Antrag: | Geschäftsordnung – Junge liberale Schüler:innen |
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Antragsteller*in: | Lorenz Horvath |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.07.2024, 16:29 |
GOA2-113: Geschäftsordnung – Junge liberale Schüler:innen
Antragstext
Von Zeile 112 bis 115:
Vorschlagsliste. Auf der Vorschlagsliste verbleibt nur, wer dem Vorschlag zustimmt.
(8) Sollte eine auf der Vorschlagsliste verbleibende Person bereits Subjekt eines Ausschlussverfahrens gewesen sein, hat der Bundesgeschäftsführer die Bundesmitgliederversammlung über diesen Umstand, den Grund der Initiierung des Verfahrens, den Ausgang des Verfahrens und die Begründung der von dem Bundesvorstand in dieser Causa getroffenen Entscheidung zu unterrichten.
(8)(9) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in der Reihenfolge ihrer Nennung für die
Von Zeile 117 bis 121:
(9)(10) Die Teilnehmer der Bundesmitgliederversammlung haben das Recht den Kandidaten Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss beendet werden.
(10)(11) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
(11)(12) Im Ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der
Von Zeile 123 bis 124:
(12)(13) Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl ein zweiter Wahlgang statt.
Von Zeile 127 bis 132:
(13)(14) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute Mehrheit, wird die Vorschlagsliste neu eröffnet.
(14)(15) Gibt es nur einen Kandidaten, und erreicht dieser nicht die absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet.
(15)(16) Findet im Zweiten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet ein Dritter Wahlgang zwischen den beiden
Von Zeile 135 bis 140:
(16)(17) Im dritten Wahlgang entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Neinstimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.
(17)(18) Bei Stimmengleichheit zweier Kandidaten im dritten Wahlgang entscheidet das Los aus der Hand des Präsidenten.
(18)(19) Gibt es im dritten Wahlgang nur einen Kandidaten, so muss dieser die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. Stimmenthaltungen werden bei der
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