung
einer bestehenden
Jede neue Förderung ersetzt zwingend eine bestehende. Die Landesregierung darf
keine zusätzlichen Programme schaffen, ohne mindestens eine gleichartige
Förderung zu streichen. Das Motto „immer mehr, nie weniger“ darf uns nicht
länger Geisel halten.
Alle Förderungen werden verpflichtend mit Sunset-Klauseln von maximal 5 Jahren
versehen. Ohne ausdrückliche Verlängerung nach positiver Evaluierung durch den
Landesrechnungshof laufen sie automatisch aus. Damit werden historische
Förderungen ohne Wirkung, aber mit Kosten, systematisch beendet.
Förderbedingungen, Richtlinien und Verfahren sind auf Verständlichkeit und
Effizienz zu überprüfen. Doppelprüfungen, unnötige Nachweise und komplizierte
Sonderregelungen werden gestrichen. An die Stelle von 430 Förderwegen treten
klar strukturierte, wenige Programme mit einheitlichen, nachvollziehbaren
Kriterien.
Tirol meldet alle eigenen und landesnahen Förderungen vollständig und in
Echtzeit in die bundesweite Förderdatenbank ein und nutzt deren Datenbestand
konsequent, um allen Bürger:innen einen fairen, vollständigen Überblick über
sämtliche relevanten Förderangebote zu geben – einschließlich jener von
Gemeinden, Kammern und dem Bund.
Diese Informationen fließen direkt in die Tiroler One-Stop-Shop-
Beantragungsplattform (Punkt 4) ein, sodass alle Förderungen, die für Menschen
und Betriebe in Tirol relevant sind, sichtbar, vergleichbar und direkt digital
beantragbar werden.
Förderungen müssen über alle Ebenen hinweg gedacht werden. In Tirol müssen die
Förderung aller Gemeinden und aller sonstigen Rechtsträger automatisch und in
Echtzeit in der Förderdatenbank erfasst werden, um die Vermeidung von
Doppelförderungen und Effizienz sicherzustellen.
7. Keine Förderungen an landeseigene und landesnahe
Unternehmen
Förderungen an Unternehmen im Eigentum oder unter beherrschendem Einfluss des
Landes sind grundsätzlich einzustellen. Solche Zahlungen sind interne
Geldverschiebungen ohne echten Lenkungseffekt und verzerren den Wettbewerb
gegenüber privaten Betrieben. Landesnahe Rechtsträger sollen keine eigenen
Förderprogramme mit Mitteln des Landes abwickeln, sondern über klar geregelte
Leistungsaufträge und transparente Budgetierung gesteuert werden.
Ein verbindlicher Gesamtbudgetdeckel zwingt die Landespolitik, echte Prioritäten
zu setzen. Einsparungen durch gestrichene oder zusammengelegte Programme können
dann zur Finanzierung evidenzbasierter, wirksamer Maßnahmen verwendet werden.
Alle bestehenden Förderungen von Land und landesnahen Rechtsträgern laufen
innerhalb eines definierten Jahres einmalig aus. In diesem Zeitraum:
prüft der Landesrechnungshof sämtliche Förderungen nach klaren Kriterien
(Wirksamkeit, Effizienz, Zielerreichung, Kosten),
werden nur jene Programme erneuert, die eine nachweislich positive Evaluierung
erhalten – verpflichtend mit Sunset-Klauseln, fixem Budget und digitaler
Abwicklung.
Durch diesen einmaligen Reset wird der Förderdschungel radikal
zurückgeschnitten. Übrig bleibt ein deutlich schlankeres, transparentes und
wirkungsorientiertes Fördersystem, das Wirksamkeit in den Vordergrund stellt,
statt Bürokratie und Abhängigkeiten einzuzementieren.
III. Bildung von Bürokratie befreien – eine
Behörde statt neun Bildungsdirektionen
Österreich leistet sich derzeit eine bürokratische Konstruktion, die europaweit
ihresgleichen sucht: Neun Bildungsdirektionen, die gleichzeitig dem Bund und dem
jeweiligen Bundesland unterstehen – verfassungsrechtlich verankerte
Doppelzuständigkeit, Doppelaufsicht und Doppelchaos.
Diese Struktur ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Verwaltung nicht
organisieren sollte. Sie ist teurer als nötig, schwerfälliger als zulässig und
politisch anfälliger als verantwortbar. Ein System, das auf Doppelzuständigkeit
von Bund und Land basiert, produziert zwangsläufig das, was wir überall sehen:
Kompetenzschiebereien, Verzögerungen und Verantwortungsdiffusion. - Wenn zwei
zuständig sind, fühlt sich am Ende oft niemand wirklich verantwortlich.
Das ist unser aktueller Bürokratieirrsinn – festgeschrieben auf
Verfassungsebene.
Wir setzen daher auf eine einfache und mutige Reform: Nur mehr eine schlanke
Bildungsbehörde im Bildungsministerium statt neun Bildungsdirektionen. Damit
schaffen wir ein System, das Standards vereinheitlicht, Kosten senkt und Schulen
endlich von überflüssiger Bürokratie befreit.
Eine zentrale Bildungsbehörde schafft echte Effizienz statt föderal aufgeblähter
Parallelstrukturen:
Das Ziel ist Qualitätsstandarts von politischer Einflussnahme zu befreien. Eine
unabhängige Qualitätssicherung muss ohne Landesdruck, ohne regionale Sonderwege
und ohne „Prestigeschul“-Schonung arbeiten.
Innovationen dürfen nicht an neun unterschiedlichen Behörden scheitern. Eine
bundesweite Koordination ermöglicht schnellere Entscheidungen, bessere
Vergleichbarkeit und das raschere Ausrollen erfolgreicher Modelle.
Lehrpersonal und Förderressourcen können österreichweit dorthin fließen, wo sie
gebraucht werden - nicht dorthin, wo die Landespolitik sie haben möchte. Das
schafft Flexibilität bei regionalen Angebots- und Nachfrageschwankungen udn über
Bundesländergrenzen hinweck.
Neun Direktoren, neun Verwaltungsapparate, neun IT-Systeme, neun
Rechtsabteilungen - all das verursacht enorme Bürokratiekosten. Eine einzige
Bundesbehörde ersetzt redundante Strukturen und schafft spürbare Einsparungen,
die direkt in Schulen investiert werden können.
Die Länder beklagen sich seit Jahren, dass sie zu viele Aufgaben übernehmen
müssen und das mit ihren Budgets kaum noch stemmbar ist. Genau hier bietet sich
eine echte Chance: Wir hören auf die Sorgen der Länder – und nehmen ihnen diese
Aufgabe ab. Weniger Verantwortungslast für die Länder, weniger Bürokratie für
alle.
Gleichzeitig gilt: Weniger Bürokratie auf Landesebene muss mehr Autonomie für
die Schulen selbst bedeuten.
Wenn Verwaltung zentralisiert wird, darf die Schule nicht weiter entmündigt
werden - im Gegenteil. Wir wollen Verantwortung näher zur pädagogischen Ebene
holen:
- Schutzkonzepte zu Gewalt, Mobbing und Krisen sollen direkt an den Schulen
entwickelt und verantwortet werden.- Pädagogische Innovationen, Fortbildungsplanung und schulinterne
Entwicklungsprozesse sollen eigenverantwortlich gestaltet werden
können. - Schulen sollen in Personalfragen mehr Profilbildungskompetenz
erhalten.
- Pädagogische Innovationen, Fortbildungsplanung und schulinterne
Eine zentrale Behörde gibt Standards vor, aber die Schulen gestalten – das ist
moderner, liberaler Bildungsföderalismus.
1. Die Abschaffung der neun Bildungsdirektionen und die Schaffung einer
einzigen, effizienten Bildungsbehörde im Bundesministerium für Bildung.
2. Eine österreichweit einheitliche Qualitätssicherung,
Schulversuchskoordination und Ressourcenzuteilung unter klaren, transparenten
Kriterien.
3. Den Abbau von redundanten föderalen Verwaltungsstrukturen zur Senkung der
Systemkosten und Stärkung der direkten Investitionen in die Schulen.
4. Den Ausbau der Schulautonomie in Bereichen der pädagogischen Entwicklung,
Prävention, Fortbildung und inneren Organisation.
So schaffen wir ein Bildungssystem, das nicht in neun Behörden stecken bleibt,
sondern endlich dort ankommt, wo es hingehört: bei den Schüler:innen, den
Lehrpersonen und den Schulen selbst.
IV. Digital Only statt Digital First – eine
Verwaltung ohne Papierwege
Österreich und Tirol sprechen seit Jahren von „Digital First“, doch in der
Realität existieren parallel digitale und analoge Verfahren, doppelte Prozesse,
Medienbrüche und unterschiedliche Bearbeitungswege. Solange Anträge, Meldungen,
Bescheide, Formulare und Genehmigungen auch analog eingereicht oder abgewickelt
werden können, bleibt die Verwaltung teuer, langsam, fehleranfällig und
personalintensiv. Ein echter Modernisierungsschub entsteht erst dann, wenn
digitale Prozesse nicht die Alternative, sondern der Standard sind.
Ein konsequentes „Digital Only“-System bedeutet: Sämtliche Anträge,
Förderansuchen, Verwaltungsleistungen, Genehmigungen, Meldepflichten,
Registrierungen sowie Kommunikations- und Nachweisprozesse erfolgen
ausschließlich über zentrale digitale Plattformen – ohne Papierformulare, ohne
handschriftliche Signaturen, ohne Amtswege. Das schafft klare Verfahrensabläufe,
reduziert Bearbeitungszeiten, verhindert Aktenverluste, ermöglicht Echtzeit-
Tracking, automatisierte Prüfroutinen und standardisierte Datenstrukturen.
Gleichzeitig steigert es Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Gleichbehandlung,
da individuelle Ermessensspielräume durch nachvollziehbare, digitale
Prozesslogik ersetzt werden.
Für Bürger:innen und Betriebe bedeutet „Digital Only“: weniger Aufwand, weniger
Wege, weniger Frust. Für die Verwaltung bedeutet es: geringere Kosten, weniger
Ressourcenbindung, bessere Datenqualität. Für die Politik bedeutet es:
faktenbasierte Steuerung statt Intransparenz und Bauchgefühl. Tirol kann hier
Vorreiter werden – mit einem mutigen Schritt, der den digitalen Staat nicht
länger ankündigt, sondern realisiert.
Wir JUNOS Tirol wollen ein kraftvolles Zeichen gegen aufgeblähte Strukturen,
politischen Wildwuchs, Intransparenz und bürokratische Selbstzwecksysteme. Die
Zukunft Tirols braucht eine Verwaltung, die dient – nicht hemmt;
Förderstrukturen, die wirken – nicht verstecken; und ein Bildungssystem, das
Freiheit stärkt – nicht lähmt.

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