Antragsteller*in: | Felix Schnabl, Frederik Witjes |
---|
A17: Freiheit durch klare Kompetenzverteilung
Antragstext
Derzeit herrscht im österreichischen Bildungssystem ein ausgewachsenes
Kompetenzwirrwarr. Häufig ist unklar, wer wirklich für was zuständig ist. Von
Schultyp zu Schultyp unterscheidet sich die Schulträgerschaft, und damit auch,
wer für die Schule verantwortlich zeichnet. Das ist aus mehreren Gründen
zutiefst problematisch.
Erstens scheint dieses System geradezu dazu prädestiniert, den politischen
Einfluss der verschieden Entitäten zu garantieren. Dadurch, dass kaum jemand
durchschaut, wer wirklich für was zuständig ist, ist auch die Kontrolle der
einzelnen Akteure eingeschränkt - Undurchsichtigkeit ist der Freund der
Mächtigen, da er der Feind der Kontrolle ist.
Zweitens verunmöglicht dieses Wirrwarr ambitionierte Reformen. Wenn zu viele am
Tisch sitzen, geht irgendwann gar nichts mehr weiter. Zusätzlich entsteht durch
dieses System eine Atmosphäre der Angst - im Zweifelsfall hat eine Direktion am
wenigsten von den verschiedenen politischen Instanzen zu befürchten, wenn sie
möglichst wenig veränderst. Diese Angst ist das genau Gegenteil unserer Vision
einer freien Schule.
Den gordischen Knoten der verschiedenen Kompetenzen rund um die Schule muss man
ein für alle mal zerschlagen. Ein effizientes Bildungssystem kommt mit zwei
Ebenen aus: Eine bundesweiten Leitung und der Schule selbst. Beider Kompetenzen
müssen klar definiert sein, um Sicherheit für Experimentierfreudigkeit zu
schaffen.
Der Bund
Dem Bund fallen zwei zentrale Rollen zu: Die Finanzierung und die allgemeine
pädagogische Leitung, also insbesondere die Gestaltung von Lehrplänen und der
zentralen Prüfungen (mittlere Reife, Matura und Diplomprüfung). Während die
Finanzierung eine in Essenz administrative Aufgabe ist, ist die allgemeine
pädagogische Leitung eine inhärent politische.
Die Finanzierung soll dementsprechend zur Gänze und für alle Schultypen und
Ebenen des Bildungssystem bei einem unpolitischen Gremium liegen. Hierbei gilt
es zu garantieren, dass Mittel für Schulen anhand eines transparenten und
nachvollziehbaren Index vergeben werden. Es sollen neben der Zahl an
Schüler_innen und dem Schultyp auch die sozialen Herausforderungen der Schule
berücksichtigt werden, zum Beispiel der Anteil an nicht deutschsprachigen
Schüler_innen. Um echte Transparenz zu garantieren, soll jährlich der genaue
Schlüssel publiziert werden. Privatschulen sollen hier keinerlei
Diskriminierung erfahren.
Neben dieser administrativen Rolle soll der Bund auch die allgemeinen Ziele der
Schulbildung festlegen. Hierfür eignen sich sowohl die Lehrpläne, als auch die
Anforderungen, die in den zentralen Prüfungen an die Schüler_innen gestellt
werden. Es geht hier um einen groben Rahmen, der den Standorten selbst Freiraum
bietet. Die Lehrpläne sollten nicht mehr Verordnungen des Bildungsministeriums
sein, sondern, um ihrer zentralen Bedeutung gerecht zu werden, durch den
Nationalrat beschlossen werden müssen. Die dadurch gener Dadurch bekommen sie
auch mehr mediale Aufmerksamkeit.
Die Schule
Der Schule selbst sollte die konkrete Umsetzung der im Lehrplan gegebenen
Grundlinie obliegen. Hier ist die pädagogische Autonomie essentiell: Schulen
sollten selbstständig die Fächerstruktur aufbrechen können, und neue Wege
gehen, wenn es um die Art der Lehre geht. Die Abschlussprüfungen ermöglichen
hier einen neutralen Kontrollpunkt.
Ebenfalls sollen sie über umfassende personelle Autonomie verfügen. Hier ist
es aber besonders wichtig, dass neutrale und normierte Verfahren eingehalten
werden. So lässt sich Fairness garantieren.
Als dritte Säule der Schulautonomie ist die finanzielle Autonomie zu sehen. Die
Schulen sollten unabhängig von dem Ministerium ihr eigenes Budget verwenden.
Hierbei ist es aber ebenfalls von großer Bedeutung, dass der
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) federführend eingebunden wird. Jedes
Schulbudget soll von ihm genehmigt werden.
Auch die Gebäude und die Schulanlagen sollten in den Kompetenzbereich der
Standorte selbst fallen. Es ist geradezu absurd, dass hier heute noch mit einer
staatlichen Immobilienagentur, oder anderen staatsnahen Entitäten verhandelt
werden muss. Private Trägerschaften sind hier auch zu bevorzugen, geben sie dem
Standort selbst mehr Flexibilität.
Neubauten von staatlichen Schulen
In Österreich ist oft unklar, warum es zu einem staatlichen Neubau von Schulen
kommt. Es scheint manchmal, dass hier politische Verbindungen, und der Wille
mancher Politiker_innen, sich selbst mittels einer neuen Schule zu verewigen,
wichtiger sind als objektive Kriterien.
Um dieses System aufzubrechen braucht es einen neuen Weg. In Zukunft sollte der
Neubau von Schulen durch eine neutrale und unpolitische Stelle im
Bildungsministerium beauftragt werden. Hierbei ist von der Anzahl der
Schüler_innen pro Standort auszugehen, das Ziel sollte es sein, dass diese
Kennzahl am gesamten Bundesgebiet ähnlich ist. Auch hier ist bedingungslose
Transparenz essentiell, um dadurch Kontrolle zu ermöglichen.
Kommentare