Status: | Beschluss |
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Beschlossen am: | 23.07.2021 |
Basierend auf: | A2: Statutenantrag 2 |
Statutenantrag 2
Beschlusstext
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Schüler_innen möge beschließen, folgende
Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
§ 6 Abs 2 wird wie folgt geändert:
(2) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder der JUNOS Schüler_innen haben
bei der Mitgliederversammlung Rede-, Antragsstellungs- und Stimmrecht sowie
aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle
wählbaren Funktionen zu. Außerordentliche Mitglieder besitzen passives
Wahlrecht für wählbare Funktionen, mit Ausnahme der Funktion der Vorsitzenden,
der stellvertretenden Vorsitzenden, der Geschäftsführerin und der
Landesvorsitzenden. Nicht-Mitgliedern kommt bei der Mitgliederversammlung nur
Rederecht und passives Wahlrecht bei Abstimmungen zur Listenerstellung für die
Wahl zu den LSV - Landesschüler_innenvertretungen sowie zur Wahl der
Rechnungsprüferinnen, des Schiedsgerichts und der Vertrauensstelle zu.