Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
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Tagesordnungspunkt: | 13.3. Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Ungültig: 0 |
Beschluss durch: | Landeskongress |
Beschlossen am: | 07.12.2024 |
Basierend auf: | A1: Tiroler Naturparks stärken - Naturschutzabgabe reformieren |
Tiroler Naturparks stärken - Naturschutzabgabe reformieren
Beschlusstext
In Tirol gibt es derzeit fünf Naturparks (Kaunergrat, Karwendel, Ötztal,
Zillertal und Lech), die den Zielen des Naturschutzes, der Erholung, der
Umweltbildung, der Regionalentwicklung und der Forschung dienen.[1] Diese
Naturparks setzen Projekte um, die darauf abzielen, Gewässer sowie Tier- und
Pflanzenarten in ihren Lebensräumen nachhaltig zu fördern und zu schützen. Dass
diese Arbeit hauptamtliches Personal und finanzielle Ressourcen erfordert,
versteht sich von selbst.
Aktuell erhalten die Naturparks in Tirol unter anderem von den anliegenden
Gemeinden, der Europäischen Union oder dem Land Tirol Zuschüsse, die häufig an
bestimmte Projekte gebunden sind. Ein Teil dieser Gelder stammt aus der
Naturschutzabgabe. Die Naturschutzabgabe muss von Projekten bezahlt werden, die
besondere Eingriffe in die Natur erfordern und ein
Umweltverträglichkeitsverfahren erfordern. Im Landesnaturschutzgesetz ist genau
festgelegt, wie hoch der Preis für bestimmte Eingriffe ist.[2] Aktuell wird das
Geld, das durch die Naturschutzabgabe eingenommen wird, folgendermaßen
ausgegeben: 60% „für Maßnahmen des Klimaschutzes, insbesondere zur Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs“ und 40% für Naturschutz- und
Forschungsaufgaben.[2]
Wir fordern, das Naturschutzgesetz derart zu reformieren, dass die Tiroler
Naturparks zukünftig einen Anteil von 30% der Naturschutzabgabe erhalten. Die
Summe für die jeweiligen Parks soll sich nach der Fläche der Naturparks richten.
Hierfür soll die Naturschutzabgabe insbesondere in jenen Bereichen angehoben
werden, die nicht für die Energieversorgung der Tiroler Zivilbevölkerung
notwendig sind. Die Deckelung bei der Errichtung von Sportstätten soll ebenfalls
bleiben.
Mit dieser Reform wird eine nachhaltige Finanzierung der Naturparks geschaffen,
die ihnen eine bessere Planungssicherheit ermöglicht. Da die Mittel nicht mehr
ausschließlich projektgebunden sein sollen, können Bürokratiekosten gesenkt und
die Flexibilität in der Mittelverwendung erhöht werden. Gleichzeitig bleibt die
Möglichkeit bestehen, projektgebundene Förderungen zu beantragen, um spezifische
Maßnahmen zu unterstützen. Die Naturparks sollen dabei selbst entscheiden
können, wie die Mittel eingesetzt werden, da sie ihre Bedürfnisse und
Prioritäten am besten kennen.
Quellen:
[1] https://www.naturparke.at/naturparke/tirol
[2]
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=2000025-
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