Wenn Hochschulvorstände unabhängig von der Mitgliederanzahl aus 6 Personen bestehen kann, könnten Studierende in den Vorstand gewählt werden, weil sie sich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen - was ja sehr gut ist - aber die Gefahr bestünde insofern, dass es zu viele Menschen für zu wenige Aufgaben gibt, was zu Frustration führen könnte. Die Statuten der Hauptorganisation sehen eine ähnliche Regelung für die Landesvorstände vor.
Antrag: | Änderungen Strukturprozess |
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Antragsteller*in: | Evelyn Shi |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 19.02.2022, 14:07 |
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