Antragsteller*in: | Vorstand |
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A3: Erweiterter Studierendenvorstand
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende
Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
§ 8 Abs 1 wird wie folgt geändert:
(1) Organe der JUNOS sind:
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
c. der erweiterte Vorstand
d. das Schiedsgericht
e. die Rechnungsprüfer
Der bisherige § 12 erhält die Bezeichnung „§ 13“.
Der bisherige § 13 erhält die Bezeichnung „§ 14“.
Der bisherige § 14 erhält die Bezeichnung „§ 15“.
Der bisherige § 15 erhält die Bezeichnung „§ 16“.
Der bisherige § 16 erhält die Bezeichnung „§ 17“.
Der bisherige § 17 erhält die Bezeichnung „§ 18“.
Nach § 11 wird folgender Paragraf eingefügt:
§ 12 Der erweiterte Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand ist das höchste Beschlussgremium zwischen den
Mitgliederversammlungen. Er entscheidet als strategisches Gremium über
politische und organisatorische Fragen von grundlegender Bedeutung. Insbesondere
sind darunter Entscheidungen betreffend der politischen Ausrichtung und
Zielsetzung der Organisation zu verstehen.
(2) Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstandes und
den Landeshochschulkoordinatoren zusammen. In Bundesländern, in denen es keine
Landeshochschulkoordinatoren gibt, nominieren die Hochschulkoordinatoren im
Einvernehmen mit dem Vorstand aus ihrer Mitte eine Person, die sie
stellvertretend für ihr Bundesland als Mitglied in den erweiterten Vorstand
entsenden.
(3) Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder eine durch ihn designierte
Vertretung.
(4) Jedem Mitglied des erweiterten Vorstandes steht es frei bis zu 48 Stunden
vor dem Beginn einer Sitzung Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Während der
Sitzung bedarf es einer einfachen Mehrheit, um die Tagesordnung abzuändern.
(5) Ordentliche Sitzungen des erweiterten Vorstandes haben mindestens
halbjährlich stattzufinden. Sie werden vom Vorsitzenden einberufen. Ort und
Zeit der Sitzungen müssen mindestens zwei Wochen vorher den Mitgliedern
übermittelt werden.
(6) Auf Verlangen von zumindest drei Landeshochschulkoordinatoren bzw.
Hochschulkoordinatoren, die Mitglied des erweiterten Vorstandes sind, hat eine
Sitzung des erweiterten Vorstandes stattzufinden. Diese muss vom Vorsitzenden
innerhalb einer Woche ab Einlangen einberufen werden, andernfalls darf jede der
begehrenden Landeshochschulkoordinatoren bzw. Hochschulkoordinatoren die Sitzung
einberufen. Die Sitzung muss spätestens zwei Wochen nach Einlangen des
Begehrens stattfinden.
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