Die Lehrzeit kann bei entsprechender Vorqualifikation bereits verkürzt werden:
Voraussetzung: Personen, die nachweisen, dass sie die Reifeprüfung einer AHS oder BHS bzw. die Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen BMS, eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgelegt haben.

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