Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 07.05.2022 |
Einführung der Fördermitgliedschaft
Beschlusstext
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Schüler_innen möge beschließen, folgende
Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
f. Sponsoring; sowie
e. Mitgliedsbeiträge im Zuge der Fördermitgliedschaft.
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder,
außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
Ehrenmitglieder und Fördermitglieder können mit Ausnahme der
Rechnungsprüferinnen oder dem Schiedsgericht keine Organfunktion übernehmen.
Fördermitglied können juristische Personen und alle natürlichen Personen, die
die Schule beendet haben, werden. Fördermitglieder haben individuelle
Fördermitgliedsbeiträge zu entrichten.
(3) Fördermitgliedern kommen bei der Mitgliederversammlung keine Rechte und
Pflichten zu.
(4) Eine Fördermitgliederschaft kann zusätzlich zu einer ordentlichen oder
außerordentlichen Mitgliedschaft beantragt werden. In diesem Fall behält das
Fördermitglied sämtliche Rechte und Pflichten, die es durch ihre ordentliche
oder außerordentliche Mitgliedschaft erhalten hat bis zur Beendigung der
ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft.