Status: | Beschluss |
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Abstimmungsergebnis: | Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Ungültig: 0 |
Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 18.02.2022 |
Basierend auf: | R3: Kompetenzen und Anpassungen eStuVo |
Kompetenzen und Anpassungen eStuVo
Beschlusstext
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
Der bisherige § 9 Abs 10 lit. v wird wie folgt geändert:
(v) Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand und den erweiterten Bundesvorstand;
Der bisherige Abs 12 des § 9 wird wie folgt geändert:
(12) In außerordentlichen Situationen kann die Mitgliederversammlung auf Beschluss des erweiterten Bundesvorstandes mit Zweidrittelmehrheit in digitaler oder gemischter (digital/analog) Form
abgehalten werden.
Der bisherige Abs 5 des § 10 wird wie folgt geändert:
(5) In einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstands stellen sich alle Kandidierenden erneut der Wahl nach dem gleichen Prinzip. Die Anzahl der darin erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.
Der bisherige Abs 10 des § 10 wird wie folgt geändert:
(10) Die Listenerstellung hat folgende Reihenfolge einzuhalten. Zuerst wird der Studierendenvorschlag erstellt. Die Möglichkeit der Stimmabgabe bei den öffentlichen Vorwahlen muss mindestens sieben
Tage gewährleistet werden. Als nächster Schritt erstellt der erweiterte Bundesvorstand seinen Vorschlag. Abschließend wird der Mitgliedervorschlag erstellt.
Nach § 11 Abs 12 lit. n wird folgender Absatz eingefügt:
o. Einbindung des erweiterten Bundesvorstands im Rahmen seiner Kompetenzen.
Nach § 12 Abs 2 wird folgender Absatz eingefügt:
(3) Der erweiterte Bundesvorstand kann mit einfacher Mehrheit Personen in den erweiterten Bundesvorstand kooptieren. Diese Personen haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht im erweiterten
Bundesvorstand. Der erweiterte Bundesvorstand hat die Mitglieder der JUNOS Studierenden darüber in adäquater Weise zu informieren.
Der bisherige § 12 Abs 3 wird zu § 12 Abs 4.
Der bisherige § 12 Abs 4 wird zu § 12 Abs 5.
Der bisherige § 12 Abs 5 wird zu § 12 Abs 6.
Der bisherige § 12 Abs 6 wird zu § 12 Abs 7.
Nach § 12 Abs 7 wird folgender Absatz eingefügt:
(8) Alle im Verantwortungsbereich des erweiterten Bundesvorstands getroffenen Entscheidungen sind für alle Zweigstellen bindend.
Die Mitgliederversammlung der JUNOS Studierenden möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung vorzunehmen:
Der bisherige § 12 wird wie folgt geändert:
§ 12 Arbeitsgruppen und Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand und den erweiterten Bundesvorstand
(1) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder dürfen auf der Mitgliederversammlung Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand oder den erweiterten Bundesvorstand oder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe
beschließen.
(2) Darüber hinaus dürfen sowohl der Bundesvorstand als auch der erweiterte Bundesvorstand Arbeitsaufträge an sich selbst beantragen und Arbeitsgruppen einrichten.
(3) Die Mitgliederversammlung kann im Zuge der Einrichtung einer Arbeitsgruppe eine Person ernennen, die die Arbeitsgruppe leitet. Sofern von der Mitgliederversammlung keine Person ernannt wird, fällt
die Ernennung dem Bundesvorstand zu.
(4) Über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe, eventuelle Ergebnisse sowie die Erfüllung der Arbeitsaufträge ist an der der Einrichtung der Arbeitsgruppe nachfolgenden Mitgliederversammlung, vom
Bundesvorstand oder einem von ihm dazu Berechtigten, Bericht zu erstatten.
Der bisherige § 18 Abs 5 lit. f wird wie folgt geändert:
f. Einrichtung einer Arbeitsgruppe und Erteilung von Arbeitsaufträgen an den Bundesvorstand oder den erweiterten Bundesvorstand;