| Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 13.c Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Georg Satzinger, Florian Luxner |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 14:53 |
A2: Weniger Paragrafen, mehr Sterne – Mehr Freiheit wagen beim Wildcamping!
Antragstext
Tirol ist bekannt für seine beeindruckende Berglandschaft und vielfältige Natur
– sie lädt Menschen dazu ein, Freiheit und Abenteuer zu erleben. Doch das
Tiroler Campinggesetz (2001) untersagt das Campieren außerhalb ausgewiesener
Campingplätze weitgehend. Wer heute mit einem Zelt eine Nacht in der Natur
verbringen möchte, steht damit unter Generalverdacht, die Umwelt zu schädigen.
Dieses pauschale Verbot widerspricht dem liberalen Grundverständnis von Freiheit
und Eigenverantwortung.
In anderen österreichischen Bundesländern zeigen differenzierte Regelungen, dass
verantwortungsvolles Wildcamping durchaus funktionieren kann:
In Oberösterreich ist das Zelten oberhalb der Baumgrenze und außerhalb
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
In Salzburg oder Vorarlberg können Gemeinden selbst entscheiden, ob und wo
Wildcamping zugelassen wird.
In der Steiermark und im Burgenland bestehen ebenfalls differenzierte
Regelungen, die das Übernachten im freien Gelände in geringerem Umfang
zulassen, sofern keine Naturschutzbestimmungen verletzt werden (1,2)
Diese Beispiele zeigen: Es ist möglich, verantwortungsvolles Wildcamping zu
erlauben, ohne Natur und Landschaft zu gefährden.
Tirol ist zugleich eines der am stärksten touristisch genutzten Bundesländer
Österreichs.
Die Herausforderung besteht daher nicht nur im Umgang mit Einzelpersonen, die
naturverbunden unterwegs sind, sondern mit der großen Gesamtzahl an Menschen,
die unsere Landschaft frequentieren.
Eine zu starke Nutzung kann zu Erosionsschäden, Müllproblemen und Überlastung
empfindlicher Gebiete führen.
Das Ziel muss daher sein, Freiheit zu ermöglichen, Verantwortung einzufordern –
und gleichzeitig Übernutzung zu vermeiden.
1. Einführung eines liberalisierten Modells für verantwortungsvolles Wildcamping
Das generelle Verbot des Campierens außerhalb von Campingplätzen soll
überarbeitet werden.
In geeigneten Gebieten – insbesondere außerhalb sensibler Zonen und
Schutzgebiete – soll das temporäre Wildcampen mit Zelt oder Biwak erlaubt
werden, sofern:
und keine Flächen landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt
werden.
Ziel ist, Eigenverantwortung zu fördern und Naturerlebnis wieder als
selbstverständlichen Teil der Freiheit zu begreifen.
In besonders schützenswerten Gebieten (Nationalparks, Natur- und
Landschaftsschutzgebiete, Moore, sensible Biotope) bleibt ein absolutes
Verbot bestehen.
In weniger sensiblen Gebieten (alpines Ödland, oberhalb der Baumgrenze,
entlegene Bergregionen) können Gemeinden oder Bezirksbehörden
Wildcampingzonen festlegen, in denen einfache Übernachtungen gestattet
sind.
Das Not-Biwakieren in alpinen Notsituationen ist weiterhin jederzeit
zulässig und ausdrücklich geschützt.
Tirol ist bereits touristisch stark frequentiert. Ein unkontrollierter Zugang zu
Wildcampingplätzen könnte zu Übernutzung führen.
Um dies zu verhindern, soll die Landesregierung ein Monitoring- und
Evaluierungssystem einführen, das:
ökologische Auswirkungen (z. B. Vegetationsschäden, Müllaufkommen)
dokumentiert,
Wenn negative Effekte überwiegen, muss das Modell regional angepasst oder
eingeschränkt werden.
Wildcamping erfolgt auf eigene Gefahr – auch im Hinblick auf Witterung, Gelände
oder mögliche Begegnungen mit Wildtieren.
Die Landesregierung soll gemeinsam mit Tourismusverbänden, Gemeinden und
Bergwacht Informationsmaterial bereitstellen (z. B. Websites oder Aushänge),
das:
Verhaltensregeln klar kommuniziert („Leave no trace“-Prinzip),
Diese Form der Aufklärung ersetzt Bürokratie durch Bewusstsein.
Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie Wildcampingzonen zulassen
oder ablehnen.
Private Grundeigentümer*innen können freiwillig Flächen zur Verfügung stellen
und bei Bedarf kleine Nutzungsentgelte verlangen.
So wird Eigeninitiative vor Ort gestärkt und lokale Akzeptanz geschaffen.
Wer gegen die Regeln des liberalisierten Modells verstößt – etwa durch
Vermüllung, Beschädigung der Natur oder das Campieren in Schutzgebieten – soll
durch die Exekutive belangt werden.
Die Strafen sind gestaffelt nach Schwere des Verstoßes, um Verhältnismäßigkeit
zu wahren.
Nach einer Pilotphase von drei Jahren soll eine umfassende Evaluierung
stattfinden.
Dabei sollen Gemeinden, Umweltorganisationen und Nutzer*innen einbezogen werden.
Ziel ist eine Balance zwischen Freiheit, Nachhaltigkeit und Akzeptanz zu sichern
– damit Tirols Natur auch langfristig erlebbar bleibt.
Wir JUNOS-Tirol setzten auf das Vertrauen in mündige Bürger*innen statt auf
Misstrauen und Verbote und fordern daher die Liberalisierung von Wildcamping in
Tirol mit Verankerung im Tiroler Campinggesetz.
Ein liberaleres Wildcamping-Modell ist kein Freibrief, sondern eine Chance, zu
beweisen, dass Freiheit und Naturschutz zusammengehen können.
Wir sind davon überzeugt, dass Tirol ein Vorbild sein kann für moderne,
nachhaltige Outdoorpolitik werden – eine, die Verantwortung nicht sanktioniert,
sondern stärkt.

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