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            <title>XII. Mitgliederversammlung JUNOS Studierende: Anträge</title>
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                <title>XII. Mitgliederversammlung JUNOS Studierende: Anträge</title>
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                        <title>A3NEU: Erweiterter Studierendenvorstand</title>
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                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 12.06.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Abs 1 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) Organe der JUNOS sind:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>a. die Mitgliederversammlung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>b. der Vorstand</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>c. der erweiterte Vorstand</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>d. das Schiedsgericht</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>e. die Rechnungsprüfer</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 12 erhält die Bezeichnung „§ 13“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 13 erhält die Bezeichnung „§ 14“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 14 erhält die Bezeichnung „§ 15“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 15 erhält die Bezeichnung „§ 16“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 16 erhält die Bezeichnung „§ 17“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 17 erhält die Bezeichnung „§ 18“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 11 wird folgender Paragraf eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>§ 12 Der erweiterte Vorstand</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) Der erweiterte Vorstand ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Mitgliederversammlungen. Er entscheidet als strategisches Gremium über politische und organisatorische Fragen von grundlegender Bedeutung. Insbesondere sind darunter Entscheidungen betreffend der politischen Ausrichtung und Zielsetzung der Organisation zu verstehen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstandes und den Landeshochschulkoordinatoren zusammen. In Bundesländern, in denen es keine Landeshochschulkoordinatoren gibt, nominieren die Hochschulkoordinatoren im Einvernehmen mit dem Vorstand aus ihrer Mitte eine Person, die sie stellvertretend für ihr Bundesland als Mitglied in den erweiterten Vorstand entsenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(3) Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder eine durch ihn designierte Vertretung.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(4) Jedem Mitglied des erweiterten Vorstandes steht es frei bis zu 48 Stunden vor dem Beginn einer Sitzung Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Während der Sitzung bedarf es einer einfachen Mehrheit, um die Tagesordnung abzuändern.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(5) Ordentliche Sitzungen des erweiterten Vorstandes haben mindestens halbjährlich stattzufinden. Sie werden vom Vorsitzenden einberufen. Ort und Zeit der Sitzungen müssen mindestens zwei Wochen vorher den Mitgliedern übermittelt werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(6) Auf Verlangen von zumindest drei Landeshochschulkoordinatoren bzw. Hochschulkoordinatoren, die Mitglied des erweiterten Vorstandes sind, hat eine Sitzung des erweiterten Vorstandes stattzufinden. Diese muss vom Vorsitzenden innerhalb einer Woche ab Einlangen einberufen werden, andernfalls darf jede der begehrenden Landeshochschulkoordinatoren bzw. Hochschulkoordinatoren die Sitzung einberufen. Die Sitzung muss spätestens zwei Wochen nach Einlangen des Begehrens stattfinden.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 07:38:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Überarbeitete Mitgliedschaft JUNOS Studierende</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIMV/Ueberarbeitete_Mitgliedschaft_JUNOS_Studierende-11261</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 12.06.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche </em><em>Mitglieder</em><em>, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle jene natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind, Mitglied der Jungen Liberalen NEOS sind, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(3) Außerordentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind, </em><em>nicht Mitglied der Jungen Liberalen NEOS sind</em><em>, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(4) Personen, die sich durch ihr Engagement für die Freiheit und ihrer Verbindung zu den JUNOS Studierenden verdient gemacht haben, kann vom Vorstand die Ehrenmitgliedschaft, welche mit keinen Rechten und Pflichten verbunden ist, verliehen werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(5) Ehrenmitglieder können mit Ausnahme der Rechnungsprüfer, der Vertrauenspersonen oder dem Schiedsgericht keine Organfunktion übernehmen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(6) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, wobei der Vorstand diese Entscheidung dem Antragsteller unverzüglich mitteilen muss.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(7) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der JUNOS Studierenden zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch Ansehen und Zweck der JUNOS Studierenden Schaden erleiden könnten.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(8) </em><em>Ordentliche und außerordentliche Mitglieder der JUNOS Studierenden haben bei der Mitgliederversammlung Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle wählbaren Funktionen zu. Außerordentliche Mitglieder besitzen passives Wahlrecht, ausgenommen für die Positionen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Geschäftsführers.</em><em> Nicht-Mitgliedern kommt bei der Mitgliederversammlung nur Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 der Statuten der JUNOS Studierenden zu.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(9) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(10) Die Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(11) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren. Geschieht dies bei der Mitgliederversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(12) Die Einhebung der Mitgliedsbeiträge obliegt dem Bundesvorstand. Des Weiteren ist eine Einhebung von Mitgliedsbeiträgen durch die Vorstände der Zweigvereine mit bundesweitem Erstreckungsgebiet zulässig, sofern dem eine Vereinbarung mit dem Bundesvorstand zugrunde liegt. Diese Mitgliedsbeiträge sind im Zweifel in gleicher Höhe anzusetzen, wie die des Hauptvereins.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(13) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzubezahlen. Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht vollständig bezahlt haben, verlieren bis zum Begleichen des ausstehenden Betrags ihr Antrags- und Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung. Davon abweichend kommt ihnen jedenfalls Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 der Statuten der JUNOS Studierenden zu.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(14) Der Vorstand kann bei Vorliegen von Ausschlussgründen mit einfacher Mehrheit das Ruhen der Mitgliederrechte, etwaiger Vereinsfunktionen, oder den Ausschluss beschließen. Das betroffene Mitglied ist zuvor zu einer persönlichen Anhörung einzuladen. Des Weiteren ist dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, binnen einer Woche die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Sollte das Mitglied, gegen welches sich das Verfahren richtet, selbst Mitglied des Vorstands sein, hat es in dieser Abstimmung kein Stimmrecht.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(15) Ausschlussgründe sind alle Verletzungen der Statuten, insbesondere die Schädigung des Vereinszwecks, der Missbrauch von Vereinsmitteln, oder sonstige Handlungsweisen, die im massiven Widerspruch zu den Grundsätzen der JUNOS Studierenden stehen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(16) Gelingt es dem Mitglied erst nach der gesetzten Frist die Vorwürfe zu widerlegen, so kann der Vorstand den Ausschluss rückwirkend aufheben.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(17) Jede Mitgliedschaft endet mit Austritt, Studienabbruch, Studienabschluss, Ausschluss oder Tod.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(18) Mit dem Ende der Mitgliedschaft geht der Verlust sämtlicher Organfunktionen einher, dem ausgenommen ist ein Ausscheiden aufgrund von Studienabbruch oder Studienabschluss. In diesem Fall verbleibt die jeweilige Person bis zum Ende ihrer Funktionsperiode und nach Ablauf der Funktionsperiode gleichlautend mit §8 (10) bis zur Neuwahl weiterhin im Amt.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 07:37:30 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Solidaritätskandidaturen vereinfachen</title>
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                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 12.06.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Abs 9 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Die Vertrauenspunkte aus dem Studierendenvorschlag, dem Vorstands-Vorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Liste für den gereihten Wahlvorschlag. Der Vorstand kann diese Liste um weitere Kandidaten ergänzen, die daraufhin hinter die Teilnehmer des Listenerstellungsprozesses gereiht werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 07:37:11 +0000</pubDate>
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