Ein Absenken des allgemeinen (aktiven und passiven) Wahlalters löst kein bestehendes Problem, sondern schafft ein neues, indem Österreich europaweit eine Sonderstellung einnähme. Schon jetzt ist das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren eine Ausnahme in Europa. Das Wahlrecht setzt eine gewisse Urteilsfähigkeit und auch politische Bildung voraus, die mit 14 Jahren wahrscheinlich noch nicht erreicht wird. Daher ist eine Senkung des aktiven Wahlalters nur für die Gemeinderatswahlen als Unikum kein optimaler Weg.
Die bestehende Zwei-Jahres-Differenz, die aus meiner Sicht eines der größten Probleme bei Gemeinderatswahlen in Bezug auf die Wahlberechtigung ist, würde nur verschoben, nicht gelöst. Viel sinnvoller wäre es, das passive Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Dadurch könnten Jugendliche bereits beim ersten Wahlgang, an dem sie aktiv teilnehmen dürfen, auch selbst kandidieren, als Gemeinderat. Aktuell entstehen sonst Wartezeiten von bis zu sechs Jahren, bis Jugendliche diese Möglichkeit wahrnehmen können. Eine solche Reform würde nicht nur die Mitbestimmung junger Menschen stärken, sondern auch ein konsistenteres Wahlsystem schaffen.
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