<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Landeskongress Tirol: Anträge</title>
            <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>http://antragsschmiede.junos.at/web/ximvschuelerinnen/page/files/Logo+Antragsschmiede.png</url>
                <title>Landeskongress Tirol: Anträge</title>
                <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>A7NEU: Freie Sprengelwahl statt Bildungsqual</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Freie_Sprengelwahl_statt_Bildungsqual-49468</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Freie_Sprengelwahl_statt_Bildungsqual-49468</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Aktuelles Problem</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Regelung in Tirol teilt jedem Volksschulkind aufgrund des Wohnortes eine Schule zu. Dabei kommt das Schulsprengel-System zum Einsatz. Eine Vielzahl von Faktoren, seien es organisatorische Gründe wie beispielsweise die Nähe zum Arbeitsplatz eines Erziehungsberechtigten oder pädagogische Überlegungen, wie die höhere Zufriedenheit mit dem Bildungskonzepten einer anderen Schule, führen aber dazu, dass die zugeteilte Schule oftmals nicht den individuellen Bedürfnissen der Familien entspricht. Aufgrund des strengen, unflexiblen Schulsprengel-Systems ist ein Schulwechsel momentan nur mit Zustimmung sowohl der aufnehmenden als auch der zugeteilten Schule möglich. Das Schulsprengel-System ist nicht mehr zeitgerecht und muss angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Lösung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Wahl der Schule möglichst frei zu gestalten. Die Schulen sollen jedoch weiterhin verpflichtet sein, die Kinder in ihren Schulsprengel aufzunehmen, sollten die Erziehungsberechtigten ihr Kind in die zugeteilte Schule schicken wollen oder keinen Platz an einer anderen Schule ergattern. Darüber hinaus sollen Schulen aber weitere, nicht dem jeweiligen Schulsprengel zugeordnete Kinder auch ohne Zustimmung der anderen, eigentlich zugeteilten Schule aufnehmen können. Bei zu vielen Anmeldungen soll es den Schulen selbst überlassen sein, ein möglichst transparentes Reihungsverfahren für Kinder außerhalb des Schulsprengels zu entwickeln. Zudem sollen die verfügbaren Kapazitäten der Schulen immer ausgeschöpft werden, sofern es genügend Anmeldungen gibt. Für Kinder, die in den Wunschschulen der Erziehungsberechtigten keinen Platz bekommen, bietet immer noch die eigentlich zugeteilte Schule einen fixen Platz - so wie es heute bereits ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:46:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6NEU: Öffentliche Ausschreibungen im Betrieb des Tiroler Personennahverkehrs.</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Lets_privatize_it_Trennung_von_Netz_und_Betrieb_im_Tiroler_Personenn-63187</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Lets_privatize_it_Trennung_von_Netz_und_Betrieb_im_Tiroler_Personenn-63187</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Aktuelles Problem</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Österreich wird der Personennahverkehr (PNV) in hohem Maße von kommunalen oder staatlichen Unternehmen erbracht<sup>[1]</sup>, während das in den meisten anderen europäischen Ländern nicht der Fall ist. Dabei regelt das ÖPNRV-G<sup>[2]</sup> die Aufgabenträgerschaft zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden und sieht dabei vor, dass der Bund jenes Grundangebot finanziert, welches 1999/2000 vorhanden war. Die Anpassung des Systems an zukünftige Bedürfnisse sowie die Planung des Nah- und Regionalverkehrs obliegen den Ländern und Gemeinden.<sup>[3]</sup> Generell wird die Finanzierung des Regional- und Nahverkehrs vorrangig durch Bund und Länder getragen während die Finanzierung des städtischen Verkehrs beinahe ausschließlich von den Städten selbst getragen wird.<sup>[4]</sup> Durch dieses hohe Maß anstaatlichem Eingriff und das Recht von Direktvergaben von Dienstleistungsaufträgen sehen wir keine Möglichkeit einen fairen und gerechten Wettbewerb in puncto Auftragsvergabe bei öffentlichen Verkehr in Österreich. Dabei hat die Europäische Union 2007 bereits versucht mit Hilfe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007<sup>[5]</sup> sichere, effiziente sowie hochwertige Personenverkehrsdienste durch einen regulierten Wettbewerb zu gewährleisten.<sup>[6]</sup> Dieser regulierte Wettbewerb wiederum, so das Ziel der EU, soll zu einem attraktiven Nahverkehr und zu niedrigeren Kosten führen sowie Ungleichheiten zwischen den Verkehrsunternehmen der verschiedenen Mitgliedstaaten abbauen. Niedrigere Kosten, bestmögliche Qualität und einen fairen Wettbewerb, darin sehen wir die Zukunft von Nahverkehr in Österreich und Tirol.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Die Lösung: Trennung von Netz und Betrieb im Tiroler Personennahverkehr</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zentralen Ergebnisse der aktuellen ÖPNV-Erhebung von 2020[4] zeigen, dass in den Jahren 2014-2019 der Anteil der Ausgaben für die Erhaltung des laufenden Betriebes von 53% auf 67% gestiegen sind. Der Anteil der Ausgaben für Investitionen in den ÖPNV ist somit von 47% auf 33% gesunken. Immer höhere Kosten beim laufenden Betrieb des ÖPNV sind der Bevölkerung und somit den Steuerzahler_innen nicht länger zumutbar. Der Betrieb vom PNV in Tirol gehört unserer Meinung nach privatisiert. Damit meinen wir, dass das Land Tirol, welches alleiniger Gesellschafter der Verkehrsverbund Tirol GesmbH. (VVT) ist, gewährleisten soll, dass alle Dienstleistungsaufträge im Tiroler PNV ausgeschrieben werden und Direktvergaben nur dort vorgenommen werden dürfen, wo eine Ausschreibung für den jeweiligen Dienstleistungsauftrag erfolglos ist. Dabei soll die Vergabe von Ausschreibungen nicht auf Grundlage des Billigstbieterprinzips erfolgen, sondern auf Grundlage des Bestbieterprinzips<sup>[7]</sup>. Somit wollen wir eine Trennung des Tiroler PNV Netzes und deren Betrieb erwirken, wodurch wir eine große Chance darin sehen, dass sich das Land Tirol sowie die Tiroler Gemeinden durch das Freiwerden von finanziellen Mitteln wieder mehr dem Investitionsbereich widmen können. Dabei denken wir ganz konkret an den Ausbau und die Modernisierung des vorhandenen Angebots sowie die dringende und nicht mehr aufschiebbare Verbesserung des PNV in den ländlichen Regionen Tirols bzw. überhaupt erst deren Erschließung. Des Weiteren kann die Privatisierung des PNV Betriebes, wie von der Europäischen Union forciert, dazu führen, dass ein attraktiverer Nahverkehr zu niedrigeren Kosten Zustande kommt und die momentan bestehende Ungleichheit zwischen den Verkehrsunternehmen abgebaut werden kann. Vor allem in der momentanen Zeit mit einer Inflation von 8% (05/2022)<sup>[8]</sup> eine Möglichkeit, Privatpersonen, vor allem hinsichtlich der Mobilität, finanziell zu entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Quellen:</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Personennahverkehr#Rechtsgrundlagen_und_Angebotsformen">https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Personennahverkehr#Rechtsgrundlagen_und_Angebotsformen</a><br>
[2] <a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20000097">https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20000097</a><br>
[3] <a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20000097">https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/mobilitaet/Endbericht_staedtischer%20OEPNV_KDZ_20160524.pdf</a><br>
[4] <a href="https://issuu.com/kdz_austria/docs/endbericht_oepnv_erhebung_zentrale_ergebnisse_2020/1?ff&amp;showOtherPublicationsAsSuggestions=true">https://issuu.com/kdz_austria/docs/endbericht_oepnv_erhebung_zentrale_ergebnisse_2020/1?ff&amp;showOtherPublicationsAsSuggestions=true</a><br>
[5] <a href="https://issuu.com/kdz_austria/docs/endbericht_oepnv_erhebung_zentrale_ergebnisse_2020/1?ff&amp;showOtherPublicationsAsSuggestions=true">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224</a><br>
[6] <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._1370/2007">https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._1370/2007</a><br>
[7] <a href="https://www.wko.at/service/netzwerke/Bestbieterprinzip-20082015.html">https://www.wko.at/service/netzwerke/Bestbieterprinzip-20082015.html</a><br>
[8] <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/288914/umfrage/inflationsrate-in-oesterreich-nach-monaten/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20stiegen%20die,dabei%20eine%20st%C3%A4rkere%20Teuerung%20empfunden.">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/288914/umfrage/inflationsrate-in-oesterreich-nach-monaten/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20stiegen%20die,dabei%20eine%20st%C3%A4rkere%20Teuerung%20empfunden.</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:45:40 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5NEU: Lehre mit Matura on Demand gewährleisten</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Lehre_mit_Matura_on_Demand_gewaehrleisten-17418</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Lehre_mit_Matura_on_Demand_gewaehrleisten-17418</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Aktuelles Problem</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während an den Hochschulen und in vielen Branchen der Arbeitswelt remote beziehungsweise hybrides Lernen und Arbeiten Einzug halten, ist der Ausbildungsweg „Lehre mit Matura“ in vergleichsweise starren Strukturen gefangen. Die relevanten Maturakurse finden zu fixen Zeiten statt, welche an den klassischen 9-to-5-Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Die Realität vieler Lehrlinge, insbesondere im Gastgewerbe und der Hotellerie, sieht allerdings anders aus. Somit wird bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit einer Lehre mit Matura nur schwer ermöglicht, allen Anderen keine Flexibilität gewährt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Lösung: Digitale Lernmöglichkeiten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Junge liberale NEOS in Tirol fordern daher, dass der Unterricht bei der Lehre mit Matura digital und auf Abruf zugänglich gemacht wird und flexiblere Terminoptionen bei Prüfungen gewährleistet werden, um das Angebot zu attraktivieren und mehr Menschen die Möglichkeit zu bieten, im weiteren Verlauf ihrer Karriere einen Weg der höheren Bildung einzuschlagen. Auch muss es möglich sein, Teilprüfungen ohne Besuch der Vorbereitungskurse zu absolvieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:44:13 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4NEU: Komm gut nach Hause mit dem Sammeltaxi on Demand</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Komm_gut_nach_Hause_mit_dem_Sammeltaxi_on_Demand-46959</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Komm_gut_nach_Hause_mit_dem_Sammeltaxi_on_Demand-46959</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Aktuelles Problem</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn man am Abend von Innsbruck ins Ötztal nach Hause fahren will, fährt der späteste Bus ins Ötztal bereits um 20:30 Uhr ab und man müsste Innsbruck bereits spätestens um 19:47 Uhr verlassen. Später kommt man nicht nach Hause mit den Öffis<sup>1</sup>! Wenn man nach Arzl im Pitztal am Abend unter der Woche unterwegs ist, muss man sogar bereits um 18:47 Uhr in Innsbruck aufbrechen, um überhaupt noch nachhause zu kommen<sup>2</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während der ÖPNV in der Inntal Furche mittlerweile unter der Woche bis Mitternacht ein relativ gutes Nightliner Angebot bietet, welches am Wochenende auch nach Mitternacht noch ziemlich gut ist, sieht es bei den Seitentälern und der oft entscheidenden letzten Meile recht dürftig aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch was nützt einem ein gutes Angebot im Inntal, wenn man dann nachts am Bahnhof steht und auf der letzten Meile nicht mehr weiterkommt? Nichts!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Lösung: Sammeltaxi on Demand</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Junge liberale NEOS in Tirol fordern ein Sammeltaxi on Demand. Der Verkehrsverbund soll dafür eine Plattform digital zur Verfügung stellen, auf der die Sammeltaxis vorab gebucht werden können. Weiters soll auf Anfrage auch das Geschlecht der mitfahrenden Person zu sehen sein, um das psychische Wohlbefinden der fahrenden gewährleisten zu können. Die Sammeltaxis für die letzte Meile sollten das ÖPNV Angebot in der Nacht optimal ergänzen, damit jeder gut nach Hause kommt, mit dem Sammeltaxi on Demand!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Quellen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1<a href="https://smartride.vvt.at/#!start%7C1!S%7CInnsbruck+Hauptbahnhof!Z%7CKufstein+Bahnhof!timeSel%7Cdepart!date%7C16.08.2022!time%7C20%3A00"> https://smartride.vvt.at/#!start|1!S|Innsbruck+Hauptbahnhof!Z|Kufstein+Bahnhof!timeSel|depart!date|16.08.2022!time|20%3A00</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2 <a href="https://smartride.vvt.at/#!start%7C1!S%7CInnsbruck+Hauptbahnhof!Z%7CKufstein+Bahnhof!timeSel%7Cdepart!date%7C16.08.2022!time%7C20%3A00">https://smartride.vvt.at/#!start|1!S|Innsbruck+Hauptbahnhof!Z|Kufstein+Bahnhof!timeSel|depart!date|16.08.2022!time|20%3A00</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:43:36 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: HYPO Tirol Bank AG: Eigentum verpflichtet. Privatisierung jetzt.</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/HYPO_Tirol_Bank_AG_Eigentum_verpflichtet__Privatisierung_jetzt_-3964</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/HYPO_Tirol_Bank_AG_Eigentum_verpflichtet__Privatisierung_jetzt_-3964</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die HYPO Tirol Bank AG, welche sich zu 100% im Besitz des Landes Tirol befindet, gilt nicht unbedingt als Unternehmen, das sich in der Vergangenheit ohne Zuwendungen am Markt behaupten konnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter anderem war das Bankeninstitut, wie auch sein Pendant aus Kärnten in dubiose Währungsspekulationen verwickelt, welche Verluste in Millionenhöhe verursachten. Zudem hatte die italienische Zweigstelle der Bank mit hohen Kreditausfällen zu kämpfen, der Abschreibungsbedarf betrug 120 Millionen Euro, die Mängel im Kreditprozess des Unternehmens wurden viel zu lange ignoriert. Im Rahmen dieser Misswirtschaft musste 2011 das Land Tirol als Eigentümer fast ein Zehntel des damaligen Landesbudgets, nämlich 220 Millionen Euro, zuschießen. Ohne die großzügigen Finanzspritzen der TIWAG, ebenfalls ein Landesunternehmen, würde die Lage heutzutage wohl noch schlechter aussehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einige Banken in Österreich gehören gänzlich oder zumindest anteilsmäßig dem Staat Österreich oder auch einzelnen Bundesländern, wie das Beispiel der HYPO Tirol Bank AG zeigt. Doch was heißt das, wenn der Staat oder ein Bundesland Anteile an einer Bank hält oder gar die ganze Bank „besitzt“? Das heißt nichts anderes, als dass die im Staats- oder Landesbesitz befindliche Bank mit dem Steuergeld der Steuerzahler spielt. Denn wenn eine Bank, wie die HYPO Tirol Bank AG, sich mit ihren Finanzgeschäften verspekuliert, dann tragen die Kosten dafür schlussendlich zur Gänze die Tiroler Bevölkerung. Mit dem muss Schluss sein. Die Tiroler haben ein Recht darauf, nicht mit den Risiken der Geschäftspolitik von Banken behelligt zu werden. Sollen Banken doch zocken, spekulieren oder Casino spielen. Sollen sie sich als Trenn- oder Universalbank organisieren. Sie können machen, was sie wollen – unter einer Voraussetzung allerdings: Sie riskieren das eigene Geld, nicht das der Steuerzahler.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns JUNOS Tirol sind diese Faktoren mehr als nur Grund genug, politische Handlungen einzufordern. Die Tiroler Bevölkerung hat lange genug für dieses Debakel zahlen dürfen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir JUNOS – Junge liberale NEOS Tirol fordern:</strong><br>
Die Veräußerung sämtlicher Anteile des Land Tirols an der HYPO Tirol Bank AG. Die Privatisierung sollte schrittweise erfolgen und mit einer laufenden Evaluierung der politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen kombiniert sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:40:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Direktverbindung Innsbruck-Lienz neu gedacht</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Direktverbindung_Innsbruck-Lienz_neu_gedacht-25587</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Direktverbindung_Innsbruck-Lienz_neu_gedacht-25587</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Aktuelles Problem</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2013 wurde der Korridorzug Lienz-Innsbruck eingestellt. Der Aufschrei in der Osttiroler Bevölkerung war groß und nicht alle sind mit dem Direktbus Angebot, welches den nun ehemaligen Direktzug substituiert, zufrieden. Auch die Verbindung vom Unterland nach Lienz ist weiterhin alles andere als optimal mit einer Linie 950X, die in Kitzbühel endet, allerdings nicht weiterführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Lösung: Direktbus 960X über Felbertauern und Direktzug an Freitag und Sonntag</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Junge liberale NEOS in Tirol fordern zum einen die Wiedereinführung eines Direktzuges an Freitag und Sonntag - den Tagen, an denen der meiste Bedarf besteht - und eine Routenänderung des Direktbusses 960X anstatt über den Brenner nun über den Felbertauern mit Halt in Kitzbühel und Wörgl.<br>
Wenn der Direktzug nur dann fährt, wenn der höchste Bedarf besteht, umgeht man das Problem, dass dieser unwirtschaftlich leer durch die Gegend fährt. Zudem besteht ein attraktiveres Angebot für jene, die bequem am Wochenende mittels Zug von Innsbruck nach Lienz reisen wollen. Zudem wollen wir uns dafür einsetzen, sollte das Angebot des Direktzuges großen Anklang finden und Bedarf dafür bestehen, dass die Direktzuverbindung nicht nur an bestimmten Tagen nutzbar ist, sondern täglich geführt wird.<br>
Durch die Routenänderung des Direktbusses 960X profitiert das Unterland massiv. Wörgl fungiert so als zentraler Dreh- und Angelpunkt und die Verbindung ist dann vor allem für Osttiroler, die weiter nach München reisen wollen, attraktiv. Wörgl ist stündlich mit dem RailJet erschlossen und dieser ist schneller zwischen Wörgl und Innsbruck als es der Bus je sein könnte.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:39:07 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Gemeindeland in Gemeindehand</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Gemeindeland_in_Gemeindehand-49742</link>
                        <author></author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/lakotirol22/Gemeindeland_in_Gemeindehand-49742</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ist es gerecht, jemandem sein Eigentum wegzunehmen, ohne fairen Ersatz dafür zu leisten? Offensichtlich ist es das nicht! Dennoch ist es exakt so den Tiroler Gemeindebürgern ergangen. Unter dem Einfluss des Bauernbundes wurde ein Großteil des Liegenschaftsvermögen von 170 Tiroler Gemeinden an Agrargemeinschaften übertragen, ohne die Gemeinden dafür zu entschädigen. Trotz zwei klarer Urteile durch den Verfassungsgerichtshof wurde dieses Vermögen bis heute nicht zurück übertragen oder ersetzt. Die Schuld für diesen Stillstand liegt vor allem an dem ignoranten Verhalten von Teilen der Tiroler Landesregierung, des Bauernbundes und der Klientelpolitik der Tiroler ÖVP. Es ist unbedingt notwendig, diese Ungerechtigkeit rückgängig zu machen und somit eine Lösung für dieses seit Jahrzehnten andauernde Unrecht zu finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Wem gehört Tirol? (Historie)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ab Beginn des 20. Jahrhunderts wurde unter der Leitung von Richtern des Oberlandesgerichts Innsbrucks, der Grundbuchsanlegungskommission die Eigentumsverhältnisse an sämtlichen Liegenschaften der ehemaligen Monarchie in rechtsstaatlich geführten Verfahren erhoben und die Erhebungsergebnisse im Grundbuch festgehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf den Flächen der Gemeinden, dem Gemeindegut, durften die ortsansässigen Bauern ihr Vieh, das in ihren Höfen überwintert, auftreiben. Außerdem hatten alteingesessene Familien das Recht, das Gemeindegut für ihre Bedürfnisse zu nutzen, diese hatten sogenanntes Nutzungsrecht, jedoch nie das Eigentum am Gemeindegut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch das stetige Wachstum der Gemeindebevölkerung sorgten sich die Nutzungsberechtigten immer mehr um ihre Privilegien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einige Agrarier behaupteten, dass das historische Grundbuch falsch angelegt sei, da das Wort Gemeinde früher anders interpretiert wurde als heute. Und zwar waren laut ihnen die alteingesessenen Bauern damit gemeint und nicht die heutige politische Gemeinde, wie wir sie kennen. Diese Behauptung wurde jedoch mehrfach von Höchstgerichten widerlegt und entspricht somit nicht der Wahrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nationalsozialisten in Österreich waren bemüht, die Bauern auch in Österreich auf Ihre Seite zu bringen, um ihrer Doktrin eine stabile Basis aufzubauen. Deshalb ergriffen die Nazis in Osttirol, das dem Gau Kärnten angegliedert wurde, Partei für die bis dahin Nutzungsberechtigten. Aus diesem Grund wurde das gesamte Fraktions- und Gemeindegut des Bezirks ins Eigentum der Nutzungsberechtigten übertragen. Um dies zu realisieren wurden die Nutzungsberechtigten jeder Gemeinde jeweils zu sogenannten Agrargemeinschaften zusammengeschlossen und diesen das Gemeindegut als Eigentum übertragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem zweiten Weltkrieg setzte die Tiroler Landesregierungen das unter den Nazis begonnene Prozedere ebenso in Nordtirol fort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof<sup>[1]</sup> 1954, das eindeutig beschreibt, dass die Flächen seit jeher im Eigentum der politischen Gemeinde standen und nicht in dem der Agrarier, als auch der Verfassungsgerichtshof<sup>[2]</sup> (Erkenntnis 1982) beschreiben die Vorgänge, der für dieses Unrecht Verantwortlichen als klar verfassungswidrig. Diese höchstgerichtlichen Entscheidungen wurden von der ab dem zweiten Weltkrieg in Tirol dominierenden Volkspartei völlig ignoriert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schlussendlich wurde den Gemeinden und somit allen Bürgern eine Fläche von rund 2.300 km² rechtswidrig enteignet. Außerdem wurden ca. weitere 1.300 km² unter agrargemeinschaftliche Verwaltung gestellt. Das bedeutet im Endeffekt, dass die Gemeinden keinerlei Eigentumsrechte mehr besitzen und den Agrargemeinschaften und deren Machenschaften eiskalt ausgeliefert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusammengelegt ist dies eine Fläche, die größer als die Landesfläche des Bundeslands Vorarlberg ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein maßgebliches Ereignis der Causa war das Erkenntnis Mieders 2008 des Verfassungsgerichtshofs. Dieses bezeichnet die dortige Übertragung des Gemeindeguts in das Eigentum der Agrargemeinschaft als “offenkundig Verfassungswidrig”, jedoch hat die Gemeinde dadurch das Recht auf den Vermögenswert (Substanzwert) der Liegenschaften nicht verloren. Die Rechte, die die Gemeinde früher als Alleineigentümer hatte, stehen ihr jetzt als Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf dieses Erkenntnis des VfGh musste die Landesregierung reagieren, denn eine weitere Entscheidung des VfGH vom 5.12.2009 stellte ausdrücklich klar, dass das Erkenntnis zum Gemeindegut der Gemeinde Mieders nicht als Einzelfallentscheidung erging, sondern auf alle Fälle des Gemeindegutes Anwendung zu finden hat. Also wurde im Tiroler Landtag am 17.12.2009 ein Gesetz beschlossen, nach dem der sogenannte Substanzwert des Gemeindegutes, also alles außer der althergebrachten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrecht, der Gemeinde zusteht. Dieses Gesetz hat jedoch eine gravierende Lücke. Eigentümer des Gemeindeguts bleiben nach wie vor die Agrargemeinschaften und ausschließlich die (meist bäuerlichen) Vertreter dieser sind auf den Konten zeichnungsberechtigt. Das hat zur Folge, dass nach der Einführung des neuen Gesetzes kaum Gemeinden das ihnen zustehende Geld erhielten. In den Jahren von 2008 bis 2013 haben die Agrargemeinschaften schätzungsweise 150 Millionen Euro eingenommen. Laut einer damaligen Aussendung der ÖVP! Erhielten die zu entschädigenden Gemeinden bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 4 Millionen Euro. Der Rest liegt zum Teil weiterhin auf den Konten der Agrargemeinschaften oder wurde zum Vorteil der Nutzungsberechtigten genutzt, also defacto vernichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Somit widerspricht der Zustand nach dem Gesetzesbeschluss weiterhin der Verfassung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollte im Februar 2013 eine Mehrheit der Abgeordneten des Tiroler Landtags (alle außer die der ÖVP) beschließen, dass das Gemeindegut wieder ins Eigentum der Gemeinden zurück übertragen wird. Obwohl es sich bei dem Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz um ein einfaches Landesgesetz, das eine einfache Mehrheit im Landtag benötigt, handelt, kam es nicht zum Gesetzesbeschluss. Warum? Der damalige Landtagspräsident, dessen Familienangehörige vom Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz betroffen wären, hat sich ganz einfach geweigert, den Gesetzesantrag auf die Tagesordnung zu setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotzdem ist der Krimi hier immer noch nicht zu Ende.<br><br>
Mit Feststellungsverfahren wollen die Agrarier Hand in Hand mit den Verantwortlichen auf Landesebene retten, was noch zu retten ist. Bei einem Feststellungsverfahren hat die Agrarbehörde festzustellen, welche Liegenschaften agrargemeinschaftliche Liegenschaften sind und wem sie gehören, insbesondere, ob das Eigentum daran mehreren Parteien als Miteigentümern oder einer körperschaftlich eingerichteten Agrargemeinschaft zusteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wichtig anzumerken ist, dass einem Feststellungsverfahren keine rechtserzeugende, sondern lediglich eine deklarative Wirkung zukommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Schadensausmaß</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch all diese Vorgänge wurde erreicht, dass der Nutzen aus dem Gemeindegut so vieler Gemeinden nicht mehr allen Einwohnern dieser Gemeinden zugutekommt, sondern nur mehr einigen wenigen privilegierten Personen. Leidtragende sind hier nicht nur die leer ausgegangenen Gemeindebürger “zweiter Klasse”, sondern vor allem auch die Gemeinden selbst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Gemeinden wurde durch die verfassungswidrige Enteignung die Möglichkeit genommen mit ihren Flächen selbst wirtschaftlich zu haushalten. So könnte zum Beispiel ohne diese historischen Ereignisse, eine Teilfinanzierung eines Schulbaus aus dem Schlagen größerer Mengen Holz von den Gemeinden in Betracht gezogen werden, wie es beispielshaft in der Gemeinde Zams zuvor gemacht wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die oftmals so großen Gemeindeflächen, die zu Unrecht im Eigentum der Agrargemeinschaften stehen, kommt es auch zu Situationen, in welchen die Gemeinden für die Nutzung eigentlich ihnen zustehender Flächen Miete zahlen, oder gar die Flächen “zurückkaufen” müssen. Das ist vor Allem dort der Fall, wo nicht nur landwirtschaftliche Flächen übertragen wurden, sondern auch zentral im Ort gelegene Flächen. So zahlt zum Beispiel die Gemeinde Neustift für einen Parkplatz im Ortszentrum an die dortige Agrargemeinschaft Miete. In einer Osttiroler Gemeinde steht anscheinend gar die Hälfte des Dorfplatzes im Eigentum der dortigen Agrargemeinschaft. Überall dort, wo das Zentrum von der Übereignung betroffen ist, muss für jede Kleinigkeit, wie etwa den Bau eines Gehsteigs, mit der Agrargemeinschaft verhandelt werden, da diese ja Eigentümerin ist. Unterbleibt diese zähe und zeitaufwendige Verhandlung, gibt es nur die Alternative eines noch zeitaufwendigeren Enteignungsverfahren oder überhöhter Entschädigungszahlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch tragischer wirkt das Ganze, wenn doch offensichtlich ist, dass die Rückübertragung des Gemeindegutes an die Gemeinden nicht nur rechtlich möglich, sondern ganz klar verfassungsrechtlich geboten wäre. Den Gemeinden muss wieder die Möglichkeit gegeben werden, auf den Wert und Gesamtnutzen ihres Gemeindegutes zugreifen zu können. Jeder einzelnen Gemeinde stehen die Rechte an dem Gemeindegut in dem Ausmaß zu, wie sie heute noch von den Agrargemeinschaftsmitgliedern ausgeübt werden. Das hätte den großen Unterschied zur Folge, dass die Nutzung nicht mehr nur den Agrargemeinschaftsmitgliedern selbst zugutekommen würde, sondern die Gemeinde mit den daraus resultierenden Mitteln zu Gunsten aller Einwohner wirtschaften könnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele der Probleme, die es derzeit aufgrund finanzieller Engpässe, in Gemeinden gibt, müssten eigentlich nicht sein. Wäre diese verfassungswidrige Enteignung nie geschehen, hätten Gemeinden Kinderbetreuungsplätze mit eigenem Geld vermehrt ausbauen können, und auch sonstige Mängel, die aufgrund der finanziellen Situation existieren, hätten nie sein müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Forderung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Tiroler Krimi kann aber ein Ende nehmen. Es braucht die sofortige Rückübertragung des verfassungswidrig enteigneten Eigentums an die Gemeinden, denen es zusteht. Dies könnte bereits durch ein einfaches Landesgesetz umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir JUNOS - Junge liberale NEOS Tirol fordern daher ein Gesetz über die Rückführung des unrechtmäßig an die Agrargemeinschaften übertragenen Gemeindeguts zu erlassen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Explizit in diesem Gesetz enthalten sein muss:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Rückübertragung des Gemeindeguts der in der Landtags-Anfrage Nr. 352/19 genannten „Gemeindegutsagrargemeinschaften“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Rückübertragung des Gemeindeguts, welches entgegen dem eine Gemeinde zum Zeitpunkt der Regulierung als Eigentümer ausweisenden Grundbuchsstand und damit rechtswidrig von der Agrarbehörde in „Feststellungsbescheiden“ als „Nicht Gemeindegut“ qualifiziert worden ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Rückübertragung des Gemeindeguts jener Agrargemeinschaften, welches diesen im Wege unrechtmäßiger sogenannter „Hauptteilungen“ übertragen wurde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Rückübertragung des Gemeindeguts von Gemeindegutsagrargemeinschaften, bei denen sich die Gemeindegutseigenschaft aus dem historischen Grundbuch ergibt, jedoch laut aktuellem Wissensstand kein agrarbehördliches „Feststellungsverfahren“ stattgefunden hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die auf typischem Gemeindegut lastenden Regulierungen anzupassen, damit den Gemeinden der Zugriff auf den ihnen zustehenden Substanzwert endlich ermöglicht und sichergestellt wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Quellen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1 Erkenntnis VwGh: <a href="https://www.gemeindeverband-tirol.at/uploads/vwgh1954_vwslg._3560_konstruktion.pdf">https://www.gemeindeverband-tirol.at/uploads/vwgh1954_vwslg._3560_konstruktion.pdf</a><br>
2 Erkenntnis VfGh: <a href="https://www.gemeindeverband-tirol.at/uploads/vfgh_erkenntnis_1982_gesetz_prufung_1.3.1982,_vfslg_9336-1982.pdf">https://www.gemeindeverband-tirol.at/uploads/vfgh_erkenntnis_1982_gesetz_prufung_1.3.1982,_vfslg_9336-1982.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 20:37:53 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>