| Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.b. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Isabella Kainz, Julian Pfurtscheller, Rafael Fiechter & Felix Rovagnati |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.06.2026, 08:55 |
A4: Nicht nur strafen, nachschulen: Jugendschutz beim Alkohol
Antragstext
Nicht nur strafen, nachschulen: Jugendschutz beim Alkohol
Niemand will, dass sich 14-Jährige betrinken. Die Frage ist nicht, ob es Regeln
gibt, sondern was passiert, wenn jemand dagegen verstößt.
Heute hat die Behörde zwei Werkzeuge: eine Geldstrafe oder, beim ersten Verstoß,
das Absehen von der Strafe, wenn sich der oder die Jugendliche zu einem
höchstens dreistündigen Beratungsgespräch verpflichtet. Beides verfehlt die
Wirkung. Ein kleiner Strafzettel bringt niemandem bei, mit Alkohol umzugehen.
Und ein kostenloses Dreistundengespräch erst recht nicht: Man sitzt es ab, zahlt
keinen Cent – und schießt sich am selben Abend wieder eine Flasche.
Beim Autofahren lösen wir das längst klüger. Wer in der Probezeit alkoholisiert
fährt oder einen schweren Verstoß begeht, muss verpflichtend eine Nachschulung
machen – und sie selbst bezahlen. Genau das wirkt: nicht weil ein Vortrag so
überzeugend wäre, sondern weil die Maßnahme verpflichtend ist, etwas kostet und
damit spürbar wird. Bei Wiederholung eskaliert es bis zur
verkehrspsychologischen Untersuchung.
Diese Logik gehört in den Jugendschutz. Wer gegen die Alkoholregeln verstößt,
soll nicht mit einem symbolischen Strafzettel oder einem folgenlosen Gespräch
davonkommen, sondern eine verpflichtende, kostenpflichtige Nachschulung
absolvieren. Das ist Konsequenz und Erziehung zugleich.
Die JUNOS Tirol fordern, die Konsequenzen für Alkohol-, Tabak- und
Nikotinverstöße im Tiroler Jugendgesetz nach dem Vorbild der Führerschein-
Nachschulung umzubauen:
- Verpflichtende, ernsthafte Nachschulung statt Gratis-Gespräch. Das
folgenlose dreistündige Beratungsgespräch wird durch eine verpflichtende,
inhaltlich qualifizierte Nachschulung ersetzt. Sie ist kein
strafbefreiender Gratis-Ausweg: Die Strafe bleibt, die Nachschulung kommt
als verpflichtende Maßnahme dazu.
- Selbst zu bezahlen – das ist die eigentliche Lenkungswirkung. Die Kosten
der Nachschulung tragen die Jugendlichen bzw. ihre Erziehungsberechtigten,
wie bei der Führerschein-Nachschulung (§ 4 Abs. 8 FSG). Eine kostenlose
Sitzung schreckt niemanden ab; eine Maßnahme, die verpflichtend ist und
etwas kostet, sehr wohl.
- Gestuft und härter bei Wiederholung. Erstverstoß: Nachschulung.
Wiederholung: ein umfangreicheres und entsprechend aufwändigeres Programm.
Schwere Fälle – etwa eine Alkoholvergiftung mit Krankenhausaufenthalt –
lösen automatisch eine qualifizierte Maßnahme aus, nicht bloß eine
Anzeige. Vorbild ist die Eskalation bis zur verkehrspsychologischen
Untersuchung.

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