Veranstaltung: | Landeskongress Tirol |
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Tagesordnungspunkt: | 7.3 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaKo Tirol (einstimmig) |
Beschlossen am: | 28.06.2025 |
Basierend auf: | A8: Tirol zum Golfstandort Nr 1 machen! |
Tirol zum Golfstandort Nr 1 machen!
Beschlusstext
Golf ist ein zentraler Bestandteil des hochwertigen Sommertourismus in Tirol.
Das Bundesland gilt international als renommierte Golfregion, die mit alpiner
Landschaft, touristischer Infrastruktur und hoher Qualität punktet. Dennoch
zeigt sich bei genauer Betrachtung: Die tatsächliche Angebotslage bleibt
begrenzt und ungenügend.
Tirol verfügt aktuell über rund 20 Golfplätze, viele davon klein dimensioniert
und stark frequentiert. Die Nachfrage durch internationale Gäste und
Neueinsteiger:innen steigt kontinuierlich – gleichzeitig bleibt der Zugang teuer
und begrenzt. Die Konsequenz: Wachstumshemmung durch Angebotssättigung,
überfüllte Plätze in der Hochsaison und hohe Greenfee-Preise.
Ein wesentlicher struktureller Hemmschuh liegt in der geltenden
Golfplatzverordnung. Trotz ausgewiesener Vorbehaltsgebiete (zB im Ötztal)
scheitern Projekte an zu engen Zonenvorgaben, fehlender Flexibilität bei der
Flächenwidmung oder unrealistischen Auflagen.
Besonders problematisch ist die Verpflichtung, dass 9-Loch-Anlagen immer auch
erweiterbar auf 18 Löcher geplant werden müssen. Diese Regelung erschwert eine
flächenschonende Umsetzung und verhindert wirtschaftlich tragfähige
Kleinprojekte – auch dort, wo 9-Loch-Anlagen durchaus sinnvoll und marktgerecht
wären. Hinzu kommt, dass bei einer Erweiterung auf 18-Loch, trotz vorheriger
Planung, derselbe Genehmigungsaufwand nochmal betrieben werden müsste.
Zudem ist die Errichtung von reinen Übungsanlagen (z. B. Kurzspielplätze,
Driving Ranges) nur in der Nähe bestehende Golfplätze erlaubt. Damit werden
gerade in Ballungsräumen wie Innsbruck niedrigschwellige, platzsparende Angebote
ausgeschlossen, obwohl sie sowohl für Neueinsteiger:innen als auch für
Nachwuchsförderung und Tourismus attraktiv wären. Das ist weder zeitgemäß noch
sportpolitisch nachvollziehbar.
Eine Reform der Tiroler Golfplatzverordnung soll keine unkontrollierte
Flächenwidmung ermöglichen, sondern zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen, um:
und den Golfsport breiter nutzbar zu machen – ökonomisch wie
gesellschaftlich.
Gezielt sollen dabei folgende Punkte sollen umgesetzt werden:
Abschaffung der Verpflichtung zur Flächenreserve bei 9-Loch-Anlagen:
Die bestehende Vorschrift, wonach 9-Loch-Plätze nur errichtet werden
dürfen, wenn eine Erweiterung auf 18 Löcher am selben Standort möglich
ist, soll entfallen. Ziel ist es, platzsparende, wirtschaftlich tragfähige
Golfanlagen auch auf kleineren Flächen zu ermöglichen.
Zulassung eigenständiger Übungsanlagen:
Die Tiroler Golfplatzverordnung soll so angepasst werden, dass
eigenständige Übungsanlagen und Kurzspielplätze (z. B. Driving Ranges,
Pitch & Putt) auch außerhalb bestehender Golfplätze zulässig sind. Das
betrifft insbesondere urbane Regionen und touristische Zentren, in denen
kein Raum für 9- oder 18-Loch-Plätze besteht.
Flexibilisierung innerhalb der Vorbehaltsgebiete:
Innerhalb der bestehenden Vorbehaltsregionen – zB im Ötztal – sollen
Gemeinden künftig mehr planerische Freiheit erhalten. Die Auswahl
möglicher Standorte darf nicht an enge Zonengrenzen gebunden sein, sondern
soll sich an Eignung, Raumverträglichkeit und Gemeindeentwicklung
orientieren.
Förderung von Sanierung und Ausbau bestehender Anlagen:
Das Land Tirol soll Maßnahmen setzen, um bestehende Golfplätze zu
modernisieren, weiterzuentwickeln und durch flächeneffiziente Erweiterung
zukunftsfit zu machen – unter Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit
– anstelle den Fokus ausschließlich auf die Errichtung neuer Anlagen zu
legen. Dadurch können bestehende Anlagen im internationalen Wettbewerb
mithalten.