| Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.b. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Felix Rovagnati |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.06.2026, 08:50 |
A6: Wildcampen am Berg – geregelt statt verboten
Antragstext
Wildcampen findet statt – mit oder ohne Erlaubnis. Die Frage ist nicht ob,
sondern wie. Das geltende faktische Verbot drängt es ins Unkontrollierte und
produziert damit genau die Schäden, die es verhindern soll. Liberale Politik
nimmt die Realität ernst und gestaltet sie, statt sie wegzuwünschen.
Der Weg ist erprobt. In Madeira etwa ist freies Wildcampen untersagt – erlaubt
ist das Übernachten nur auf ausgewiesenen Flächen, für die man vorab eine
kostenlose Genehmigung beantragt, die der Steuerung der Belegung dient. Die
Beantragung läuft online, die Bestätigung ist mitzuführen und der Forstaufsicht
auf Verlangen vorzuzeigen. Feuerverbot und Müllmitnahme sind selbstverständlich.
Tirol kann diesen pragmatischen Mittelweg übernehmen und mit seiner ohnehin
starken Tourismus- und Wanderinfrastruktur verbinden.
Das Tiroler Recht erlaubt schon heute Ausnahmen vom Kampierverbot – allerdings
nur als kurzfristige Notlösung für Einzelanlässe, nicht als planbares,
dauerhaftes Angebot. Genau diese Lücke schließt der Antrag: ein verlässliches
Naturplatz-Netz statt punktueller Ausnahmen. Dass Zelten im Wald an die
Zustimmung der Grundeigentümer gebunden ist und Schutzgebiete ausgenommen
bleiben, macht den Vorschlag nicht schwächer, sondern umsetzbar.
Geregeltes Wildcampen ist kein Naturschutzrisiko – es ist Naturschutz mit
Hausverstand: Wer Menschen ein gutes, legales Angebot macht, lenkt sie weg von
den sensiblen Flächen und hin zu kontrollierbaren Plätzen. Das ist gut für die
Natur, gut für den Tourismus und gut für alle, die den Berg lieben.
- Ausgewiesene Naturplätze am Berg. Ein verlässliches Netz an Flächen, auf
denen das Übernachten im Zelt ausdrücklich erlaubt ist – auf geeignetem
Gelände und im Einvernehmen mit den Grundeigentümern. Aus dem pauschalen
Verbot wird ein gesteuertes Angebot.
- Digitale Buchung mit Kapazitätslimit. Eine einfache, kostenlose Online-
Plattform, über die man seinen Platz vorab reserviert. Pro Platz und Nacht
gilt ein Limit – so wird Überfüllung verhindert und der Andrang sinnvoll
verteilt. Die Bestätigung ist mitzuführen.
- Klare Spielregeln. Kein offenes Feuer, den eigenen Müll restlos mitnehmen,
in der Regel nur eine Nacht pro Platz. Wer den Platz nutzt, hinterlässt
ihn so, wie er ihn vorgefunden hat.
- Schutzgebiete bleiben tabu. Naturschutzgebiete, der Nationalpark Hohe
Tauern und ökologisch besonders sensible Zonen sind ausgenommen.
Geregeltes Wildcampen heißt nicht überall – es heißt: dort, wo es
verträglich ist.
- Rechtssicherheit fürs Biwak. Das kurze alpine Biwak – eine Nacht mit dem
Biwaksack hoch oben, ohne Feuer – soll ausdrücklich erlaubt sein. Wer auf
einer mehrtägigen Tour am Berg übernachtet, soll dafür nicht in einer
rechtlichen Grauzone hängen.

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