Die Grenze bis zum Schulpflichtalter scheint mir etwas zu früh und würde das Problem nur verlagern. Je nach Schulmodell endet für die meisten Volksschulkinder der Schultag zu Mittag. Die Kinderbetreuung endet nicht mit der Einschulung, sondern geht im Rahmen eines Tagesheims oder Horts weiter. Daher würde ich die Regelung bis zum Abschluss der 2. Schulstufe ausweiten.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kinderbetreuung |
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Antragsteller*in: | Isabella Kainz |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 12.07.2023, 11:36 |
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