A2NEU: Demokratischere ÖH
Antragsteller*in: | Julian Fritsch, Sophie Wotschke |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Antragsteller*in: | Julian Fritsch, Sophie Wotschke |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen:
Eine starke Interessensvertretung überzeugt durch ihre Leistung und benötigt daher keinen Zwang. Eine freiwillige Mitgliedschaft stärkt Interessensvertretungen sogar, was man etwa an Gewerkschaften
sehen kann. Wir Junge liberale Studierende – JUNOS fordern daher die schrittweise Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der ÖH.
Alle Studierenden sollen die Möglichkeit haben nach dem ersten Semester ihre Mitgliedschaft in der ÖH zu beenden. So hat die ÖH genug Zeit Studierende von ihrer Leistung zu überzeugen und eine
Grundfinanzierung für die Vertretungsarbeit ist gesichert. Die ÖH muss dann für die Beiträge der Studierenden arbeiten - sie wird so direkt an die Interessen der Studierenden gebunden und ist
gefordert gute Vertretungsarbeit zu leisten und guten Service anbieten.
Nachdem die Wahlbeteiligung bei der ÖH-Wahl im Jahr 1965 noch 70% betragen hat, ist sie seither kontinuierlich gesunken und 2021 mit 15,8% auf ihrem absoluten Tiefpunkt angekommen, wobei die
Wahlbeteiligung auf Bundesebene sogar noch geringer war. Eine derart geringe Wahlbeteiligung schwächt die demokratische Legitimation der ÖH und somit ihre Rolle als Interessenvertretung der
Studierenden.
Wir Junge liberale Studierende - JUNOS fordern daher die Möglichkeit, online an ÖH-Wahlen teilnehmen zu können. Dies würde die Hürde für eine Teilnahme enorm senken, eine unkomplizierte
Alternative zur Briefwahl bieten und die ÖH könnte endlich einmal eine Vorreiterrolle einnehmen. Wichtig ist dabei, dass das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht gewahrt wird.
Solange die Option der Online-Teilnahme an der Wahl nicht umgesetzt wird, muss eine Möglichkeit gefunden werden, dass auch die Studienvertreter_innen per Briefwahl gewählt werden können, damit
Briefwähler_innen nicht länger von der Wahl der Studienvertretungen ausgeschlossen werden.
Das Recht zur Teilnahme an Wahlen ist ein fundamentaler Grundsatz demokratischer Strukturen und darf nur mit guter Begründung eingeschränkt werden. Ein Mindestalter von 14 Jahren für das aktive
Wahlrecht bei ÖH-Wahlen ist daher nicht gerechtfertigt. Wer in Österreich studiert ist reif genug, um sich demokratisch zu beteiligen und über die eigene Interessenvertretung abzustimmen. Wir Junge
liberale Studierende - JUNOS fordern daher, dass das aktive Wahlrecht bei ÖH-Wahlen nicht länger an ein Mindestalter geknüpft ist.
Die auf die wahlwerbenden Gruppen entfallenden Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen werden bislang durch das d’Hondtsche Verfahren ermittelt, dieses bevorzugt jedoch
größere Fraktionen. In Zukunft sollen die Mandate daher anhand des Hare-Niemeyer-Verfahrens zugeteilt werden, wodurch auch die Berechnung leichter verständlich und nachvollziehbar wird. Das Hare-
Niemeyer-Verfahren soll außerdem auch bei der Besetzung von Ausschüssen und vergleichbaren Gremien angewandt werden.
In Sitzungen der ÖH-Bundesvertretung und der lokalen Hochschulvertretungen ist es aktuell gängige Praxis, dass die Vorsitzenden der jeweiligen Hochschüler_innenschaften deren Leitung übernehmen.
Diese Aufgabe ist allerdings ein Interessenskonflikt mit ihrer Rolle als Führungspersonen der entsprechenden ÖH-Exekutive.
Daher setzen wir Junge liberale Studierende – JUNOS uns für eigene Sitzungspräsidien für die ÖHBundesvertretung und die lokalen Hochschulvertretungen mit zumindest 13 Mandatar_innen nach dem
Vorbild des Nationalratspräsidiums ein.
Die ÖH ist als Interessenvertretung ihren Mitgliedern, den Studierenden, verpflichtet. Diese sollten daher auch selbständig einfordern können, dass eine Urabstimmung zu einer bestimmten Thematik
gestartet wird. Wenn 5% aller Wahlberechtigten eines Organs einen Antrag auf Abhaltung einer Urabstimmung unterstützen, soll dies automatisch dazu führen, dass die Urabstimmung gemeinsam mit der
nächsten ÖH-Wahl stattfindet. Die Ergebnisse von Urabstimmungen sind für die jeweiligen Organe bindend und sollen nur durch eine erneute Urabstimmung aufgehoben werden können, nicht mehr durch
eine Zweidrittelmehrheit des zuständigen Organs. Außerdem sollen die Bundesvertretung sowie die Hochschulvertretungen die Abhaltung einer Urabstimmung in Zukunft bereits durch eine einfache Mehrheit
beschließen können.
Studierende, die nicht in der ÖH tätig sind, haben aktuell zwischen den Wahlen keine Möglichkeit Einfluss darauf zu nehmen, wofür ihr Geld ausgegeben wird. Um sicherzustellen, dass das Geld in
ihrem Sinne verwendet wird, sollen Studierende daher ihre Beiträge unkompliziert für bestimmte Projekte zweckwidmen können.
Durch Online-Partizipationsplattformen auf Bundesebene sowie an jeder Hochschule sollen Studierende, die ihren ÖH-Beitrag eingezahlt haben, außerdem Projektideen einbringen und die Ideen anderer
bewerten können. Positiv abgestimmte Ideen müssen dann vom jeweiligen Gremium behandelt und finanziert werden. Die Ergebnisse sind online öffentlich zugänglich zu machen.
Außerdem müssen sämtliche Positionen in der ÖH öffentlich ausgeschrieben und per Newsletter bei allen Studierenden beworben werden.
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