A2NEU: Statuten- und Geschäftsordnungsänderungsantrag betreffend Leitbild
Antragsteller*in: | Alina Steiner, Johannes Sablatnig, Julian Fritsch, Lukas Schobesberger, Sophie Wotschke, Viktoria Marik (Bundesvorstand) |
---|---|
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Antragsteller*in: | Alina Steiner, Johannes Sablatnig, Julian Fritsch, Lukas Schobesberger, Sophie Wotschke, Viktoria Marik (Bundesvorstand) |
---|---|
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
Der bisherige Abs. 2 des § 5 wird wie folgt geändert:
(2) Ordentliche Mitglieder des Vereins können all jene natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen, Mitglied der
Jungen liberalen NEOS sind, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm, das Leitbild
sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.
Der bisherige Abs. 3 des § 5 wird wie folgt geändert:
(3) Außerordentliche Mitglieder des Vereins können all jene natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen, nicht
Mitglied der Jungen liberalen NEOS sind, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm, das
Leitbild sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.
Der bisherige § 9 Abs 9 lit b wird wie folgt geändert:
b. Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über:
(i) Allgemeingültige Grundsätze der JUNOS Studierenden (Grundsatzprogramm und Leitbild);
(ii) Ausschluss von Zweigstellen;
(iii) Statutenänderungen.
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:
Der bisherige § 13 wird wie folgt geändert:
§ 13 Statutenanträge und Anträge zum Leitbild
(1) Anträge zum Statut oder zu weiteren Rechtsnormen des Vereins sowie Anträge zum Leitbild sind bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Bundesvorstand einzureichen.
(2) Anträge zum Statut oder zu weiteren Rechtsnormen des Vereins sowie Anträge zum Leitbild sind vom Bundesvorstand zumindest eine Woche vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zuzusenden.
(3) Anträge zum Statut oder weiteren Rechtsnormen des Vereins sowie Anträge zum Leitbild sind auf der Mitgliederversammlung vorrangig vor allen weiteren Anträgen zu behandeln.
Der bisherige Abs 3 des § 16 wird wie folgt geändert:
(3) Dringlichkeitsanträge dürfen weder das Statut oder sonstige Rechtsnormen des Vereins noch das Grundsatzprogramm und das Leitbild betreffen.
Kommentare