R2NEU2: Korrekturen Rechtsnormen
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
---|---|
Ersetzt: | R2: Korrekturen Rechtsnormen |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
---|---|
Ersetzt: | R2: Korrekturen Rechtsnormen |
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
Der bisherige § 5 Abs 12 wird gestrichen.
Der bisherige Abs 13 des § 5 wird wie folgt geändert:
(12) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzubezahlen. Ordentliche Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag der Jungen liberalen NEOS nicht vollständig bezahlt haben,
verlieren bis zum Begleichen des ausstehenden Betrags ihr Antrags- und Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung. Davon abweichend kommt ihnen jedenfalls
Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 der Statuten der JUNOS
Studierenden zu.
Der bisherige § 5 Abs 14 wird zu § 5 Abs 13.
Der bisherige § 5 Abs 15 wird zu § 5 Abs 14.
Der bisherige § 5 Abs 16 wird zu § 5 Abs 15.
Der bisherige § 5 Abs 17 wird zu § 5 Abs 16.
Der bisherige § 5 Abs 18 wird zu § 5 Abs 17.
Der bisherige Abs 1 des § 8 wird wie folgt geändert:
(1) Organe der JUNOS Studierenden sind:
Der bisherige Abs 9 des § 10 wird wie folgt geändert:
(9) Die Ergebnisse des Studierendenvorschlag, des Vorstandsvorschlags und des Mitgliedervorschlags werden addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der weiteren Listenplätze für den
Wahlvorschlag. Der Bundesvorstand kann diese Liste um weitere Kandidaten ergänzen, die daraufhin hinter die Teilnehmer des Listenerstellungsprozesses gereiht werden.
Der bisherige Abs 1 des § 16 wird wie folgt geändert:
(1) Die JUNOS Studierenden können sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung selbst auflösen.
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen am Finanzstatut vorzunehmen:
Der bisherige Abs 1 des § 1 wird wie folgt geändert:
(1) Der Verein “Junge liberale Studierende – JUNOS“ (im Folgenden “JUNOS Studierende”) deckt seine Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Förderungen, Sammlungen, letztwilligen
Zuwendungen, Erträgen aus Veranstaltungen sowie Sponsoring.
Der bisherige Abs 1 des § 2 wird wie folgt geändert:
(1) JUNOS Studierende hebt keinen eigenen Mitgliedsbeitrag ein. Für ordentliche Mitglieder gilt der Mitgliedsbeitrag der Jungen liberalen NEOS.
Der bisherige Abs 1 des § 4 wird wie folgt geändert:
(1) Zahlendes Mitglied mit allen damit verbundenen Rechten ist nur, wer den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr an den zuständigen Vorstand entrichtet hat. Mitglieder, für die kein
Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, sind davon ausgenommen.
Der bisherige Abs 1 des § 5 wird wie folgt geändert:
(1) Die Geschäftsführung führt die Bücher der JUNOS Studierenden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der bisherige Abs 4 des § 5 wird wie folgt geändert:
(4) Für Wahlkämpfe, bei denen JUNOS Studierende als wahlwerbende Liste antritt, hat die Geschäftsführung eine gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen, welche im Rahmen des
Rechenschaftsberichtes der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
Der bisherige § 8 wird wie folgt geändert:
(1) Die Geschäftsführung erlässt zur Ausführung dieses Finanzstatuts sowie weiterer nicht geregelter Fragen Richtlinien. Sollen diese auch für die Untergliederungen gelten, so ist dies besonders
zu erwähnen. Etwaige Richtlinien sind auf geeignete Art den betroffenen Mitgliedern zugänglich zu machen.
Der bisherige § 9 wird wie folgt geändert:
(1) Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieses Finanzstatuts berühren nicht die Gültigkeit aller weiteren Teile.
(2) Dieses Finanzstatut ist Teil der Statuten der Jungen liberalen Studierenden – JUNOS. Widerspricht es dem Statut, so gehen die Bestimmungen des Statuts den Bestimmungen dieses Finanzstatuts vor.
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:
Der bisherige Abs 1 des § 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Mitgliederversammlung von “Junge liberale Studierende - JUNOS“, im Folgenden „Mitgliederversammlung“, besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern der JUNOS Studierenden.
Der bisherige Abs 2 des § 1 wird wie folgt geändert:
(2) Diese Geschäftsordnung gibt sich die Mitgliederversammlung selbst und sie steht im Einklang mit dem Statut der JUNOS Studierenden, im Zweifel geht das Statut stets der Geschäftsordnung vor.
Der bisherige Abs 3 des § 3 wird wie folgt geändert:
(3) Auf Mitgliederversammlungen, bei denen die Kollegialorgane der JUNOS Studierenden gewählt werden sollen, hat die Tagesordnung darüber hinaus folgende Punkte zu enthalten:
Kommentare