| Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 13.c Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Bernhard Huber |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.11.2025, 09:17 |
A4: Gewinnfreibetrag
Antragstext
Österreich liegt bei Start-up-Finanzierungen im europäischen Vergleich weiterhin
zurück. Besonders der Bereich Late Seed und Early Growth ist strukturell
unterfinanziert, was zu Standortnachteilen führt, Innovation bremst und
talentierte Gründer:innen in andere Länder drängt.
Gleichzeitig verfügen österreichische Unternehmen – insbesondere mittlere und
große KMU – über beträchtliche Gewinne, die derzeit steuerlich kaum in
innovative Beteiligungen gelenkt werden. Während der bestehende Gewinnfreibetrag
ein wichtiges Instrument zur Eigenkapitalbildung darstellt, fehlt ein gezielter
steuerlicher Anreiz, Kapital in österreichische Start-ups zu lenken.
Ein investitionsgebundener Gewinnfreibetrag mit klaren Vorgaben schafft:
• Mehr Beteiligung österreichischer Unternehmen am Innovationsökosystem
• Standortvorteile durch Stärkung der lokalen Wertschöpfung
• Investitionsanreize ohne zusätzliche Bürokratie für Unternehmen
• Privates Risikokapital als Ergänzung zu staatlichen Förderungen
Mit einer steuerlichen Begünstigung von bis zu 40.000 € wird ein attraktiver,
wirkungsvoller Hebel geschaffen, um private Mittel in die Zukunftsbranchen
Österreichs zu lenken – und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit
österreichischer Unternehmen zu stärken. Die Bindung der Investitionen in
österreichische Start-ups stellt sicher, dass der steuerliche Vorteil
zielgerichtet dem inländischen Innovationsstandort zugutekommt.
Die JUNOS fordern die Bundesregierung auf, einen investitionsbedingten
Gewinnfreibetrag in Höhe von bis zu 40.000 Euro für Unternehmen mit einer
steuerlichen Bemessungsgrundlage von mehr als 583.000 Euro zu schaffen.
Dieser zusätzliche Freibetrag soll ausschließlich gewährt werden, wenn das
Unternehmen den Betrag in einen qualifizierten Fonds investiert, der folgende
Kriterien erfüllt:
1. Das Fondsvolumens müssen in österreichische Start-ups investiert werden.
2. Die Start-ups müssen gemäß EU-Definition jung, innovativ und
wachstumsorientiert sein.

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