<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>XIII. Mitgliederversammlung JUNOS Studierende: Anträge</title>
            <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>http://antragsschmiede.junos.at/web/ximvschuelerinnen/page/files/Logo+Antragsschmiede.png</url>
                <title>XIII. Mitgliederversammlung JUNOS Studierende: Anträge</title>
                <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>A3NEU2: Digitalisierung: Eine neue Hoffnung</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Digitalisierung_Eine_neue_Hoffnung-53708</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Digitalisierung_Eine_neue_Hoffnung-53708</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Digitalisierung: Eine neue Hoffnung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt und immer digitaler wird, müssen auch unsere Hochschulen den technologischen Fortschritt nutzen, um Studierenden ein modernes und unkompliziertes Studium zu bieten. In vielen Bereichen befinden sich die Hochschulen noch auf dem Stand des letzten Jahrhunderts, obwohl sie doch eigentlich die Antreiber des Fortschritts und Vorreiter in Sachen Innovation sein sollten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Digitale Lehre</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Corona-Krise ist die digitale Lehre an Österreichs Hochschulen angekommen und hat gezeigt, dass sie viele Vorteile mit sich bringt und ein flexibleres und selbstbestimmteres Studium ermöglicht. Gleichzeitig hat sich aber auch verdeutlicht, dass es in Österreich noch viel Aufholbedarf bezüglich der Qualität der Online-Lehre gibt und diese nicht für alle Lehrveranstaltungen geeignet ist. Für einen ausgewogenen Studienalltag müssen Studierende die Auswahl zwischen Online- und Präsenz-Lehrangeboten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um eine hohe Qualität in der Online-Lehre sicherzustellen, braucht es entsprechend innovative und interaktive Konzepte. Um die Innovation bezogen auf die Schaffung neuer Konzepte zu steigern, sollen Best-Practice-Beispiele gesammelt, hervorgehoben und gefördert, die besten gar ausgezeichnet werden. Alle Lehrenden sollen außerdem in gängige Software, aber auch geeignete didaktische Lehrmethoden, eingeschult werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere Massenvorlesungen, die in der Regel wenig interaktiv sind und ohne viel Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auskommen, sollen gestreamt und aufgezeichnet werden. Statt Massenvorlesungen wollen wir eine On-Demand Plattform mit Aufzeichnungen dieser Vorlesungen oder sogar eigens dafür geschaffenen Videos. Dadurch werden wiederum Ressourcen frei, die in kleinere und spezialisiertere Lehrveranstaltungen investiert werden sollen, in denen der Austausch eine wichtige Rolle spielt und miteinander diskutieren werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Massive Open Online Courses (MOOCs) bieten die Möglichkeit, zeitlich und ortsunabhängig Wissen zu vermitteln. Diese Form der Online-Kurse wird bereits heute von vielen internationalen Top-Universitäten genutzt, um ihr Wissen kostengünstig und für jeden frei zugänglich zu machen. Zudem können sie eine substanzielle Entlastung für berufstätige Studierende bedeuten. Die österreichischen Hochschulen dürfen hier nicht hinterherhinken, sondern sollen sich aktiv bei der Einrichtung von MOOCs beteiligen sowie deren Anrechenbarkeit ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Digitale Infrastruktur</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine wichtige Grundlage für Online-Lehrangebote ist eine entsprechende digitale Infrastruktur. In allen Hörsälen und Lehrveranstaltungsräumen muss deswegen die Möglichkeit gegeben sein, Inhalte zu projizieren, Lehrveranstaltungen online zu streamen, aufzuzeichnen und abzuspeichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch für Studierende und Lehrende muss eine entsprechende digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen, etwa durch Computerräume und ein Leihangebot der ÖH an unterschiedlichen Geräten wie Laptops und Tablets.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Digitale Angebote</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Lehre zeitgemäß zu gestalten, sind hochwertige E-Learning-Plattformen essenziell. Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen sowie entsprechende Unterlagen und notwendige Literatur müssen auch langfristig online abrufbar sein. Damit Studierende ihre Dateien sicher speichern und von überall nutzen können, müssen ihnen Cloud-Dienste zur Verfügung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für viele Studiengänge wird heutzutage diverse Software benötigt, die zum Teil viel Geld kostet, etwa Statistikprogramme oder Bildbearbeitungstools. Diese Kosten für erforderliche Programme sollen von den Hochschulen getragen werden. Außerdem gibt es diverse Unternehmen, die ihre Software für Studierende gratis zur Verfügung stellen wollen, hier sollen die Hochschulen unbedingt entsprechende Kooperation anstreben und eingehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die von Lehrenden zur Überprüfung von Abgaben verwendete Plagiatssoftware soll auch den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Da Studierende erst in wissenschaftliche Arbeitsweisen eingeführt werden müssen, kann so ein Bewusstsein für die gute wissenschaftliche Praxis geschaffen und potenziell Plagiaten vorgebeugt werden. Übergangsweise sollen die lokalen Hochschüler_innenschaften diese Plagiatssoftwares zur Verfügung stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Zugang für Studierende zu Online-Datenbanken und Online-Bibliotheken muss ausgeweitet werden. Das Online-Angebot der Bibliotheken soll zudem ausgebaut und hochschulübergreifend gedacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Digitaler Service</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Zeit, in der jedes kleine Unternehmen eine eigene Website hat, sollen auch die Hochschulen moderne Online-Plattformen schaffen, auf denen die Studierenden über aktuelle Gegebenheiten informiert werden, einen Überblick über anstehende Termine erhalten und ihre Studi-Mail checken können, aber auch das Lehrveranstaltungsangebot durchforsten, sich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden und ihre Prüfungsergebnisse einsehen können. Die Digitalisierung bietet nicht nur Möglichkeiten die Lehre moderner zu gestalten, sondern auch die organisatorischen Aspekte eines Studiums einfach und übersichtlich zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Websites bzw. Plattformen sollen für Mobilgeräte optimiert werden und dementsprechend zur einfachen Handhabung auch als Apps zur Verfügung stehen. So können Studierende überall, jederzeit und unkompliziert auf wichtige Informationen zugreifen und ihr Studium organisieren. Auch die lokalen Hochschüler_innenschaften sollen in den Hochschul-Apps möglichst eine Plattform für ihre Informationen erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Online-Plattformen soll auch ein digitaler Studierendenausweis geschaffen werden, mit dem sich die Studierenden entsprechend ausweisen können. Auch andere Nachweise wie etwa Zeugnisse, aber auch Bibliotheksausweise sollen in digitalisierter Form verfügbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Digitale ÖH</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Sitzungen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen auch bei Krankheit oder aus der Ferne verfolgen zu können, sollen diese immer live gestreamt werden. Durch die Veröffentlichung der Aufzeichnungen soll auch lange Zeit nach den Sitzungen noch nachvollzogen werden können, was dort diskutiert und beschlossen wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Hochschüler_innenschaften verschwenden jedes Jahr eine Unsumme an Geld und Papier für den Druck von Zeitschriften, Flyern und Broschüren. Wir wollen, dass sie ihre Informationen den Studierenden digital zur Verfügung stellen, was für enorme Einsparungen sorgen und dem Sinne der Nachhaltigkeit gerecht werden würde</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Zusammenarbeit mit den Studienvertretungen sollen die Hochschüler_innenschaften Plattformen schaffen, auf denen die Studierenden Lernunterlagen, Altklausuren und Lerntipps miteinander teilen können. So müssen Studierende nicht diverse Foren und Apps von Dritten durchforsten und haben zudem eine zentrale Plattform, auf der kollektives Studierendenwissen gesammelt und jederzeit abrufbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ÖH soll außerdem endlich eine Vorreiterrolle einnehmen und die Online-Teilnahme an Wahlen ermöglichen. Diese Möglichkeit sehen wir auch als große Chance, um die Hürde für die Teilnahme an ÖH-Wahlen zu senken und die Wahlbeteiligung zu steigern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 17:34:59 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Demokratischere ÖH</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/xyz-33214</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/xyz-33214</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Demokratischere ÖH</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine starke Interessensvertretung überzeugt durch ihre Leistung und benötigt daher keinen Zwang. Eine freiwillige Mitgliedschaft stärkt Interessensvertretungen sogar, was man etwa an Gewerkschaften sehen kann. Wir Junge liberale Studierende – JUNOS fordern daher die schrittweise Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der ÖH.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Studierenden sollen die Möglichkeit haben nach dem ersten Semester ihre Mitgliedschaft in der ÖH zu beenden. So hat die ÖH genug Zeit Studierende von ihrer Leistung zu überzeugen und eine Grundfinanzierung für die Vertretungsarbeit ist gesichert. Die ÖH muss dann für die Beiträge der Studierenden arbeiten - sie wird so direkt an die Interessen der Studierenden gebunden und ist gefordert gute Vertretungsarbeit zu leisten und guten Service anbieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachdem die Wahlbeteiligung bei der ÖH-Wahl im Jahr 1965 noch 70% betragen hat, ist sie seither kontinuierlich gesunken und 2021 mit 15,8% auf ihrem absoluten Tiefpunkt angekommen, wobei die Wahlbeteiligung auf Bundesebene sogar noch geringer war. Eine derart geringe Wahlbeteiligung schwächt die demokratische Legitimation der ÖH und somit ihre Rolle als Interessenvertretung der Studierenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Junge liberale Studierende - JUNOS fordern daher die Möglichkeit, online an ÖH-Wahlen teilnehmen zu können. Dies würde die Hürde für eine Teilnahme enorm senken, eine unkomplizierte Alternative zur Briefwahl bieten und die ÖH könnte endlich einmal eine Vorreiterrolle einnehmen. Wichtig ist dabei, dass das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht gewahrt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die Option der Online-Teilnahme an der Wahl nicht umgesetzt wird, muss eine Möglichkeit gefunden werden, dass auch die Studienvertreter_innen per Briefwahl gewählt werden können, damit Briefwähler_innen nicht länger von der Wahl der Studienvertretungen ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Wahlalter</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht zur Teilnahme an Wahlen ist ein fundamentaler Grundsatz demokratischer Strukturen und darf nur mit guter Begründung eingeschränkt werden. Ein Mindestalter von 14 Jahren für das aktive Wahlrecht bei ÖH-Wahlen ist daher nicht gerechtfertigt. Wer in Österreich studiert ist reif genug, um sich demokratisch zu beteiligen und über die eigene Interessenvertretung abzustimmen. Wir Junge liberale Studierende - JUNOS fordern daher, dass das aktive Wahlrecht bei ÖH-Wahlen nicht länger an ein Mindestalter geknüpft ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Auszählungsverfahren</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die auf die wahlwerbenden Gruppen entfallenden Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen werden bislang durch das d’Hondtsche Verfahren ermittelt, dieses bevorzugt jedoch größere Fraktionen. In Zukunft sollen die Mandate daher anhand des Hare-Niemeyer-Verfahrens zugeteilt werden, wodurch auch die Berechnung leichter verständlich und nachvollziehbar wird. Das Hare-Niemeyer-Verfahren soll außerdem auch bei der Besetzung von Ausschüssen und vergleichbaren Gremien angewandt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Sitzungsleitung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Sitzungen der ÖH-Bundesvertretung und der lokalen Hochschulvertretungen ist es aktuell gängige Praxis, dass die Vorsitzenden der jeweiligen Hochschüler_innenschaften deren Leitung übernehmen. Diese Aufgabe ist allerdings ein Interessenskonflikt mit ihrer Rolle als Führungspersonen der entsprechenden ÖH-Exekutive.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher setzen wir Junge liberale Studierende – JUNOS uns für eigene Sitzungspräsidien für die ÖHBundesvertretung und die lokalen Hochschulvertretungen mit zumindest 13 Mandatar_innen nach dem Vorbild des Nationalratspräsidiums ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Urabstimmung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ÖH ist als Interessenvertretung ihren Mitgliedern, den Studierenden, verpflichtet. Diese sollten daher auch selbständig einfordern können, dass eine Urabstimmung zu einer bestimmten Thematik gestartet wird. Wenn 5% aller Wahlberechtigten eines Organs einen Antrag auf Abhaltung einer Urabstimmung unterstützen, soll dies automatisch dazu führen, dass die Urabstimmung gemeinsam mit der nächsten ÖH-Wahl stattfindet. Die Ergebnisse von Urabstimmungen sind für die jeweiligen Organe bindend und sollen nur durch eine erneute Urabstimmung aufgehoben werden können, nicht mehr durch eine Zweidrittelmehrheit des zuständigen Organs. Außerdem sollen die Bundesvertretung sowie die Hochschulvertretungen die Abhaltung einer Urabstimmung in Zukunft bereits durch eine einfache Mehrheit beschließen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Mitbestimmung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende, die nicht in der ÖH tätig sind, haben aktuell zwischen den Wahlen keine Möglichkeit Einfluss darauf zu nehmen, wofür ihr Geld ausgegeben wird. Um sicherzustellen, dass das Geld in ihrem Sinne verwendet wird, sollen Studierende daher ihre Beiträge unkompliziert für bestimmte Projekte zweckwidmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Online-Partizipationsplattformen auf Bundesebene sowie an jeder Hochschule sollen Studierende, die ihren ÖH-Beitrag eingezahlt haben, außerdem Projektideen einbringen und die Ideen anderer bewerten können. Positiv abgestimmte Ideen müssen dann vom jeweiligen Gremium behandelt und finanziert werden. Die Ergebnisse sind online öffentlich zugänglich zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem müssen sämtliche Positionen in der ÖH öffentlich ausgeschrieben und per Newsletter bei allen Studierenden beworben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 17:21:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Positionen in Hochschulvorständen</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Positionen_in_Hochschulvorstaenden-5430</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Positionen_in_Hochschulvorstaenden-5430</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Positionen in Hochschulvorständen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die vorgenommenen Änderungen an den Rechtsnormen entsteht an den Hochschulstandorten einerseits die Möglichkeit, dass Hochschulkoordinator_innen Beauftragte einsetzen können, andererseits die Möglichkeit Vorstände für Hochschulgruppen zu wählen. Diese sind mit einem gewissen Aufgabenbereich betraut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Organisationsstrukturen der JUNOS Studierenden möglichst effizient zu gestalten und vor allem Synergien zwischen verschiedenen Standorten nutzen zu können, sind einheitliche Positionen und Bezeichnungen grundsätzlich sinnvoll. So sind Zuständigkeiten in der Organisation auf den ersten Blick klar und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulgruppen und mit dem Bundesvorstand fällt leichter. Gleichzeitig ist aber jeder Hochschulstandort anders und hat unterschiedliche Bedürfnisse, denen man nicht immer mit vorgegebenen Strukturen begegnen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollen wir in diesem Antrag eine Empfehlung für mögliche Positionen und deren Aufgabenprofile beschließen. Dies soll den entstehenden Hochschulvorständen zur Orientierung dienen, jedoch keine anderen Konzepte ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, dass folgende Positionen auf Hochschulebene als Leitmodell dienen sollen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorstandsmitglied für Programmatik: zuständig für die lokale inhaltliche Positionierung, lokale Kampagnen und die Vernetzung mit den lokalen Mandatar_innen und Exekutivfunktionär_innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorstandsmitglied für Kommunikation: zuständig für den Social Media Account und Pressearbeit. Ergibt primär Sinn, wenn es einen eigenen Social Media Account gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorstandsmitglied für Organisation: zuständig für die Organisation von Präsenz direkt vor Ort. Das inkludiert die Organisation von Ständen, Events an der Hochschule und Aktionismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorstandsmitglied für Mitgliederbetreuung: zuständig für interne Socialisings, interne Weiterbildung und Neumitgliederbetreuung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 17:09:13 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R10NEU: Förderungen &amp; Darlehen ermöglichen</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Foerderungen__Darlehen_ermoeglichen-3431</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Foerderungen__Darlehen_ermoeglichen-3431</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 4 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch<br>
a. von den dazu berufenen Vereinsorganen festzulegenden Mitgliedsbeiträge;<br>
b. Spenden;<br>
c. Förderungen;<br>
d. Sammlungen;<br>
e. Letztwillige Zuwendungen;<br>
f. Erträge aus Veranstaltungen;<br>
g. Sponsoring; sowie<br>
h. zinslose Darlehen zur Liquiditätsstärkung.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen am Finanzstatut vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 1 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Der Verein „Junge liberale Studierende – JUNOS“ (im Folgenden “JUNOS Studierende”) deckt seine Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Förderungen, Sammlungen, letztwilligen Zuwendungen, Erträgen aus Veranstaltungen, Sponsorings sowie zinslosen Darlehen zur Liquiditätsstärkung.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:53:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R9NEU2: Listenerstellung Spitzenkandidat_in</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Listenerstellung_Spitzenkandidat_in-13034</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Listenerstellung_Spitzenkandidat_in-13034</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 8 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(8) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder der JUNOS Studierenden haben bei der Mitgliederversammlung Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle wählbaren Funktionen zu. Außerordentliche Mitglieder besitzen passives Wahlrecht, ausgenommen für die Positionen des Bundesvorsitzenden, des stellvertretenden Bundesvorsitzenden und des Geschäftsführers. Nicht-Mitgliedern kommt bei der Mitgliederversammlung nur Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 und § 11 der Statuten der JUNOS Studierenden zu.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 13 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(12) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzubezahlen. Ordentliche Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag der Jungen liberalen NEOS nicht vollständig bezahlt haben, verlieren bis zum Begleichen des ausstehenden Betrags ihr Antrags- und Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung. Davon abweichend kommt ihnen jedenfalls Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 und § 11 der Statuten der JUNOS Studierenden zu.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 10 wird wie folgt geändert:<br><em>§ 10 Die Wahl des Listenersten für den Wahlvorschlag für die ÖH–Bundesvertretung</em><br><em>(1) Für die Wahl des Listenersten werden Online-Vorwahlen durchgeführt. Alle Studierenden an österreichischen Hochschulen sind grundsätzlich unabhängig einer Mitgliedschaft berechtigt zu kandidieren. Die Kandidaten erhalten dann die Möglichkeit, sich auf einer öffentlichen Website vorzustellen, mit den Studierenden in Dialog zu treten und sich der Vorwahl zu stellen.</em><br><em>(2) Teilnahmeberechtigt an den öffentlichen Vorwahlen sind alle Personen, die an einer österreichischen Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen. Für die Teilnahme an der öffentlichen Vorwahl muss der Nachweis des Studierendenstatus verlangt werden.</em><br><em>(3) Jede teilnehmende Person an der öffentlichen Vorwahl kann nur einmal hinsichtlich des Listenersten abstimmen und hat dabei einem Kandidaten einen Vertrauenspunkt zu geben. Bei nur einem Kandidaten hat die teilnehmende Person anzugeben, ob sie sich für die Wahl des zugelassenen Kandidaten ausspricht oder nicht (ja/nein). Jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.</em><br><em>(4) Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der öffentlichen Vorwahl wird durch die Anzahl der Teilnehmenden dividiert, das Ergebnis bildet den Studierendenvorschlag.</em><br><em>(5) In einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstands stellen sich alle Kandidierenden erneut der Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der darin erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag</em><br><em>(6) In der Mitgliederversammlung stellen sich alle Kandidierenden erneut einer Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Eine Teilnahme an der Erstellung des Studierendenvorschlages sowie des Vorstandsvorschlages schließt die erneute Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung nicht aus.</em><br><em>(7) Die Mitgliederversammlung hat auf Antrag des Bundesvorstandes bzw. fünf stimmberechtigter Mitglieder die Möglichkeit Kandidaten mit einfacher Mehrheit nicht zur Wahl zuzulassen. Kandidaten, die Nicht-Mitglieder der JUNOS Studierenden sind, kann der Bundesvorstand zu jederzeit nicht zur Vorwahl zulassen, bzw. von der erstellten Liste streichen.</em><br><em>(8) Im Falle eines dringenden Manipulationsverdachts oder technischer Unzulänglichkeiten wird auf Antrag des Bundesvorstandes das Schiedsgericht mit der Überprüfung der öffentlichen Online-Vorwahl befasst. Das Schiedsgericht kann entscheiden, die öffentliche Online-Vorwahl wegen massiver Manipulation oder technischer Probleme für ungültig zu erklären. In diesem Fall fällt das Gewicht der öffentlichen Online-Vorwahl der Mitgliederversammlung zu. Findet die öffentliche Online-Vorwahl aus anderen Gründen nicht statt, fällt das Stimmgewicht der öffentlichen Online-Vorwahl ebenso der Mitgliederversammlung zu.</em><br><em>(9) Die Ergebnisse des Studierendenvorschlags, des Vorstandsvorschlags und des Mitgliedervorschlags werden addiert. Der Kandidat mit dem höchsten Wert wird verbindlich zum Listenersten für den Wahlvorschlag. Sofern es nur einen Kandidaten gibt, hat dieser im Studierendenvorschlag, im Vorstandsvorschlag und im Mitgliedervorschlag jeweils mindestens einen Wert von 0,5 zu erreichen, um Listenerster zu werden, ansonsten ergibt sich der Wahlvorschlag rein aus dem Vorwahlprozess für die weiteren Listenplätze für den Wahlvorschlag und der dortige Erstplatzierte wird zum Listenersten.</em><br><em>(10) Die Listenerstellung hat folgende Reihenfolge einzuhalten. Zuerst wird der Studierendenvorschlag erstellt. Die Möglichkeit der Stimmabgabe bei den öffentlichen Vorwahlen muss mindestens sieben Tage gewährleistet werden. Als nächster Schritt erstellt der erweiterte Bundesvorstand seinen Vorschlag. Abschließend wird der Mitgliedervorschlag erstellt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 10 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>§ 11 Die Wahl der weiteren Listenplätze für den Wahlvorschlag für die ÖH–Bundesvertretung</em><br><em>(1) Auch für die Wahl der weiteren Listenplätze werden Online-Vorwahlen durchgeführt. Diese finden getrennt von der Wahl des Listenersten statt, allerdings nach dem gleichen Prozedere. Alle Studierenden an österreichischen Hochschulen sind grundsätzlich unabhängig einer Mitgliedschaft berechtigt zu kandidieren. Die Nominierten erhalten dann die Möglichkeit, sich auf einer öffentlichen Website vorzustellen, mit den Studierenden in Dialog zu treten und sich der Vorwahl zu stellen.</em><br><em>(2) Teilnahmeberechtigt an den öffentlichen Vorwahlen sind alle Personen, die an einer österreichischen Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen. Für die Teilnahme an der öffentlichen Vorwahl muss der Nachweis des Studierendenstatus verlangt werden.</em><br><em>(3) Jede teilnehmende Person an der öffentlichen Vorwahl kann nur einmal abstimmen und hat dabei fünf Kandidierende aus der Nominiertenliste auf der Website zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt zu geben (5/4/3/2/1). Gültig ist eine Stimmabgabe nur, wenn genau fünf Kandidierende aus dem Vorschlag mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.</em><br><em>(4) Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der öffentlichen Vorwahl wird durch die Anzahl der Teilnehmenden dividiert, das Ergebnis bildet den Studierendenvorschlag.</em><br><em>(5) In einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstands stellen sich alle Kandidierenden erneut der Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der darin erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.</em><br><em>(6) In der Mitgliederversammlung stellen sich alle Kandidierenden erneut einer Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Eine Teilnahme an der Erstellung des Studierendenvorschlages sowie des Vorstandsvorschlages schließt die erneute Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung nicht aus.</em><br><em>(7) Die Mitgliederversammlung hat auf Antrag des Bundesvorstandes bzw. fünf stimmberechtigter Mitglieder die Möglichkeit Kandidaten mit einfacher Mehrheit nicht zur Wahl zuzulassen. Kandidaten, die Nicht-Mitglieder der JUNOS Studierenden sind, kann der Bundesvorstand zu jederzeit nicht zur Vorwahl zulassen, bzw. von der erstellten Liste streichen.</em><br><em>(8) Im Falle eines dringenden Manipulationsverdachts oder technischer Unzulänglichkeiten wird auf Antrag des Bundesvorstandes das Schiedsgericht mit der Überprüfung der öffentlichen Online-Vorwahl befasst. Das Schiedsgericht kann entscheiden, die öffentliche Online-Vorwahl wegen massiver Manipulation oder technischer Probleme für ungültig zu erklären. In diesem Fall fällt das Gewicht der öffentlichen Online-Vorwahl der Mitgliederversammlung zu. Findet die öffentliche Online-Vorwahl aus anderen Gründen nicht statt, fällt das Stimmgewicht der öffentlichen Online-Vorwahl ebenso der Mitgliederversammlung zu.</em><br><em>(9) Die Ergebnisse des Studierendenvorschlag, des Vorstandsvorschlags und des Mitgliedervorschlags werden addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der weiteren Listenplätze für den Wahlvorschlag. Der Bundesvorstand kann diese Liste um weitere Kandidaten ergänzen, die daraufhin hinter die Teilnehmer des Listenerstellungsprozesses gereiht werden.</em><br><em>(10) Die Listenerstellung hat folgende Reihenfolge einzuhalten. Zuerst wird der Studierendenvorschlag erstellt. Die Möglichkeit der Stimmabgabe bei den öffentlichen Vorwahlen muss mindestens sieben Tage gewährleistet werden. Als nächster Schritt erstellt der erweiterte Bundesvorstand seinen Vorschlag. Abschließend wird der Mitgliedervorschlag erstellt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 11 wird zu § 12.<br>
Der bisherige § 12 wird zu § 13.<br>
Der bisherige § 13 wird zu § 14.<br>
Der bisherige § 14 wird zu § 15.<br>
Der bisherige § 15 wird zu § 16.<br>
Der bisherige § 16 wird zu § 17.<br>
Der bisherige § 17 wird zu § 18.<br>
Der bisherige § 18 wird zu § 19.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:49:36 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R8NEU: BV-Klub</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/BV-Klub-62820</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/BV-Klub-62820</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 15 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>§ 16 Bundesvertretungs-Klub</em><br><em>(1) Der Bundesvertretungs-Klub (BV-Klub) besteht aus allen Mandataren der JUNOS Studierenden in der ÖH-Bundesvertretung, sowie deren namhaft gemachtem Listensprecher und stellvertretendem Listensprecher.</em><br><em>(2) Der BV-Klub ist für die laufende Arbeit der JUNOS Studierenden in der ÖH-Bundesvertretung zuständig. Er ist in seiner Beschlussfassung unabhängig, organisiert sich selbst und legt seine Arbeitsweise selbst fest. Der BV-Klub setzt die Ziele und das Wahlprogramm der JUNOS Studierenden um. Wir bekennen uns zum freien Mandat und lehnen Klubzwang ab.</em><br><em>(3) Der Bundesvorstand arbeitet eng mit dem BV-Klub zusammen. Der BV-Klub bezieht die Beschlüsse der Organe der JUNOS Studierenden in seine Entscheidungsprozesse ein. Über Anträge, die ihm von Organen der JUNOS Studierenden übermittelt werden, hat er Beschluss zu fassen und dem jeweiligen Organ zu berichten.</em><br><em>(4) Der Listensprecher berichtet jährlich in der Mitgliederversammlung über die Arbeit des BV-Klubs.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 16 wird zu § 17.<br>
Der bisherige § 17 wird zu § 18.<br>
Der bisherige § 18 wird zu § 19.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 3 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Auf Mitgliederversammlungen, bei denen die Kollegialorgane der JUNOS Studierenden gewählt werden sollen, hat die Tagesordnung darüber hinaus folgende Punkte zu enthalten:</em><br><em>a. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführers;</em><br><em>b. Tätigkeits-/Prüfberichte</em><br><em>• Bericht des Schiedsgerichts;</em><br><em>• Bericht der Rechnungsprüfer;</em><br><em>c. Entlastung des Bundesvorstands;</em><br><em>d. Wahl des Bundesvorstands;</em><br><em>e. Wahl der weiteren Organe;</em><br><em>f. Bericht des Listensprechers.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:34:49 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R7NEU: ÖH-Vorsitzende im eStuVo</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/OeH-Vorsitzende_im_eStuVo-32365</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/OeH-Vorsitzende_im_eStuVo-32365</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Der erweiterte Bundesvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:</em><br><em>a. den Mitgliedern des Bundesvorstandes</em><br><em>b. den Landeskoordinatoren</em><br><em>c. Vertretern aus den Bundesländern, in denen es mindestens eine Hochschulgruppe, aber keinen Landeskoordinator gibt - die Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorsitzenden nominieren den jeweiligen Vertreter für ihr Bundesland im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand aus ihrer Mitte</em><br><em>d. den Vertretern von JUNOS Studierende im Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 6 des § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>(6) Auf Verlangen von zumindest drei Mitgliedern des erweiterten Bundesvorstandes hat eine Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes stattzufinden. Diese muss vom Bundesvorsitzenden innerhalb einer Woche ab Einlangen einberufen werden, andernfalls darf jede der begehrenden Mitgliedern die Sitzung einberufen. Die Sitzung muss spätestens zwei Wochen nach Einlangen des Begehrens stattfinden.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:32:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R6NEU: Listensprecher_in im StuVo</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Listensprecher_in_im_StuVo-53249</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Listensprecher_in_im_StuVo-53249</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 11 Abs 2 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>(3) Der Listensprecher des BV-Klubs ist kraft seines Amtes ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstandes.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 11 Abs 3 wird zu § 11 Abs 4.<br>
Der bisherige § 11 Abs 4 wird zu § 11 Abs 5.<br>
Der bisherige § 11 Abs 5 wird zu § 11 Abs 6.<br>
Der bisherige § 11 Abs 6 wird zu § 11 Abs 7.<br>
Der bisherige § 11 Abs 7 wird zu § 11 Abs 8.<br>
Der bisherige § 11 Abs 8 wird zu § 11 Abs 9.<br>
Der bisherige § 11 Abs 9 wird zu § 11 Abs 10.<br>
Der bisherige § 11 Abs 10 wird zu § 11 Abs 11.<br>
Der bisherige § 11 Abs 11 wird zu § 11 Abs 12.<br>
Der bisherige § 11 Abs 12 wird zu § 11 Abs 13.<br>
Der bisherige § 11 Abs 13 wird zu § 11 Abs 14.<br>
Der bisherige § 11 Abs 14 wird zu § 11 Abs 15.<br>
Der bisherige § 11 Abs 15 wird zu § 11 Abs 16.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:28:42 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R5NEU: Vertretungsregelung JUNOS-Bundesvorsitzende_r im StuVo</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Vertretungsregelung_JUNOS-Bundesvorsitzende_r_im_StuVo-58285</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Vertretungsregelung_JUNOS-Bundesvorsitzende_r_im_StuVo-58285</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 11 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Der Bundesvorsitzende des Hauptvereins, Junge liberale NEOS - JUNOS, ist kraft seines Amtes ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstandes. Der Bundesvorsitzende kann an seiner Stelle auch ein anderes Mitglied des Bundesvorstands der Jungen liberalen NEOS entsenden, welches in der Folge Mitglied des Bundesvorstandes ist.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:26:01 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R4NEU: Tweaks Statuten</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Tweaks_Statuten-2305</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Tweaks_Statuten-2305</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle jene natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen, Mitglied der Jungen liberalen NEOS sind, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Außerordentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen sein, die an einer Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen, nicht Mitglied der Jungen liberalen NEOS sind, nicht Mitglied einer konkurrierenden oder mit den Grundsätzen der JUNOS Studierenden im Widerspruch stehenden Organisation sind und das Grundsatzprogramm sowie die Statuten der JUNOS Studierenden anerkennen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 17 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(17) Jede Mitgliedschaft endet mit Austritt, Studienabbruch, Studienabschluss, Ausschluss oder Tod. Mitglieder, die ihr Studium abschließen und zum ehest möglichen Zeitpunkt ein neues Studium beginnen, verlieren ihre Mitgliedschaft in der Zwischenzeit nicht.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 10 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Teilnahmeberechtigt an den öffentlichen Vorwahlen sind alle Personen, die an einer österreichischen Hochschule inskribiert sind oder eine andere postsekundäre Bildungseinrichtung besuchen. Für die Teilnahme an der öffentlichen Vorwahl muss der Nachweis des Studierendenstatus verlangt werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 11 des § 11 wird wie folgt geändert:<br><em>(11) Die Sitzungen des Bundesvorstands werden vom Bundesvorsitzenden oder einer von ihm genannten Person geleitet. Die Sitzungseinladung hat zumindest eine Woche vor dem jeweiligen Termin stattzufinden. Wenn es bei einer Abstimmung zur Stimmengleichheit kommt, entscheidet die Stimme des Bundesvorsitzenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 11 Abs 12 lit. k wird wie folgt geändert:<br><em>k. Die Erstellung der Wahlvorschläge für die Hochschulvertretungen, sofern diese nicht von der Mitgliederversammlung erstellt wurden. Eine Ergänzung und/oder Umreihung der Listenplätze durch den Bundesvorstand ist mit Zustimmung aller betroffenen Kandidaten möglich;</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 11 Abs 12 lit. m wird wie folgt geändert:<br>
m. Die Genehmigung von Abmachungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Hochschulvertretungsebene. In die Verhandlungen ist jedenfalls ein Mitglied des Bundesvorstands einzubeziehen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 11 Abs 12 lit. m wird folgender Punkt eingefügt:<br><em>n. Die Ergänzung und/oder Umreihung der Liste für die Bundesvertretung während der ÖH-Periode, sofern alle betroffenen Kandidaten zustimmen;</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Den Vorsitz führt der Bundesvorsitzende oder eine durch ihn designierte Vertretung. Wenn es bei einer Abstimmung zur Stimmengleichheit kommt, entscheidet die Stimme des Bundesvorsitzenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 18 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieses Statuts berühren nicht die Gültigkeit aller anderen Teile. Der Bundesvorstand ist dazu verpflichtet, etwaige ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention der Bestimmungen möglichst nahe kommen. Der Bundesvorstand ist dazu verpflichtet, etwaige ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention der Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dabei darf er jedenfalls keine inhaltlichen Änderungen der Statuten vornehmen. Eine solche Änderung muss innerhalb von einer Woche via E-Mail an alle Mitglieder kommuniziert werden. Sollten 15 Mitglieder der vom Bundesvorstand beschlossenen Abänderung innerhalb von einer Woche schriftlich widersprechen, wird die Änderung ungültig. Auf diese Möglichkeit muss in der E-Mail hingewiesen werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen am Finanzstatut vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Einnahmen und Ausgaben sind innerhalb von 30 Tagen auf der Webseite der JUNOS Studierenden unter dem Punkt „Transparenz“ zu veröffentlichen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 8 Abs 9 lit f wird wie folgt geändert:<br><em>(f) Der Bundesvorstand kann nach freiem Ermessen nicht zugeordnete finanzielle Mittel einem Hochschulkonto zuordnen. Er kann eine solche Zuordnung an Bedingungen für die betroffenen Hochschulgruppen knüpfen.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 16:24:21 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R3NEU: Kompetenzen und Anpassungen eStuVo</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Kompetenzen_und_Anpassungen_eStuVo-26811</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Kompetenzen_und_Anpassungen_eStuVo-26811</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 9 Abs 10 lit. v wird wie folgt geändert:<br><em>(v) Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand und den erweiterten Bundesvorstand;</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 12 des § 9 wird wie folgt geändert:<br><em>(12) In außerordentlichen Situationen kann die Mitgliederversammlung auf Beschluss des erweiterten Bundesvorstandes mit Zweidrittelmehrheit in digitaler oder gemischter (digital/analog) Form abgehalten werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 5 des § 10 wird wie folgt geändert:<br><em>(5) In einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstands stellen sich alle Kandidierenden erneut der Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der darin erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 10 des § 10 wird wie folgt geändert:<br><em>(10) Die Listenerstellung hat folgende Reihenfolge einzuhalten. Zuerst wird der Studierendenvorschlag erstellt. Die Möglichkeit der Stimmabgabe bei den öffentlichen Vorwahlen muss mindestens sieben Tage gewährleistet werden. Als nächster Schritt erstellt der erweiterte Bundesvorstand seinen Vorschlag. Abschließend wird der Mitgliedervorschlag erstellt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 11 Abs 12 lit. n wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>o. Einbindung des erweiterten Bundesvorstands im Rahmen seiner Kompetenzen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 12 Abs 2 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>(3) Der erweiterte Bundesvorstand kann mit einfacher Mehrheit Personen in den erweiterten Bundesvorstand kooptieren. Diese Personen haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht im erweiterten Bundesvorstand. Der erweiterte Bundesvorstand hat die Mitglieder der JUNOS Studierenden darüber in adäquater Weise zu informieren.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 12 Abs 3 wird zu § 12 Abs 4.<br>
Der bisherige § 12 Abs 4 wird zu § 12 Abs 5.<br>
Der bisherige § 12 Abs 5 wird zu § 12 Abs 6.<br>
Der bisherige § 12 Abs 6 wird zu § 12 Abs 7.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 12 Abs 7 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>(8) Alle im Verantwortungsbereich des erweiterten Bundesvorstands getroffenen Entscheidungen sind für alle Zweigstellen bindend.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>§ 12 Arbeitsgruppen und Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand und den erweiterten Bundesvorstand</em><br><em>(1) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder dürfen auf der Mitgliederversammlung Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand oder den erweiterten Bundesvorstand oder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschließen.</em><br><em>(2) Darüber hinaus dürfen sowohl der Bundesvorstand als auch der erweiterte Bundesvorstand Arbeitsaufträge an sich selbst beantragen und Arbeitsgruppen einrichten.</em><br><em>(3) Die Mitgliederversammlung kann im Zuge der Einrichtung einer Arbeitsgruppe eine Person ernennen, die die Arbeitsgruppe leitet. Sofern von der Mitgliederversammlung keine Person ernannt wird, fällt die Ernennung dem Bundesvorstand zu.</em><br><em>(4) Über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe, eventuelle Ergebnisse sowie die Erfüllung der Arbeitsaufträge ist an der der Einrichtung der Arbeitsgruppe nachfolgenden Mitgliederversammlung, vom Bundesvorstand oder einem von ihm dazu Berechtigten, Bericht zu erstatten.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 18 Abs 5 lit. f wird wie folgt geändert:<br><em>f. Einrichtung einer Arbeitsgruppe und Erteilung von Arbeitsaufträgen an den Bundesvorstand oder den erweiterten Bundesvorstand;</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 15:31:23 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R2NEU2: Korrekturen Rechtsnormen</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Korrekturen_Rechtsnormen-44038</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Korrekturen_Rechtsnormen-44038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 5 Abs 12 wird gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 13 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(12) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzubezahlen. Ordentliche Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag der Jungen liberalen NEOS nicht vollständig bezahlt haben, verlieren bis zum Begleichen des ausstehenden Betrags ihr Antrags- und Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung. Davon abweichend kommt ihnen jedenfalls Rederecht sowie passives Wahlrecht bei Abstimmungen über Listen für Wahlen zu Hochschulvertretungen bzw. bundesweite Kandidatenlisten gemäß §9 Abs 10 lit vii bzw. §10 der Statuten der JUNOS Studierenden zu.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 5 Abs 14 wird zu § 5 Abs 13.<br>
Der bisherige § 5 Abs 15 wird zu § 5 Abs 14.<br>
Der bisherige § 5 Abs 16 wird zu § 5 Abs 15.<br>
Der bisherige § 5 Abs 17 wird zu § 5 Abs 16.<br>
Der bisherige § 5 Abs 18 wird zu § 5 Abs 17.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 8 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Organe der JUNOS Studierenden sind:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 9 des § 10 wird wie folgt geändert:<br><em>(9) Die Ergebnisse des Studierendenvorschlag, des Vorstandsvorschlags und des Mitgliedervorschlags werden addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der weiteren Listenplätze für den Wahlvorschlag. Der Bundesvorstand kann diese Liste um weitere Kandidaten ergänzen, die daraufhin hinter die Teilnehmer des Listenerstellungsprozesses gereiht werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 16 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Die JUNOS Studierenden können sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung selbst auflösen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen am Finanzstatut vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 1 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Der Verein “Junge liberale Studierende – JUNOS“ (im Folgenden “JUNOS Studierende”) deckt seine Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Förderungen, Sammlungen, letztwilligen Zuwendungen, Erträgen aus Veranstaltungen sowie Sponsoring.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 2 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) JUNOS Studierende hebt keinen eigenen Mitgliedsbeitrag ein. Für ordentliche Mitglieder gilt der Mitgliedsbeitrag der Jungen liberalen NEOS.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 4 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Zahlendes Mitglied mit allen damit verbundenen Rechten ist nur, wer den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr an den zuständigen Vorstand entrichtet hat. Mitglieder, für die kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, sind davon ausgenommen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Die Geschäftsführung führt die Bücher der JUNOS Studierenden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 4 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(4) Für Wahlkämpfe, bei denen JUNOS Studierende als wahlwerbende Liste antritt, hat die Geschäftsführung eine gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen, welche im Rahmen des Rechenschaftsberichtes der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 8 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Die Geschäftsführung erlässt zur Ausführung dieses Finanzstatuts sowie weiterer nicht geregelter Fragen Richtlinien. Sollen diese auch für die Untergliederungen gelten, so ist dies besonders zu erwähnen. Etwaige Richtlinien sind auf geeignete Art den betroffenen Mitgliedern zugänglich zu machen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 9 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieses Finanzstatuts berühren nicht die Gültigkeit aller weiteren Teile.<br>
(2) Dieses Finanzstatut ist Teil der Statuten der Jungen liberalen Studierenden – JUNOS. Widerspricht es dem Statut, so gehen die Bestimmungen des Statuts den Bestimmungen dieses Finanzstatuts vor.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 1 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Die Mitgliederversammlung von “Junge liberale Studierende - JUNOS“, im Folgenden „Mitgliederversammlung“, besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern der JUNOS Studierenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 1 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Diese Geschäftsordnung gibt sich die Mitgliederversammlung selbst und sie steht im Einklang mit dem Statut der JUNOS Studierenden, im Zweifel geht das Statut stets der Geschäftsordnung vor.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 3 des § 3 wird wie folgt geändert:<br><em>(3) Auf Mitgliederversammlungen, bei denen die Kollegialorgane der JUNOS Studierenden gewählt werden sollen, hat die Tagesordnung darüber hinaus folgende Punkte zu enthalten:</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 15:29:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R1NEU2: Änderungen Strukturprozess</title>
                        <link>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Aenderungen_Strukturprozess-2242</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (beschlossen am: 19.02.2022)</author>
                        <guid>http://antragsschmiede.junos.at/web/XIIIMVStudis/Aenderungen_Strukturprozess-2242</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 6 wird wie folgt geändert:<br><em>§ 6 Zweigstellen</em><br><em>(1) Zweigstellen im Sinne des §1 Abs. 4 VereinsG können in Form von Hochschulgruppen eingerichtet werden.</em><br><em>(2) Hochschulkoordination</em><br><em>a. Für jede Hochschulgruppe gibt es einen vom Bundesvorstand bestellten Koordinator, der für die Koordination der Gruppe, die Kommunikation mit den Mitgliedern, die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulgruppen, dem Bundesvorstand sowie ggf. dem Landeskoordinator, die Präsenz an der Hochschule und die Abstimmung mit den Mandatsträgern in der Hochschulvertretung zuständig ist. Sofern es im entsprechenden Bundesland einen Landeskoordinator gibt, wird dieser in die Bestellung der Hochschulkoordinatoren eingebunden.</em><br><em>b. Acht stimmberechtigte Mitglieder einer Hochschulgruppe können beim Bundesvorstand beantragen die Hochschulkoordination zu wählen. Dies hat auf einem Hochschulgruppentreffen zu geschehen, an dem mindestens acht stimmberechtigte Mitglieder der jeweiligen Hochschulgruppe der JUNOS Studierenden anwesend sind. Mindestens eine vom Bundesvorstand entsandte Person muss der Wahl beiwohnen und den ordnungsgemäßen Wahlgang durchführen.</em><br><em>c. Der gewählte Hochschulkoordinator kann unter Angabe von Gründen vom Bundesvorstand abberufen werden. In diesem Fall ist vom Bundesvorstand alsbald ein Hochschulgruppentreffen abzuhalten bei dem eine neue Koordination gewählt wird.</em><br><em>d. Hochschulkoordinatoren können selbstständig Beauftragte für frei wählbare Aufgabenbereiche an der jeweiligen Hochschule einsetzen. Gibt es einen Landeskoordinator, ist dieser in die Beauftragung einzubinden. Der Bundesvorstand ist über die geplante Beauftragung vorab in Kenntnis zu setzen und hat ein Vetorecht.</em><br><em>e. </em><em>Hochschulkoordinatoren müssen jedenfalls stimmberechtigtes Mitglied der JUNOS Studierenden sein.</em><br><em>(3) Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder einer Hochschulgruppe oder ein bestehender Hochschulvorstand können beim Bundesvorstand eine Hochschulversammlung und die Wahl eines Hochschulvorstandes, der die Hochschulkoordination ersetzt, beantragen. </em><br><em>(4) Hochschulversammlung</em><br><em>a. Die Hochschulversammlung dient der Versammlung aller Mitglieder einer Hochschulgruppe und deren Beschlussfassung, insbesondere auch der Wahl des Hochschulvorstands.</em><br><em>b. Eine Hochschulversammlung findet auf Beschluss des Bundesvorstands statt, zu Hochschulversammlungen sind die Mitglieder der Hochschulgruppe zumindest zwei Wochen im Voraus einzuladen.</em><br><em>c. Ein von der Hochschulkoordination oder dem Hochschulvorstand vorgeschlagenes Sitzungspräsidium leitet die Hochschulversammlung und führt Protokoll. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und mindestens einem Vizepräsidenten, wobei eines der Mitglieder des Sitzungspräsidiums vom Bundesvorstand entsandt wird und die Hochschulkoordination bzw. stimmberechtigte Mitglieder des Hochschulvorstands dem Sitzungspräsidium nicht angehören können.</em><br><em>d. Die Hochschulversammlung ist zum eingeladenen Termin beschlussfähig, wenn zumindest zwölf stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulgruppe anwesend sind.</em><br><em>(5) Hochschulvorstand</em><br><em>a. Ein Hochschulvorstand leitet die Hochschulgruppe und ersetzt die Hochschulkoordination. Er besteht aus einem Hochschulvorsitzenden, einem stellvertretenden Hochschulvorsitzenden und mindestens einer weiteren Person, jedoch insgesamt maximal sechs gewählten Vorstandsmitgliedern. Der Hochschulvorsitzende bestimmt die genaue Anzahl der weiteren zu wählenden Vorstandsmitglieder nach seiner Wahl.</em><br><em>b. Die Wahl des Hochschulvorstands findet im Rahmen einer Hochschulversammlung statt und ist eine geheime Personenwahl. Zur Vorstandswahl können sich selbstständig alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe stellen. </em><br><em>c. Ist JUNOS Studierende an der jeweiligen Hochschule mit Mandataren in der Hochschulvertretung vertreten, jedoch nicht im Vorsitz der lokalen Hochschüler_innenschaft, ist der Listensprecher oder die Person mit einer vergleichbaren Position ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Hochschulvorstands.</em><br><em>d. Ist JUNOS Studierende im Vorsitz der lokalen Hochschüler_innenschaft vertreten, sind die JUNOS-Vertreter im Vorsitz weitere stimmberechtigte Mitglieder des Hochschulvorstands.</em><br><em>e. Jeder gewählte Amtsträger im Hochschulvorstand kann nur eine Position im Hochschulvorstand besetzen.</em><br><em>f. Hochschulvorstände können mit einfacher Mehrheit Personen kooptieren, sowie Beauftragte einsetzen. Der Bundesvorstand ist über geplante Kooptierungen und Beauftragungen vorab in Kenntnis zu setzen und hat ein Vetorecht.</em><br><em>g. Der Hochschulvorstand muss mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Hochschulversammlung neu gewählt werden. Ist die Hochschulversammlung nicht beschlussfähig, kann einmalig eine neue Hochschulversammlung einberufen werden oder kein Hochschulvorstand gewählt werden, wodurch die Hochschulgruppe wieder über eine Hochschulkoordination verwaltet wird.</em><br><em>h. Der Hochschulvorstand ist vom Hochschulvorsitzenden mindestens einmal pro Monat einzuberufen. Über alle Sitzungen des Hochschulvorstands sind Protokolle zu führen.</em><br><em>i. Alle Mitglieder des Hochschulvorstands müssen den Mitgliedern ihrer Hochschulgruppe am Ende der Funktionsperiode schriftlich, sowie bei der darauffolgenden Hochschulversammlung mündlich, Rechenschaft ablegen und von ihrer Arbeit berichten.</em><br><em>(6) Zweigstellen mit gewählter Koordination oder gewähltem Hochschulvorstand können sich eine Geschäftsordnung geben. In dieser müssen sie sich verpflichten, die Statuten der JUNOS Studierenden zu beachten und eine Regelung vorsehen, dass im Zweifelsfall oder bei widersprechenden Bestimmungen die jeweilige Bestimmung der JUNOS Studierenden anzuwenden ist.</em><br><em>(7) Zweigstellen müssen dem Bundesvorstand alle für dessen Arbeit notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 7 wird wie folgt geändert:<br><em>§ 7 Landeskoordination</em><br><em>(1) Auf Beschluss des Bundesvorstandes kann pro Bundesland ein Landeskoordinator bestellt werden. Gegen die Bestellung dieses kann der betreffende Landesvorstand der Jungen liberalen NEOS ein Veto einlegen.</em><br><em>(2) In Bundesländern mit mindestens zwei Hochschulkoordinatoren bzw. Hochschulvorsitzenden können diese anstelle des Bundesvorstandes eine Person als Landeskoordinator nominieren. Gegen die Bestellung kann der Bundesvorstand mit Zweidrittelmehrheit ein Veto einlegen.</em><br><em>(3) Landeskoordinatoren müssen jedenfalls stimmberechtigtes Mitglied der JUNOS Studierenden sein.</em><br><em>(4) Die Aufgaben der Landeskoordinatoren sind:</em><br><em>a. Unterstützung der bestehenden Hochschulgruppen im Bundesland</em><br><em>b. Koordination hochschulübergreifender Projekte und Aktionen im Bundesland</em><br><em>c. Mitsprache bei der Bestellung von Hochschulkoordinatoren</em><br><em>d. Organisation von regelmäßigen Vernetzungstreffen der Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorsitzenden im Bundesland</em><br><em>e. Umsetzung der Beschlüsse des Bundesvorstands im Bundesland</em><br><em>f. Abstimmung der Aktivitäten der Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorstände mit dem Bundesvorstand</em><br><em>g. Abstimmung der Aktivitäten der Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorstände mit dem betreffenden Landesvorstand der Jungen liberalen NEOS</em><br><em>h. Unterstützung des Bundesvorstands bei der Erschließung von neuen Hochschulstandorten im Bundesland</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 9 Abs 10 Ziffer vii wird wie folgt geändert:<br><em>(vii) Die Listenerstellung für die Hochschulvertretungen. Diese werden grundsätzlich auf Vorschlag der zuständigen Hochschulkoordination oder des zuständigen Hochschulvorstands als Gesamtvorschlag abgestimmt. Sofern es an der jeweiligen Hochschule keine Koordination und keinen Hochschulvorstand gibt, fällt das Vorschlagsrecht dem Bundesvorstand zu. Auf Verlangen von fünf Mitgliedern wird jeder Listenplatz nach den Wahlregeln der Geschäftsordnung einzeln abgestimmt;</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 11 Abs 12 lit g wird wie folgt geändert:<br><em>g. Die Ernennung von Koordinatoren von Zweigstellen ohne gewählte Koordination bzw. Hochschulvorstand;</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Der erweiterte Bundesvorstand setzt sich aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und den Landeskoordinatoren zusammen. In Bundesländern, in denen es keine Landeskoordinatoren gibt, nominieren die Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorsitzenden im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand aus ihrer Mitte eine Person, die sie stellvertretend für ihr Bundesland als Mitglied in den erweiterten Bundesvorstand entsenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 6 des § 12 wird wie folgt geändert:<br><em>(6) Auf Verlangen von zumindest drei Landeskoordinatoren bzw. Hochschulkoordinatoren/Hochschulvorsitzenden, die Mitglied des erweiterten Bundesvorstandes sind, hat eine Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes stattzufinden. Diese muss vom Bundesvorsitzenden innerhalb einer Woche ab Einlangen einberufen werden, andernfalls darf jede der begehrenden Landeskoordinatoren bzw. Hochschulkoordinatoren/Hochschulvorsitzenden die Sitzung einberufen. Die Sitzung muss spätestens zwei Wochen nach Einlangen des Begehrens stattfinden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezeichnung <em>Vorstand</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11), in den gesamten Statuten durch den Begriff <em>Bundesvorstand</em> substituiert.<br>
Die Bezeichnung <em>Vorsitzender</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 Abs 5), in den gesamten Statuten durch den Begriff <em>Bundesvorsitzender</em> substituiert.<br><br><br>
Die Bezeichnung <em>Landeshochschulkoordinator</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 7), in den gesamten Statuten durch den Begriff <em>Landeskoordinator</em> substituiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen am Finanzstatut vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 1 des § 3 wird wie folgt geändert:<br><em>(1) Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorstände können jederzeit Auskunft über die finanziellen Mittel ihrer jeweiligen Hochschulgruppen verlangen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 2 des § 3 wird wie folgt geändert:<br><em>(2) Ausgaben werden im Vorhinein von der Geschäftsführung genehmigt, andernfalls kann eine Kostenübernahme nicht garantiert werden. Diese Genehmigung ist grundsätzlich mindestens 2 Wochen, für Beträge über 300 Euro mindestens 4 Wochen im Vorhinein einzuholen. Für Hochschulkoordinatoren und Hochschulvorstände, die Mittel ihrer Hochschulgruppe ausgeben wollen, gelten verkürzte Fristen von einem Tag, für Beträge über 300 Euro von einer Woche.</em><br><em>Im Ansuchen enthalten sein müssen:</em><br><em>• Name der Hochschule</em><br><em>• Name der verantwortlichen Person (diese muss anschließend auch die Rechnung/den Beleg einreichen)</em><br><em>• Wie viele Finanzmittel werden benötigt</em><br><em>• Für welchen Zweck werden diese benötigt.</em><br><em>Der Bundesvorstand kann eine Vorüberweisung in allen Fällen ohne Angabe von Gründen ablehnen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Abs 6 des § 5 wird wie folgt geändert:<br><em>(6) Für aktive Hochschulgruppen kann die Geschäftsführung nach eigenem Ermessen buchhalterische Konten eröffnen (“Hochschulkonten”). Die Eröffnung eines Hochschulkontos ist vorgesehen, wenn deklarierte Einnahmen auf das Bundeskonto eingehen und eine Aktivität an der Hochschule besteht sowie ein Fortbestehen wahrscheinlich ist. Ein Hochschulkonto kann nach Rücksprache mit dem Hochschulkoordinator bzw. dem Hochschulvorstand von der Geschäftsführung eröffnet werden, wenn für die Hochschule Ausgaben entstehen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 5 Abs 8 wird folgender Absatz eingefügt:<br><em>(9) In Absprache mit den betreffenden Hochschulkoordinatoren bzw. Hochschulvorständen und dem zuständigen Landeskoordinator kann die Geschäftsführung ein gemeinsames Hochschulkonto für mehrere Hochschulgruppen desselben Bundeslandes einrichten. Alle Regelungen für Hochschulkonten gelten dafür sinngemäß, der entsprechende Landeskoordinator ist in diesem Fall für das Hochschulkonto zuständig. In Absprache mit den betreffenden Hochschulkoordinatoren bzw. Hochschulvorständen und dem zuständigen Landeskoordinator kann die Geschäftsführung ein gemeinsames Hochschulkonto mehrerer Hochschulgruppen in Hochschulkonten einzelner Hochschulgruppen umwandeln.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige § 5 Abs 9 wird zu § 5 Abs 10.<br>
Der bisherige § 5 Abs 10 wird zu § 5 Abs 11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezeichnung <em>Vorstand</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 der Statuten), im gesamten Finanzstatut durch den Begriff <em>Bundesvorstand</em> substituiert.<br>
Die Bezeichnung <em>Vorsitzender</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 Abs 5 der Statuten), im gesamten Finanzstatut durch den Begriff <em>Bundesvorsitzender</em> substituiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezeichnung <em>Vorstand</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 der Statuten), in der gesamten Geschäftsordnung durch den Begriff <em>Bundesvorstand</em> substituiert.<br>
Die Bezeichnung <em>Vorsitzender</em> wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 Abs 5 der Statuten), in der gesamten Geschäftsordnung durch den Begriff <em>Bundesvorsitzender</em> substituiert.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Feb 2022 15:15:35 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>